Krankheits-BU Fall im verhältnis zum Arbeitsvertrag

09.01.2017 11:47:19

ich wünsche allen Kollegen Gutes Neues Jahr,

ich brauche Tipps zu folgendem Sachverhalt:

-Kundin ist seit 12 Monaten wegen Depression krankgeschrieben und bezieht Krankengeld von der GKV

-seit Weihnachten wurde Alzheimer diagnostiziert, eine Rückkehr in Arbeit unmöglich

Nach meinen Informationen zahlt die GKV 1 1/2 Jahre max, aber was passiert dann?

-beantragt die GKV von sich aus Rente aus der GRV?

-was passiert mit dem noch ungekündigten Arbeitsvertrag?

-kann es sein, daß eine Kündigung erst nach Einstellung der Krankengeldzahlung erfolgen kann?

-kann es sein, dass zwischen Einstellung der Kankengeldzahlung und Rentenbezug eine Zeit liegen kann ohne Bezüge?

-kann es sein, dass der Arbeitsvertrag nach Einstellung der Krankengeldzahlung ohne Lohnzahlung bis zu Kündigung fortbesteht, wer kann und muss gegf. überhaupt kündigen?

Danke für alle Tipps,

Ihr

[Name ausgeblendet]

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