LV-Besteuerung

25.09.2004 16:22:04

Sehr geehrte Kollegen,

wie sehen Sie folgenden Problemkreis:

Bisher gab es ja vielfältige Mittel, um eine durch Kündigung bedrohte LV/RV zu retten bzw. einem kurz- bis mittelfristig liquiditätsschwachen Kunden unter die Arme greifen zu können (Stundung der Beiträge, Beginn-/Ablaufverlegung, Policendarlehen, etc.)

Was denken Sie, welche dieser Maßnahmen nach dem 1.1.2005 noch möglich sein wird, ohne dass der Vertrag dadurch seine Steuerfreiheit verliert bzw. gibt es dazu schon konkrete Aussagen der Finanzverwaltungen?

Ohne es definitiv zu wissen würde ich "aus dem Bauch heraus" sagen Stundung ist bedenkenlos, Policendarlehen wohl auch, Beginn-/Ablaufverlegung ist steuerschädlich.
Wie sehen Sie dies?

Mit herzlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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