LW Schaden??

08.04.2015 12:40:04

Guten Tag werte Kollegen,

die Hauswasseranlage eines Kunden wird von einem eigenen Brunnen gespeist. Dazu gehört ein Druckspeicherkessel in dem das Wasser gepumpt und gespeichert wird. Per Druck wird dann das Wasser in das Leitungssystem des Hauses geführt, wo es bei Bedarf entnommen werden kann.

Dieser Druckwasserspeicher ist durch Korrosion undicht geworden und muss ausgetauscht werden.

Handelt es sicvh um einen ersatzpflichtigen Schaden in der Gebäude LW Versicherung?

Meiner Meinung nach ja......wie sehen Sie das?

Ihr

[Name ausgeblendet]

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08.04.2015 12:59:13

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

die Frage ist ob ein Druckspeicherkessel mit einer Zisterne
gleichgesetzt werden kann. Dies dürfte wohl verneint werden. Bei
Zisternen gilt das LW erst ab Übergang in das Gebäudeleitungsnetz als
versichertes LW, vorher ausgetretenes LW ist somit nicht versichert.

Der Kessel als Solches dürfte nicht versichert sein wenn nur der Kessel
einen Defekt aufweist.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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09.04.2015 12:40:31

Zur Beantwortung fehlen entscheidende Angaben!

1. Angaben zum Sachverhalt, z.B:
Steht der Kessel im Gebäude oder außerhalb?

2. Wörtliche Auszüge aus den Bedingungen, z.B.
- All Risk Police?
Wenn nein:
- Was sind versicherte Schadensereignisse (Rohrbruch, LW-Schäden, usw.) und
wie sind die zu prüfenden relevanten Passagen genau formuliert?

Fazit:
Mit Hellsehen und Kaffeesatzlesen ist nicht wirklich geholfen.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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09.04.2015 16:17:20

Werte Kollegen,

es handelt sich um den Druckwasserspeicher, der im Gebäude steht.

Jetzt hat die Versicherung (Allrisk der Funk Gruppe, bisher Hiscox jetzt vom HDI rückgedeckt) mir der Begründung abgelehnt, es handele sich um "Instandhaltungskosten", ohne Angabe von Fundstellen in den Bedingungen oder dem VVG.

Seit wann fällt denn Lochfraß in einer Anlage die der Wasserversorgung dient und nicht explizit ausgeschlossen ist unter Instandhaltung????

(so sind in manchen Bedingungswerken z.B. Boiler ausgeschlossen)

Ich habe eigentlich nichts anderes erwartet, denn was mir bisher von Großmaklern unterkam spottete jeder Beschreibung.
Trotzdem Danke für jeden Tipp

Ihr

Immanuel B

[Name ausgeblendet]

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09.04.2015 18:16:06

AllRisk ist doch grundsätzlich positiv.
Die mit den Rohrsystem verbundene Pumpe gehört auch bei der klassischen
deutschen Police (enumeratives Prinzip) zu den versicherten "Einrichtungen
und Anlagen" des Leitungswassersystems.

Allerdings:
Korrosion ist kein plötzlich eintretendes sondern ein allmählich
eintretendes Schadensereignis.
Der "Allmählichkeitsschaden" ist einer der bis zu zehn klassischen
Ausschlüssen von Allgefahrendeckungen.

Genauso wie beim morschen Dachstuhl oder dem durchgerosteten Auto liegt ein
substanzbedingter Verbrauch des Wirtschaftsgutes über einen langen Zeitraum
hinweg vor.
Deswegen ist auch in den "normalen" Bedingungen "nur" der Rohrbruch
versichert, nicht aber das verrostete Rohr. ;)
Motto:
Die gewöhnliche Instandhaltung ist nicht Aufgabe der Versicherung, sondern
sie trifft jeden Eigentümer.
Wenn mein Auto, mein Haus etc. von "alleine" auseinanderfällt, dann ist das
kein Kaskoschaden, sondern Grund für eine Reparatur bzw. eine
Neuanschaffung.
Insofern kann ich ohne Kenntnis der Versicherungsbedingungen die
Argumentation durchaus nachvollziehen und dem Grunde nach auch als
zutreffend anerkennen.

Für die aus dem Auslaufen des Leitungswasser verursachten Schäden am Gebäude
dürfte und sollte allerdings Deckung bestehen.
Aber das scheint ja auch unstrittig zu sein.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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09.04.2015 19:18:48

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

dass eine fortschreitende Durchrostung sich allmählich so auswirkt, dass
irgendwann das Rohr bricht (also ein Loch hat oder einen Riss) und dann
Wasser austritt, macht diesen Rohrbruch selbst doch nicht zu einem
Allmählichkeitsschaden, oder?

Die Leitungswasserversicherung zahlt auch die Reparatur der gebrochenen
Roststelle am Rohr, vielleicht den Austausch eines kurzen Stücks Rohr, aber
eben nicht den Austausch aller angerosteten Rohre im Haus. Die Reparatur des
durch Rost entstandenen Loches am Druckbehälter würde die Versicherung wohl
zahlen müssen, damit ist (insoweit) der Schaden durch den Rohrbruch selbst
behoben.

Der Austausch des durch Rost angegriffenen Druckbehälters selbst fällt
hingegen unter nicht versicherte Instandhaltung. Sie zu unterlassen und auf
das nächste Loch zu warten wäre aber ein Fehler.

Hier aus einem Schreiben eines Versicherers:

"Sehr geehrter .....,
im Rahmen der Leitungswasserversicherung sind die Kosten zu erstatten, die
für die Reparatur des eigentlichen Rohrbruches einschließlich der
Nebenkosten, die für die Beseitigung der entstandenen Dekorationsschäden
aufzuwenden sind. Wir verweisen insoweit auf §7 der dem Vertrag zugrunde
liegenden Bedingungen (VGB).

Wird bei der Behebung des Rohrbruchschadens festgestellt, dass über die
Bruchstelle hinaus auch das übrige Rohr erneuerungsbedürftig ist, gehört es
zu den vertraglich vereinbarten und in §11 der vorerwähnten Bedingungen
näher umschriebenen Pflichten des Versicherungsnehmers, dass er diese
Instandhaltungskosten auf seine Kosten durchführt.

Der Bruch beschränkt sich in der Regel auf eine kleine Rohrlänge. Sofern der
Schaden durch Überlöten des Rohres oder vergleichbare Maßnahmen nicht zu
beseitigen ist, wird in die Leitung ein Stück neues Rohr einzusetzen sein,
das je nach den Gegebenheiten eine Länge von einem Meter erreichen kann.

Sicher wird es nach fachtechnischem Ermessen richtig gewesen sein, ein
längeres Rohrstück auszuwechseln. Das ändert aber nichts an der Tatsache,
dass wir für die Rohrerneuerung, soweit sie über die Bruchstelle hinausgeht,
nicht aufzukommen haben. Letztlich gehört es zu den Ihnen obliegenden
Verpflichtungen, die Rohre instand zu halten."

Eine Chance wäre vielleicht, nachzuweisen, dass eine Reparatur des
Druckbehälters - also nur des von der gänzlichen Durchrostung (Rohrbruchs)
betroffenen Bereichs - nicht möglich war, sondern die Reparatur einzig in
der Weise erfolgen konnte, dass das betroffene Teil im Ganzen ausgetauscht
wurde. Dass eine Reparatur nur der Durchrostungsstelle nicht sinnvoll war
und der Austausch anzuraten, weil sonst alsbald durch Rost neue Bruchstellen
entstehen, reicht nicht aus.

Verrostete Rohre ohne dass sie schon gebrochen sind, stellen natürlich
keinen versicherten Leitungswasserschaden dar.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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09.04.2015 20:15:48

Gabler Versicherungslexikon:
"Korrosion:
1. Begriff:
Von der Oberfläche ausgehende, allmähliche Zerstörung metallischer und
nichtmetallischer Werkstoffe durch unbeabsichtigte chemische oder
elektrochemische Einwirkung von außen."

Richtig wenden Sie ein, das Rohrbruch grundsätzlich auch Korrosion umfasst
(sofern ein Bruch vorliegt).
Da liegt ein Fehler von mir vor, man soll eben nicht schnell und flüchtig
arbeiten und womöglich drei Dinge gleichzeitig tun.

Aber "Anlagenbruch" ist kein "Rohrbruch" und wir haben hier auch keine
enumerative "deutsche" Police, sondern eine Allgefahrendeckung.
Wortdefinition "Korrosion" und "allmähliche Zerstörung" siehe oben,
Versicherungsbedingungen unverändert unbekannt.

Wie gesagt und von Ihnen vertiefend wiedergegeben gilt der leicht
nachvollziehbare Grundsatz, dass Instandhaltung keine Aufgabe von
Versicherungen sondern des Versicherten ist.

Und es sei auch darauf hingewiesen, dass die Neuwertversicherung Grenzen
hat.
Beträgt der Zeitwert einer versicherten Sache (hier: Anlage) keine 40
Prozent des Neuwertes mehr, dann muss der Versicherer (in der "deutschen"
Police) grundsätzlich nur noch den Zeitwert und nicht mehr den Neuwert
ersetzen. Und der Zeitwert kann bei verrotteten Sachen auch Mal gegen Null
gehen, ganz besonders gilt das bei einem Reparaturstau ...

Soweit meine Anregungen.
Es handelt sich immer noch um eine Ferndiagnose, bei der viele
entscheidungsrelevante Dinge unbekannt sind. ;)

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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