Lebensversicherung für Hobbypilot inklusive Kunstflug
Hallo Kollegen,
mein Kunde ist Hobbypilot mit Flugscheinen u.a. für Motorflug.
Ein Antrag auf Risiko-LV bei Gerling ergab eine Nachbearbeitung, in der 
Gerling vom Kunden den Ausschluss von Kunstflügen verlangt.
Der Kunde argumentiert nun, dass im Versicherungsfall Gerling die 
Leistung verweigern kann mit dem Argument, er habe einen Kunstflug 
durchgeführt, auch wenn er ein  ganz normales Flugmanöver durchgeführt 
hat. Es läßt sich praktisch nachträglich nicht nachweisen, ob es ein 
Kunstflug- oder Normalmanöver war. Demnach könnte Gerling eigentlich 
immer, außer bei klar technischen Ursachen, den Todersfallschutz 
verweigern. Damit wäre die Versicherung sinnlos.
Hat jemand schon einmal bei einem Hobbypiloten das Todesfallrisiko ohne 
Ausschluss von Kunstflügen versichert und ggfls. bei welchem VU?
[Name ausgeblendet]
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