Leistungsbearbeitung Krankenzusatzvers. der Deutsche Familienversicherung (DFV)

12.07.2022 17:07:14

Sehr geehrte Kollegen,



ich habe vor Jahren in Verbindung mit anderen Produkten bei der DFV für einen jungen Mann (Schreiner) auch eine Krankentagegeldversicherung (15,- € Tag) abgeschlossen, weil das sozusagen zum Standard einer Grundabsicherung gehört.

Nach nunmehr fast 7-jähriger Versicherungsdauer stand der erste Schadenfall zur Bearbeitung an: aufgrund einer Knie-OP war der VN ca. 10 Wochen AU. Selbstverständlich wurde der Schadenfall fristgerecht vor Ablauf der Karenzzeiten unter Beifügung der üblichen Anlagen gemeldet. Dann ging der "Punk ab": die DFV verlangte Lohnabrechnungen der letzten 13 Monate (in mehrfachen Nachforderungen), eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der VN tatsächlich noch ungekündigt beschäftigt sei (obwohl die Abrechnungen ungekündigtes Arbeitsverhältnis belegen) und neben diversen anderen Formularen auch eine Bescheinigung der GKV über die Versichertenzeiten und Leistungsarten der vergangenen 11, fast 12 Jahre, nämlich ab 5 Jahren vor Versicherungsbeginn (die gesetzl. Aufbewahrungdauer ist ja nur 10 Jahre).

Natürlich ist klar, worauf das ganze abzielt (vorvertr.Anzeigepflichtverletzung, deren Verjährung etc. etc.). Ungewöhnlich nach meinen 30 Jahren Erfahrung, in denen ich unzählige Schadenfälle dieser Art begleitet habe, ist, dass diese Unterlagen von vorneherein zur Grundlage der Leistung überhaupt werden. In selteneren Fällen bei z.B. sehr [Name ausgeblendet] AU-Dauer werden weitere Belege zum Einkommen verlangt und auch Arztanfragen gehören zum Standard der Leistungsprüfung, Auch der Gang zum Vertrauensarzt wird bei [Name ausgeblendet] AU schon mal verlangt. Aber das volle Programm an Forderungen einschließlich der Abfrage der gesetzlichen Krankenkasse von Beginn an ist ungewöhnlich und letztere Anfrage kenne ich eigentlich nur in dem seltenen Fall, in dem die PKV einen Betrugsversuch argwöhnt.



Ein weiteres Problem ist, dass die GKV lt. eigener Aussage Daten über so lange Dauer gar nicht speichert und die Abfrage nur für wenige Jahre in der Vergangenheit beantwortet hat. Aktuell sieht es so aus, also ob die DFV das zum Anlaß nähme , die Leistung zu verweigern. Telefonisch ist bei der DFV grundsätzlich keiner zu erreichen, das ist im System nicht vorgesehen, auf den Rückruf-Service warte ich noch. Meine Mails werden nicht beantwortet, stattdessen wird der mit bürokratischen Dingen vollends unversierte VN mit immer weiteren Forderungen, u.a. auch die DFV-App zu installieren, drangsaliert, so jedenfalls empfindet er das. Ich bin geneigt, dem VN anwaltliche Hilfe anzuraten, wenigstens hat er über mich auch eine RS-vers. abgeschlossen. Die ganze Sache ist von Beginn an derart schikanös und unangenehm, dass man den Verdacht , der Versicherer wolle sich um die Leistung drücken, gar nicht verdrängen kann, auch wenn das natürlich erst mal ein "Stammtisch-Argument" ist.



Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit der DFV gemacht oder können Sie vielleicht aus Ihrer Erfahrung den einen oder anderen Tip geben. Gerne auch telefonisch, wenn Sie im Falle von negativen Erfahrungen nicht schriftlich antworten wollen.

Ich persönlich nehme diese Erfahrung zum Anlaß, die DFV aus meinem Portfolio vollständig zu streichen.

Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus



Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...


12.07.2022 18:26:09

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

es geht indes bei DFV nicht um Verdacht auf Betrug bzw. falsche Angaben,
sondern nach den Bedingungen um die Prüfung einer Leistungsvoraussetzung:

"Kein Versicherungsschutzbesteht bei Arbeitsunfähigkeit
-wegenbeiVertragsabschlussbestehenden Gesundheitsschädigungen oder
Krankheiten,"

egal ob danach gefragt wurde oder nicht. Das wird man doch dem
Versicherer zugestehen müssen, dass er dies im Leistungsfall genau prüft.

Und auch wegen der Gehaltsnachweise muss man nicht überrascht sein, denn
die Bedingungen sagen:

"Nach Eintritt des Versicherungsfalles haben Sie uns durch Vorlage von
Gehaltsnachweisen das durchschnittliche Nettoeinkommen der versicherten
Person der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit
nachzuweisen"

Und dass bei der Verletzung der Obliegenheit, die gefragten Auskünfte zu
erteilen, nicht geleistet wird, steht dort auch.

Es besteht also überhaupt kein Grund seitens des Kunden, nun überrascht
zu tun.

Wenn andere Versicherer Punkte, die sie eigentlich prüfen müssten, nicht
prüfen, ist dies alleine deren Entscheidung, hat aber ggf. Folgen.

Die DFV macht korrekt ihre Arbeit, so wie es ihre Bedingungen sagen, und
so, wie es aufgrund dieser Bedingungen ein Verantwortlicher Aktuar ggf.
auch voraussetzt und damit kalkuliert hat. Als Aktuar darf man erwarten,
dass der Versicherer nicht einfach das, was seine Bedingungen vorgeben,
ignoriert und einfach so ohne die vorgesehenen Prüfungen zahlt. Die DFV
handelt hier vorbildlich.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...