Maklermandat und Immobilienverwalter

01.11.2010 10:58:05

Hallo liebe Kollegen,

ich habe aktuell einen Fall, mit dem ich nicht so recht weiß, wie ich damit
umgehen soll.

Folgendes ist passiert:

Im August 2010 übernehme ich das Maklermandat für ein Gewerbe- und
Wohnobjekt von einem Holländischen Industriellen, der den Komplex gerade von
einem Insolvenzverwalter gekauft hat.

Ich ordne die Versicherungen neu bzw. betreibe aufwändige Recherchen, wo und
wie das Gebäude überhaupt versichert ist, berate die aktuell neu
eingezogenen Nutzer/Mieter des Gewerbekomplexes auch in Bezug auf
Wasserschäden im Gebäude, hole vorläufigen Versicherungsschutz ein bzw.
decke die Haus- und Grundbesitzer-HV neu ein … etc.

Ende September 2010 entscheidet der Holländische Besitzer, einen
Immobilienverwalter hinzuzuziehen und erteilt ein Mandat.

Im Rahmen der Hausverwalter-Vollmacht ist u.a. geregelt:

„Der Verwalter ist im Rahmen des abgeschlossenen Verwaltervertrages
berechtigt Wartungs-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträge
abzuschließen und zu kündigen.“

Entgegen zunächst gemachten Aussagen des Hausverwalters mir gegenüber, hat
der Hausverwalter den Maklervertrag mit sofortiger Wirkung letzte Woche
gekündigt (mein Maklervertrag sieht keine Kündigungsfrist vor). Das obwohl
er von mir die schriftliche Aussage hatte, dass alle Versicherungen soweit
o.k. sind, vorläufige Deckungszusagen bestehen und die HuG HV eingedeckt
ist.

Darüber hinaus hat er angedeutet, dass er die Versicherungen zu der
Allianz-Agentur bringt, mit der er immer zusammenarbeitet.

Hatten Sie ähnliche Fälle? Wie gehen Sie hiermit um?

Ist das Ganze rechtlich überhaupt zulässig?

Der Hausverwalter hat keine Zulassung nach § 34 d GewO (nur nach 34 c GewO).

Wäre das ein Fall für eine Abmahnung …?

Ich freue mich auf Ihre Ideen.

Vielen Dank & noch schönen Restfeiertag.

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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