Maklervertrag

04.04.2013 11:14:37

Werte Kollegen

Falls Ihr Euch noch erinnern könnt, habe ich das Thema "Gültigkeitsdauer eines Maklervertrages" bereits diskutieren lassen.
Die Antworten waren klar.
Nun kommts;

Es geht hier um eine Kündigung bei der Mecklenburgischen, nur zur Info.

Schreiben vom 28.03.13

Zitat:

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet]

unsere Fachabt. hat Ihnen mitgeteilt, dass wir Ihre Kündigung aus rechtlichen Gründen nicht akzeptieren können. Gleichwohl wurde Ihnen angeboten, uns einen aktuellen MV in Kopie zu übersenden.
Ihnen sollte bekannt sein, dass die Kündigung als einseitige Willenserklärung im Rechtsverkehr stets unter Vollmachtsvorlage im Original zu erfolgen hat.
Insoweit ist das Angebot unserer Fachabt. als ein großes Entgegenkommen zu werten.

Zitatende:

Was sagt uns dies wieder, Gesetze und Paragrafen müssen nicht zwingend bindend sein.

MfG

[Name ausgeblendet]

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