Mehrwertsteuererstattung nach Diebstahl

24.11.2003 11:21:33

Sehr geehrte Kollegen,

wir wandten uns vor einiger Zeit an die Liste mit der o.g. Problematik. Es wurden diverse Meinungen hierüber eingebracht. Nun liegt uns wieder solch ein Fall vor, wonach ein Fahrrad gestohlen wurde und bei der Regulierung die Regulierungssumme um die Mehrwertsteuer gekürzt wurde. Wir haben uns mit der Concordia Versicherung in Hannover in Verbindung gesetzt und telefonisch um Klärung gebeten. man gibt an, das die Vorgehensweise gängige Praxis sei und übrigens in Gesetzesblättern festgeschrieben wäre. Nun handelt es sich solchen Fällen um Summen von 20,00EUR bis........ Oftmals keine Summen um zu klagen. Wie ist die Meinung der Liste zu diesem Thema?

[Name ausgeblendet]

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