Mietkautionsversicherung - Kooperationspartner gesucht

01.08.2005 11:02:17

Sehr geehrter Damen und Herren,

haben Sie sich schon einmal mit der Mietkautionsversicherung beschäftigt? Dabei geht es um Folgendes:

Nach § 551 BGB muß der Vermieter die Kaution der Mieter wie eine Sparanlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Diese Anlage ist von dem anderen Vermögen des Vermieters zu trennen. Folglich stehen die entsprechenden Vermögenswerte dem Vermieter für Zwecke seines Geschäftsbetriebes nicht zur Verfügung. Da es sich oft um ansehnliche Beträge handelt, ist das für den Vermieter eine wenig erfreuliche Situation. Er ist evtl. auf Fremdkapital angewiesen, obwohl doch im Prinzip genügend Geld vorhanden ist.

Es stellt sich dann die Frage, ob es nicht doch einen Weg gibt, die Mietkautionen für Unternehmenszwecke einzusetzen. Dieser Weg ist in Form einer Art Bürgschaft vorhanden, die von einer Versicherungsgesellschaft gestellt wird. Diese Bürgschaftsversicherung vermitteln wir an den Londoner Markt. Allerdings ist deutsches Recht und deutscher Gerichtsstand vereinbart. Somit hat ein potentieller Kunde keine Probleme zu befürchten, die sich aus dem Versicherersitz in London ergeben könnten.

Voraussetzung für die Erteilung einer Bürgschaft ist eine gute Bonität der Wohnungsgesellschaft, die durch die Prüfung der beiden letzten Geschäftsberichte festgestellt wird.

Die Mieter merken von dieser Versicherung nichts. Vielleicht ist der Begriff "Bürgschaft" der falsche Ausdruck. Die Mieter sind allerdings diejenigen, die die Versicherung auslösen, wenn sie den Vermieter auf Rückzahlung der Mietkaution in Anspruch nehmen und dieser dazu finanziell nicht in der Lage ist.

Jedenfalls setzt die Versicherung den Vermieter in die Lage, mit dem Geld der Mieter zu arbeiten und zusätzliche Gewinne zu erzielen. Das müßte doch reizvoll für ein Wohnungsunternehmen sein.

Wenn Sie also Kunden haben, für die dieses Produkt von Interesse ist, können Sie mich gerne ansprechen. Die Courtage würde ich mit Ihnen teilen.

Über Ihre Nachricht würde ich mich freuen - bitte ggf. außerhalb der Liste an

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...