Mitwirkungsvereinbarung bAV

29.08.2003 16:06:44

Liebe Listenteilnehmer,

beim Vertrieb von betrieblicher Altersversorgung ist der Makler im
Auftrag des Arbeitgebers unterwegs. Eigentlich ist der Arbeitgeber für
die Beratung und Erteilung der Zusage verantwortlicht. Das überträgt er
auf den Makler. Doch was passiert bei Falschberatung? Wer haftet für die
Schäden, wenn z.B. eine Rückabwicklung erfolgen muss?
Da ein Arbeitgeber gewöhnlich keine Haftungsfreistellungserklärung
unterschreiben wird, sollte eine Vereinbarung zwischen Makler und
Arbeitgeber geschlossen werden, um Haftungsrisiken des Maklers zu senken.
Ich würde gerne wissen, wie eine derartige Vereinbarung auszusehen hat
und was mindestens darin enthalten sein sollte.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!!

[Name ausgeblendet]

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