Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Alterseinkünften

20.10.2003 14:03:33

Weil die Steuerfreiheit der KLV dieser Tage Thema war folgende hochaktuelle Info des BMF (Auszug):

a.. Das allein auf Kapitallebensversicherungen begrenzte Steuerprivileg (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) soll für Neu-Verträge entfallen.
b.. Zusätzlich soll die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) vereinfacht werden.
Ein vereinfachtes Antragsverfahren (Dauerzulageantrag) sowie die Einführung eines einheitlichen Sockelbetrags reduzieren bürokratische Belastungen und machen das Zulageverfahren transparenter.
c.. Des Weiteren soll auch bei Renten aus der kapitalgedeckten betrieblichen Alterversorgung langfristig durchgängig zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen werden. Durch ein weitgehend einheitliches Besteuerungssystem kann die Transparenz erhöht und das System der betrieblichen Altersversorgung vereinfacht werden.
Die Originalpressemitteilung finden Sie im Anhang:

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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