Nur Pflegeversicherung PVN

27.04.2020 15:53:03

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

mein Mandant, 51 Jahre alt, ist bei der Artabana krankenversichert, das ist eine Krankenversicherer, dessen Status umstritten ist, von dem man also zumindest laut Wikipedia nicht sagen kann, ob es sich um eine substitutive Krankenversicherung im Sinne des SGB V handelt. Der möchte jetzt unabhängig davon eine Pflegeversicherung nach Tarif PVN abschließen bei einer PKV, weil die Artabana solch eine Pflegeversicherung nicht anbietet. Die Signal, die Hallesche und die Universa haben das schon abgelehnt (keine SOLO-PVN) und bevor ich alle Gesellschaften der Reihe nach anfrage, frage ich Sie, ob jemand eine Idee hat, ob ich was für den Mandanten tun kann oder ob es besser wäre mich ganz zurückzuziehen!!! Außerdem: Können Versicherer einfach den Vertragsabschluss verweigern, wo doch jeder eine Pflegeversicherung haben muss?

Danke und viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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27.04.2020 15:57:21

Hallo Hans,

hast Du schon mal Pflege-Rente versucht?
Aus meiner Sicht sollte es hier egal sein, wo man KV versichert ist.

Lg Christian
Fairsicherungsladen Hagen

[Name ausgeblendet]

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27.04.2020 20:28:09

Hallo, Herr [Name ausgeblendet],

ich arbeite mit einem Kollegen bezüglich Europäischer Krankenversicherung
zusammen.
Anfangs gab es Versicherer, die den PVN allein akzeptierten. Aber seit
einigen Jahren
gibt es offenbar gar keinen Versicherer mehr, der dazu bereit ist. Ich hatte
auch mal selbst
bei einigen VR angefragt, mit denen ich schon lange arbeite. Keine Chance.

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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27.04.2020 22:00:13

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Kontrahierungszwang der PKV für die PPV besteht gem. § 110 SGB XI für
diejenigen, die gem. § 23 SGB XI "gegen das Risiko Krankheit bei einem
privaten Krankenversicherungsunternehmen mit Anspruch auf allgemeine
Krankenhausleistungen oder im Rahmen von Versicherungsverträgen, die der
Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes
genügen, versichert sind" und deshalb eine PPV abschließen müssen.

Artabana zahlt zwar für allgemeine Krankenhausleistungen, ist aber kein
Versicherungsunternehmen, sondern eine Kranken-Unterstützungskasse.
Jedenfalls dass es sich um kein privates Krankenversicherungsunternehmen
handelt, ist ganz unumstritten.

Die Mitglieder von Artabana müssen daher auch gesetzlich keine PPV haben,
außer sie fallen dennoch unter den Personenkreis gem. § 23 SGB XI, z.B. als
beihilfeberechtigte Beamte.

Wenn Sie also erklären, dass er zum Abschluss einer PPV überhaupt nicht
verpflichtet ist, können Sie ihm doch etwas Besseres als das anbieten. Warum
nichts anbieten und sich zurückziehen? Wenn jemand für sein Pferd eine
KFZ-Haftpflicht wollte, und das abgelehnt würde, weil ein Pferd keine vier
Räder und Motor hat, dann ziehen Sie sich doch auch nicht zurück und lassen
ihn sein Glück bei nächsten Vermittler versuchen, sondern erklären ihm das,
und vermitteln ihm eine Tierhalterhaftpflicht.

Oder Sie vermitteln ihn in einen normalen PKV-Tarif zzgl. PPV, wo er dann
anschließend den PKV-Tarif rechtzeitig widerruft, aber die PPV behält.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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28.04.2020 09:42:47

Moin Herr [Name ausgeblendet],
es ist immer wieder ein Vergnügen Ihre Stellungnahmen zu lesen, einmal weil
sehr fundiert und gleichzeitig, weil meist ein praktischer Vorschlag
erfolgt. Hier der letzte Satz: genial.

Mit coronafreien Grüßen

[Name ausgeblendet]

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28.04.2020 15:22:26

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

Ihr Vorschlag, dem Kunden eine normale PKV zu vermitteln, inkl. PPV, ist mit
der Rücktrittsüberlegung interessant.
Ich frage mich nur, würde eine PKV überhaupt eine Vollversicherung anbieten,
ohne Vorversicherungsbescheinigung?
Denn von Artabana wird es das doch nicht geben können, oder?

Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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28.04.2020 15:58:11

Guten Tag Herr [Name ausgeblendet],

ich danke Ihnen erneut für Ihre Hinweise, wollte aber noch einen Aspekt einbringen, den ich vorher in meiner ersten E-Mail nicht angebracht habe. Mein Mandant möchte gerne eine Pflegeversicherung abschließen und er möchte NICHT zur PKV wechseln. Das ginge im Übrigen auch gar nicht, weil aufgrund von Vorerkrankungen, die ich bisher nicht erwähnt hatte, nur der Basistarif in Betracht käme. Bei der Pflegeversicherung ist der Risikozuschlag aber maximiert und wird möglicherweise auch wegen dieser Art der Vorerkrankung nicht erhoben. Deswegen könnte man als Alternative vielleicht eine Pflegerentenversicherung anbieten, wie man es mir auch schon vorgeschlagen hat. Eine Pflegetagegeldversicherung kommt ja wahrscheinlich deshalb nicht in Frage, weil die in ihren Anträgen fragen, wo man denn seine GKV oder PKV hat und da würde man bei dem Namen Artabana verdutzt gucken.

Der Trick mit der Beantragung der PKV und der PPV funktioniert in diesem Falle nicht, weil der zu einer Ablehnung führen würde aber vielleicht funktioniert er, indem der Basistarif mit Pflegeversicherung beantragt wird und dann die Basisversicherung durch Widerruf wieder aufgehoben wird. Dann würde ich mich um das ganze Theater sorgen, was der Versicherer veranstalten könnte, indem er argumentiert, mein Mandant sei gar nicht versichert gewesen (Artabana zähle nicht!) und müsste nun die gesetzlichen Strafen bezahlen. Mein Mandant stimmt dann allem zu (den Strafen) und widerruft später den Basistarif und nicht der PPV und dann? Wird er dann bei einer "Aufsichtsbehörde" gemeldet?

Die Idee mich "zurückzuziehen" resultierte aus dem Gedanken, dass vielleicht jemand der Lesern sagt, dass ich als Makler dazu verpflichtet bin ihm eine PKV anzuraten und wenn ich das nicht mache, dann würde ich dafür haften. Und deshalb hätte ich erwartet, dass man mir auch schreibt "lassen Sie die Finger davon, das gibt ein Haftungsproblem". Allen bisherigen Diskussionspartnern und Auskunftgebenden danke ich recht herzlich.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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28.04.2020 17:31:49

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

auch für Unversicherte besteht mindestens im Basistarif Kontrahierungszwang
der PKV.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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