Obliegenheitsverletzung in der Lebensversicherung

08.12.2003 11:03:45

Firma X beschäftigt Herrn [Name ausgeblendet]. Firma X schließt eine Kapitallebensversicherung
mit hoher Todesfallsumme ab, in der VN die Firma und VP, Herr [Name ausgeblendet].
Herr [Name ausgeblendet], er wurde wahrscheinlich ermordet. Der Geschäftsführer der
Fa. X hat Kenntnis vom Tod des Y, verschweigt dies aber gegenüber dem
Versicherer. Wahrscheinlich hat er Angst, selbst in Verdacht der Tötung/ des
Mordes zu geraten. Er bedient den LV-Vertrag weiter mit hohen monatliche
Zahlungen. Der Geschäftsführer der Fa. Y verstirbt einige Jahre später
ebenfalls.
Eine Bevollmächtigte übernimmt die Geschäftsführung. Sie hat vom gesamten
Sachverhalt keinerlei Kenntnis. Zur Befriedigung einer Gläubigerforderung
gegenüber der Firma X, tritt sie die LV an den Gläubiger G ab. G, ebenfalls
in Unkenntnis des Sachverhaltes, wird neuer VN.
Einige Jahre später wird in einem gesonderten Verfahren, dass G anstrebt,
der Tod des Y offiziell festgestellt. Von Beginn des Verfahrens an einigen
sich G und der Versicherer darauf, keine weiteren Beitragszahlungen zu
leisten.
Der Versicherer verweigert nun die Zahlung der Todesfallsumme mit der
Begründung, dass eine Obliegenheitsverletzung des ersten Geschäftsführers
der Firma X vorgelegen hat. Er hätte, in Kenntnis des Todes des Y, dem
Versicherer Meldung erstatten müssen.

§ 6 VVG ist mir bekannt. Daher würde ich gerne Ihre Meinung zum Standpunkt
des Versicherers hören.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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