Orkan ELA und die Folge - gleichwertige Reparatur

20.06.2014 11:34:03

Vorab aus konkretem Anlass:
Bitte nur sachbezogene Aussagen unter Quellenangaben - oT ausdrücklich
unerwünscht

Sehr geehrte KollegINNen,

durch das Ruhrgebiet hat der Orkan ELA eine verheerende Spur gezogen.
Die Schadensbeseitigung wird Monate dauern.

Ein Versicherer schreibt hierzu u.a.:
"· schadenbedingte Kostenvoranschläge für die gleichwertige Reparatur
der Gebäudeschäden"

Haben Sie Erfahrungen mit Forderung "gleichwertige Reparatur" gemacht?
Haben Sie Hinweise zu dem Thema, also Gesetze, AVBs, BVB, Urteile etc.

Das die Reparatur nur gleicher Art & Güte sein kann ist selbstverständlich
(also kein goldenes Dach).
Das die Schadensminderungspflicht besteht ebenfalls, schließlich versucht
viele auch privat den günstigsten Preis zu erzielen.
Und doch haben viele von uns eine Werkstatt / einen Handwerker / einen RA /
einen Makler Ihres Vertrauens, die sie regelmäßig aufsuchen.

Aus meiner Antwort:
"Was bedeutet die Formulierung gleichwertig?
Wollen Sie hier Bezug auf die BGH-Rechtsprechung ("VW-Urteil" vom 20.
Oktober 2009, Az.: VI ZR 53/09) zur Kfz-Haftpflicht nehmen?
Wenn ja, verweisen wir auf das Wesen der Neuwertversicherung und erbitten
hierzu um Stellungnahme.
Bitte verweisen Sie in Ihrer Antwort hierzu ggf. auf Gesetze, AVB, BVB,
Rechtsprechung.

Daneben wird die Sondersituation der konkreten großflächigen
Schadenssituation angesprochen.
Die Schadensbeseitigung wird flächendeckend Monate in Anspruch nehmen. In
Düsseldorf war beispielsweise die Bundeswehr im Einsatz
(Katastropheneinsatz), in Gelsenkirchen ist die Baumsatzung der Stadt
vorübergehend außer Kraft gesetzt worden etc.
Geschädigte können froh sein, wenn sie kurzfristig überhaupt Handwerker
bekommen, ich selbst sehe auf 11 Tage nach dem Schadensereignisse jede Menge
Dächer die nur provisorisch abgedeckt sind, an Straßen liegen jede Menge
Bäume, die nur zur Seite geschoben worden und noch nicht abtransportiert
worden sind.
Will meinen:
Handwerker führen im Wesentlichen unverändert "1. Hilfe" durch, anschließend
vollständige Reparaturen und bis wieder ein normaler Geschäftsbetrieb mit
Papierkrieg (serienweise KVA) möglich ist wird einige Zeit ins Land gehen.
Eine günstigere Reparaturmöglichkeit im Sinne einer "gleichwertigen
Reparatur" ist also auf absehbare Zeit keinesfalls mühelos zugänglich,
sondern aktuell ist jeder froh, der überhaupt eine Reparatur erhält!"

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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20.06.2014 14:10:38

Sehr geehrter Kollege [Name ausgeblendet],

Gebäudeversicherung ist eins unser Hauptgebiete, neben Gewerbe.

Beide sind stets von solchen Ereignissen betroffen.

Ich kenne diese Formulierung der VR aus eigener Erfahrung.

Sehr oft gesehen,
am Ende war es immer eine "Lufnummer"

Tenor bisher:
Wir wollen damit sagen das eben kein goldenes Dach gleichwertig ist

Mit Verweis auf "Großschadensergeignissen" und mit Bitte um schnelle
Regulierung,
alleine zur Schadensminderung (damit aus dem Provisorium eine vollwertige
Reparatur wird, die Folgeschäden verhindert),
haben alle VR bisher eingelenkt.

Ich würde demnach aus Erfahrung auf diese Formulierung nichts geben.

Wir haben uns gar nicht erst die Mühe gemacht hierauf wie Sie es gemacht
haben zu erwidern,
da es in der Praxis nicht notwendig war.

Demnach bin ich mal sehr gespannt ob und wenn ja welche Antwort Sie
erhalten.

Eine konkrete Quelle etc. konnte, wollte, und hat man uns bisher nie
benannt.

Da wie gesagt praktisch nicht relevant, haben wir uns auch nicht damit
beschäftigt.

Der Verweis auf "Neuwert" ist vollkommen ausreichend.

Mfg

[Name ausgeblendet]

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