PH-Mietsachschaden

30.01.2014 14:38:51

Guten Tag,



hier einmal eine kurze Info, evtl. auch zur allgem. Erheiterung(obwohl der Kunde findet das Ganze überhaupt nicht lustig)

Der Sachverhalt:

Kunde will in seiner Mietwohnung das Dachfenster öffnen und übersieht, dass die re. Halterung noch nicht ganz gelöst war,

diese bricht ab und es entsteht ein Rep.Schaden von sage und schreibe € 66,00.



VR lehnt mit folgender Begründung ab:

" Gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung besteht kein Versicherungsschutz für

vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Zur Annahme einer vorsätzlichen Verursachung genügt im Rahmen des § 823 Abs.1 BGB das Wissen und Wollen der Verletzung

eines geschützten Rechtsgutes, der konkret eingetretene Schaden braucht nicht vom Vorsatz umfasst zu sein. Es ist ausreichend,

dass der als möglich erkannte Handlungserfolg (Beschädigung einer Sache) billigend in Kauf genommen wird, auch wenn dieser

höchst unerwünscht ist"



Ist das jetzt noch lustig?



Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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