PHV für ständigen Aufenthalt im außer-europäischen Ausland (Süd-Amerika)

11.06.2015 15:19:05

Sehr geehrte Listenteilnehmerinnen, sehr geehrte Listenteilnehmer,

ein Kunde ist nach Kolumbien ausgewandert und benötigt eine Deckung für
Kolumbien und Deutschland.

Die normalen PHV-Deckung sprechen immer von vorübergehend im Ausland.

Welcher Versicherer bieten eine richtige Auslandsdeckung?

Danke.

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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14.06.2015 12:44:54

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

bitte prüfen sie Maxpool und Adcuri.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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15.06.2015 08:03:10

Guten Tag,

die InterRisk bietet dauerhaft Ausladsaufenthalt. Das steht zwar nicht so in
den Bedingungen, aber es gibt dort eben keine Beschränkungen
(Umkehrprinzip). Ist mir auch so bestätigt worden.

HKD hat 5 Jahre für außereuropäisch.

Mit Gruß

[Name ausgeblendet]

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15.06.2015 08:47:45

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

es muss dann aber der Tarif XXL sein, nur dort findet man die besagten
Ausschlüsse nicht.

VG,

[Name ausgeblendet]

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15.06.2015 11:02:45

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

dann ist doch deutsches Recht im Versicherungsschein vereinbart, also sind
gesetzliche Haftpflichtansprüche auch nur solche nach deutschem Recht, oder?
Was z.B., wenn ein in D deliktunfähiges Kind im Ausland einen Schaden
anrichtet, die Aufsichtspflicht aber nicht verletzt wurde, so dass nach
deutschem Recht keine Haftung gegeben wäre - aber im Ausland wie beim Hund
eine Gefährdungshaftung greift?

Zudem: in manchen Punkten beziehen sich die Versicherungsbedingungen
ausdrücklich auf ganz bestimmtes deutsches Recht, so deutsche
Rechtsverordnungen (z.B. die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz). Dann
stellt sich beim Auslandsaufenthalt die Frage, wenn beispielsweise in der
Privathaftpflichtversicherung das Abbrennen von Kleinfeuerwerk mitversichert
ist, falls es der Klasse II entspricht, wie sich der Versicherer verhält,
wenn es im betreffenden Ausland für das dort gekaufte Feuerwerk gar keine
entsprechenden Klassifizierungen gibt?

Auch kann der VN auf einem Teil des an sich voll versicherten Schadens
sitzen bleiben, wenn die Leistung durch Anweisung in Euro zum Wechselkurs
des Tages auf ein deutsches Konto des VN als erbracht gilt, aber bis zur
Anweisung auf das Auslandskonto des Geschädigten in dessen Währung
Wechselkursverschiebungen eintreten.

Und wie sieht es mit der Abwehr vermeintlich unberechtigter Ansprüche aus?
Sind dann auch die Rechtsverteidigungskosten im Ausland eingeschlossen, in
voller Höhe dortiger Gebührenordnungen, oder etwa Kautionen, weil wie man
schon mal aus dem Libanon hört, Schädiger erstmal bis zur Klärung in
Untersuchungshaft genommen werden, in irgendeinem Rattenloch, weil man nicht
das Geld hat, um sich eine luxuriösere Haft wie ein Drogenbaron leisten zu
können.

Wollen Sie wirklich als Makler eine Versicherung für ein Land vermitteln,
dessen Sitten und Gebräuche Sie nicht kennen, und dann dafür als Makler
haften? Oder wollen Sie sich darauf verlassen, dass der Versicherer schon
in seinen Bedingungen etwas zurechtgeschustert hat, was für das betreffende
Land passt, und nicht versuchen wird, sich mit passenden Klauseln später aus
der Leistungspflicht zu stehlen?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.06.2015 11:40:14

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
wenn ich Ihre Ausführungen richtig lese, soll ich meinem langjährigen Kunden
den Maklervertrag begrenzen und die PHV ausschließen.
Ich suche nach einer Lösung damit die von Ihnen aufgeführten Risiken
abgedeckt sind bzw. die Lücken klar definiert werden können.

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.06.2015 12:50:11

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Sind Sie sich sicher, dass Sie nicht sogar gegen ein südamerikanisches
Gesetz verstoßen, wenn Sie aus Deutschland deutsche Policen an Personen mit
ständigem Wohnsitz in Südamerika vermitteln? Hat denn der Versicherer dort
eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb nach Aufsichtsrecht?

In Kolumbien wegen dort benötigter Versicherungen weiter betreuen wollen Sie
ihn auch, oder wäre das jetzt die letzte Dienstleistung, die Sie für ihn
erbringen?

Sie mögen sich also mit Privat-Haftungsrecht in Kolumbien näher befassen, um
dann zu prüfen, ob einige deutsche Policen vielleicht irgendwie und mit
welchen Lücken dazu passen? Wie schätzen Sie denn Ihre Chancen, dass Sie
dabei keinen Fehler machen und an alles denken, was Südamerika so bereit
hält?

Und mit dortigem Steuerrecht, damit eine eventuelle Versicherungssteuer dort
auch richtig erhoben und abgeführt wird, und nicht etwa beim deutschen
Fiskus landet, wo doch das Risiko in Südamerika belegen ist. Und sich
dereinst ein deutscher Versicherungsmitarbeiter wundert, warum er statt
eines Besuchs von Macchu Picchu in einem kolumbianischen Kerkerverlies
verrottet, wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
oder Betrieb von Versicherungsgeschäft ohne Erlaubnis der kolumbianischen
Finanzaufsicht?

Sie haben schon richtig gelesen: ich schlage vor, dass Sie ihm eine gute
Reise wünschen und klarmachen, dass er jetzt ein gewester Kunde ist.

Oder hat jemand eine bessere Idee?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.06.2015 12:52:43

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

geht das schon wieder los ??????????? Mir reicht es noch vom letzten Mal,
bitte, bitte hören Sie doch endlich auf, sich überall ein zu mischen und uns
über unseren Job zu belehren. Solange Sie sich hergeben, für Honorar z.B. im
Bayrischen Rundfunk über das Thema BAV derart einseitig und mit einer
Vielzahl fehlender Informationen zu berichten und der von Ihnen bei jeder
Gelegenheit gepriesenen Redlichkeit damit einen Bärendienst zu erweisen,
haben Sie uns altgedienten Maklern in dieser Runde auch nicht das Geringste
an Belehrungen zu erteilen. Warum nur messen Sie bei sich und uns dauerhaft
mit zweierlei moralischem Maß ??? ...und stehlen uns zudem auch noch die
Zeit.
Wenn Herr [Name ausgeblendet]Fehler machen sollte, ist das seine Sache und er wird
die Konsequenzen bereit sein zu tragen. Es gibt Verbraucherschutz, Gesetze
und Gerichte, da braucht es keinen Hobby-Moralisten und keinen
Pseudo-Fachmann, der wieder tagelang dieses Forum mit seinen fragwürdigen
Statments und abgehobenen Theorien für sich reserviert und es zum
"[Name ausgeblendet]'schen-Narzismus-Pflege-Forum" macht.
Wir alle hier lassen uns gerne zur Versicherungsmathematik und zu Ihrer
Aktuarstätigkeit von Ihnen Informationen vermitteln. Zu allem anderen ist
Ihr Halbwissen hier nach meiner Auffasung unangebracht und zuweilen
brandgefährlich für die Leser, die nicht umfassende Kenntnisse haben.

An: [E-Mail ausgeblendet]
Betreff: Re: [Versicherung] PHV für ständigen Aufenthalt im
außer-europäischen Ausland (Süd-Amerika)

[Name ausgeblendet]

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15.06.2015 13:34:47

Werter Kollege [Name ausgeblendet],

ich möchte Ihnen empfehlen ( wie einige Kollegen schon ausgeführt haben )
sich entweder mit der Inter Risk ( XXL Tarif ) oder der VHV ( Exklusiv
Tarif ) in Verbindung zu setzen bzw. mit deren Maklerbetreuer !

Ich habe vor zwei Jahren die Tochter eines Kunden mit Ihrer PHV über die VHV
/ Exklusiv Tarif für Japan sehr gut versichern können. Zwar konnte zu dem
Zeitpunkt nur die fünfjährige Begrenzung vereinbart werden , man aber vor
Ablauf wieder eine Verlängerung vornehmen . Begründet wurde dies damals mit
den sich immer wieder veränderten gesetzlichen
Grundlagen ausländischer Staaten .

Ich empfand dies sogar als Vorteil, somit kann auf zukünftige Abänderungen
vertraglich flexibler reagiert werden ? ! Die Betreuung lief problemlos per
Email (!) bzw. Skype , im Zweifelsfall über Rücksprache Vater , der immer
einen Kontakt zur Tochter hatte..

Im internationalen Vergleich bieten wir mittlerweile mit 50. Mio einer der
höchsten DS . Einzig allein England, Australien und Canada können höhere
Summe bieten in Spezialpolicen zum Zweck "abweichender Risiken" ( z. Bsp.
Umwelt ) Die Amerikaner mussten sich teilweise dem internationalen Druck
beugen und verhängen hohe Ersatzschäden "nur noch" bei Vorsatz und
Straftaten abhängig vom Status der geschädigten Person .

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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15.06.2015 13:41:57

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

was Sie da schreiben, ist für niemanden hilfreich und schon gar nicht
konstruktiv. Sie sollten sich das sparen. Oder legt jemand in der Liste wert
darauf, solch unsachliche Kritik zur Kenntnis zu nehmen?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.06.2015 14:44:28

Hallo zusammen,

ich fand Herrn [Name ausgeblendet]zumindest spannend und kurzweilig.
Solche Einwürfe sollte man doch auch in Ihrer Berechtigung prüfen.
Und die Ursache überlegen. Zu einer Fehde gehören meist mindestens zwei.
Und gesunde Kritikfähigkeit war schon immer ein Mittel, um Konflikte zu
bewältigen und die eigene Vorgehensweise zu prüfen und gegebenenfalls
progressiv anzupassen.

Damit möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich Herrn [Name ausgeblendet]nicht
durchweg unsachlich fand und Wert darauf lege sowas zumindest erst mal
wertfrei zur Kenntnis zu nehmen.

Mit der Sache an sich setze ich mich dann anschließend auseinander.

Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.06.2015 14:46:12

Hallo zusammen,

kann ich nur bestätigen, Kunde der nach China auf unbestimmte Zeit
auswanderte, konnte im XXL Tarif sehr gut versichert werden.

Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.06.2015 15:00:24

Sehr geehrte Listenteilnehmer,

warum arten Anfrage immer wieder in persönliche Diffamierungen aus? Und das
auch noch Coram publico!

Schade :-(

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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15.06.2015 17:21:43

Herr [Name ausgeblendet],

glauben Sie denn, es ist hilfreich oder gar konstruktiv, wenn Sie sich
regelmäßig wie ein Terrier in in ein Thema verbeißen, immer den mahnenden
Zeigefinger hoch erhoben ? Sie analysieren sich regelmäßig fast zu Tode,
leider zuweilen am Thema vorbei und sind absolut unbelehrbar. Ich darf an
die letzte Diskussion erinnern, in der Ihnen Herr [Name ausgeblendet]Thesen
gründlich widerlegt hat. Irgendendeine Art von Einsicht gab es aber nicht
mal im Ansatz.
Warum erklären Sie hier nicht mal den Grund, warum Sie sich in filmischem
Machwerk nach dem Skandalprinzip zur BAV äußern, uns aber regelmäßig an
Recht und Ordnung erinnern wollen. Warum wollen Sie nicht begreifen, dass
das nicht Ihre Aufgabe ist und schon gar nicht in diesem Forum. Hier im
Forum geht es um die Klärung von Sachfragen, während Sie regelmäßig
versuchen, sich selbst darzustellen. Für wen soll das bitte hilfreich oder
konstruktiv sein. Herr [Name ausgeblendet]nur zwei Sätze zum Thema verloren, während
Sie sich mal wieder in langen, fragwürdigen Analysen ergehen.
Ich darf an die Korrespondenz erinnern, die wir außerhalb der Liste im
letzten Jahr führten über das gleiche Thema und in der Sie sogar gewisse
Einsichten zeigten und Besserung versprachen.
Meine Kritik ist sicher deutlich, aber ob Sie allen unsachlich erscheint,
die regelmäßig Ihre Beiträge lesen, bleibt abzuwarten. Ihr verzweifelter
Hilferuf an die Liste mag bei Einzelnen verfangen, weil ich in der Tat die
Nettiquette nicht einhalte. Wenn Sie meinen Beitrag für unsachlich halten,
dann erklären Sie doch bitte hier in sachlicher Weise, warum Sie Hrn. Koch
oder früher andere Kollegen regelmäßig belehren . Fühlen Sie so eine Art
Berufung in sich oder oder gibt es andere Gründe für Formulierungen wie
" Wollen Sie wirklich als Makler eine Versicherung für ein Land vermitteln,
dessen Sitten und Gebräuche Sie nicht kennen, und dann dafür als Makler
haften? Oder wollen Sie sich darauf verlassen, dass der Versicherer schon
in seinen Bedingungen etwas zurechtgeschustert hat, was für das betreffende
Land passt, und nicht versuchen wird, sich mit passenden Klauseln später aus
der Leistungspflicht zu stehlen?"

Die Tatsache, dass dass Sie unsachliche und abwertende Hypothesen in
Nebensätzen anführen (... Bedingungen zurechtgeschustert..., aus der
Leistungspflicht stehlen...),veranlasst mich zu der Frage : Wie konnte Ihnen
erneut solch ein sprachliches Mißgeschick unterlaufen, wo Sie doch bei
meiner Kritik an Ihrer Person so ernsthaft auf die fehlende Sachlichkeit und
Ihre aufrichtige Sehnsucht nach dem Konstruktiven verweisen ???

Die Antwort kennen wir schon: Sie haben offenbar je zweierlei Maßstäbe für
Sachlichkeit, für Konstruktivität, für Moral und nicht zuletzt für
versicherungsvertriebliches Fachwissen. Der Eine richtet sich ausschließlich
an Ihrer eigenen Person aus, der andere an Versicherungsvertriebsleuten,
vorzugsweise Maklern. Dass ausgerechnet Sie, der nahezu keinen Beitrag ohne
deutliche Wertung verfassen kann, bei anderen Sachlichkeit oder
Konstruktivität anmahnt, finde ich persönlich bemerkenswert. Bitte erklären
Sie auch diesen Widerspruch.

Da die Liste zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich schon einigermaßen genervt
ist, komme ich zum Ende und bitte diese um Nachsicht.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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15.06.2015 22:49:00

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

bei meinen Texten geht es um die Sache, in Ihrem kann ich derartiges nicht
erkennen, und daher reagiere ich darauf nicht. Persönliche Angriffe können
Sie sich daher schenken und uns allen ersparen.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.06.2015 11:33:12

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

wenn ein japanischer Makler in Tokio einem nach Deutschland ausgewanderten
Japaner eine japanische PHV-Police vermittelt, ohne die deutsche
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Haftpflicht zu kennen, ebensowenig das
deutsche Versicherungsvertragsrecht oder auch nur ein einziges deutsches
PHV-Produkt, geschwiege denn den Markt zu kennen, nicht mal des Deutschen
mächtens ist, wie würden Sie das beurteilen?

Wenn er dann unter Zugrundelegung einer ausreichenden Produktauswahl -
natürlich nur japanischer Policen - unter Kollegen verbreitet, dass der
Kunde doch nun sehr gut versichert sei, in der Super King Kong Police von
Fujiyama, was würden Sie darüber denken?

Also: auf welchem Erkenntnisrahmen beruht denn Ihre Aussage, der Kunde sei
in China nun sehr gut versichert, oder ein anderer in Japan, mit einer
Police aus Deutschland?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.06.2015 12:05:13

Guten Tag,

die Diskussion über richtigen Versicherungsschutz geht an der Tatsache
vorbei, dass ein deutscher Makler eben keine Zulassung für den freien
Dienstleistungsverkehr in Übersee hat und daher für einen dort ansässigen
Bürger, gleich welcher Nationalität, nicht vermitteln darf. Dies begründet
sich hauptsächlich auf fiskalische Gegebenheiten.

Als wegweisendes Urteil ist dieses hier anzusehen:

URTEIL DES GERICHTSHOFES

14. Juni 2001 (1)
de0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1#Footnote1>

„Schadenversicherung - Richtlinie 88/357/EWG - Begriffe der Niederlassung
und des Staates, in dem das Risiko belegen ist“

In der Rechtssache C-191/99

betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG vom Hoge Raad der
Nederlanden (Niederlande) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit

Kvaerner plc gegen Staatssecretaris van Financiën

vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Artikel 2
Buchstaben c und d sowie 3 der Zweiten Richtlinie 88/357/EWG des Rates vom
22. Juni 1988 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für
die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) und zur
Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs
sowie zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG (ABl. L 172, S. 1)

Damit ist alles gesagt!

Mit Gruß

[Name ausgeblendet]

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16.06.2015 12:05:00

Semester2015/2016
http://www.academiccourses.de/Programm-Spezialisiert-In-Haftpflicht-und-Versicherungsrecht
sind noch Plätze frei, (bitte mit Humor lesen, die Woche hat erst angefangen)

Denke die (GUT gemeinte) Aussage von Kollegen [Name ausgeblendet], mehr ausreichend.
oder betreuen Sie auch Mandanten in der Schweiz und wenn nein warum nicht?

Mitfreundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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16.06.2015 12:41:07

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

wenn ein Vertrag zwischen zwei Inländern geschlossen wurde und für den
Vertrag deutsches Recht gilt bedeutet das keinesfalls das für ausländische
Schäden keine Haftung besteht.
Vielmehr ergeben sich Haftungstatbestände und Haftungsausschlüsse aus einer
Reihe von Vorschriften der Versicherungsbedingungen die zu prüfen sind.

Außerdem wurden eine Reihe von Lösungen genannt die man entsprechend im
Kleingedruckten prüfen kann.

Meine Software schmeißt mir eine Liste mit einem Umfang von 8 Seiten A4 an
Ergebnissen mit weltweiter Haftung heraus.
Also kein dramatisches Szenario, sondern eines welches mit normalem
Handwerkszeug bequem und einfach abzuarbeiten ist.

Ob bei einer Auswanderung (also einem dauerhafter Wohnsitz in Kolumbien)
überhaupt noch eine deutsche Police sinnvoll ist ist eine andere Frage.
EDV-Auswertung starten, und anschließend den Versicherer explizit auf den
dauerhaften kolumbianischen Wohnsitz hinweisen.
Sagt der ja ist Alles taco, andernfalls nächsten Versicherer fragen.
Ohne deutsches Konto und deutsche Postadresse wird vermutlich Nichts gehen.

Als Makler macht man einen entsprechenden Zusatz um sich der Haftung für
kolumbianisches Recht etc. zu entziehen.
Ganz Kleinliche können noch die jährliche Courtageeinnahme aufführen und den
erforderlichen Aufwand für eine Prüfung dazusetzen (erkennbares
Mißverhältnis) und gut ist es.

P.S.:
Don't feed the troll.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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16.06.2015 12:50:18

Danke Herr [Name ausgeblendet],

wieder mal Zielgerecht und klärend. Inkl. P.S. :-)

Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.06.2015 13:00:15

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

um das etwas zusammenzufassen. Das ist alles nur meine Meinung und ich bon
immer offen für neue Erkenntnisse. Aber nicht auf der Art wie Sie bisher
hier oft vorgetragen wird.

1. Wenn jemand plant dauerhaft, definitiv ohne Aussicht auf Rückkehr,
auszuwandern, dann würde ich auch dazu tendieren, die Haftpflichtrisiken
nicht mehr zu betreuen und dem Kunden für sein Hab und Gut und seine
Haftpflichtrisiken eine Absicherung vor Ort zu raten und das auch zu
dokumentieren. Eine gute BU und seine AV kann ja in der Regel weiter
bestehen bleiben und auch betreut werden.

2. Wenn jemand schon ausgewandert IST und hier keinen (Zweit)-Wohnsitz mehr
hat, und evtl. auch keine Staatbürgerschaft, dann würde ich ihm
selbstverständlich auch keine neue Police vermitteln.

3. Sie unterscheiden nicht beim anwendbaren Recht. Auf den Vertrag ist
deutsches Recht anwendbar, auf den VERTRAG zwischen Versichertem und
Versicherer. Versichert ist jedoch die "gesetzliche Haftpflicht
privatrechtlichen Inhalts" und das ist nicht auf deutsches Recht beschränkt.
Nach Lage des Falles können zwar Ausschlüsse in der Police gelten, je nach
Tarif, aber die grundsätzliche gesetzliche Haftung aufgrund des Gesetzes des
Landes in dem der Schaden passiert ist, ist damit gegeben.

4. Beispiel: Mein Kunde in China, der hat hier noch seinen Wohnsitz und ein
Konto und hat seinen Aufenthalt in China auf 5 Jahre angelegt und dann
nochmal um 5 Jahre verlängert. Der XXL Tarif der interrisk stellt den Kunden
sogar vom Wechselkursrisiko bei Schadenzahlungen frei! Hier schlafe ich
recht gut aktuell.

5. Eine weitere Kundin, Deutsche, reist 14 Monate lang mit Ihrem Mann durch
23 Länder, arbeitet dort teilweise und zieht dann weiter. Reise endet in
Australien. Dann kommt Sie zurück. Soll man in so einem Fall 23 verschiedene
Policen, also in jedem Land eine abschließen, damit man immer ausreichend
versichert ist??? Meiner Meinung nach nein, weil wie unter 3. erläutert, die
gesetzlichen Haftpflichtansprüche auf der Basis der vor Ort wo der Schaden
passiert versichert sind. Ausschlüsse der Police sind natürlich zu
berücksichtigen.

Abschließend sehen Sie vielleicht, dass es In den Fällen 1 und 2 durchaus
auf Ihre Ausführungen hinaus laufen kann.
Wenn aber kein endgültiges Auswandern vorliegt, und Grundlagen für ein
Fortbestehen gegeben sind wie der Versicherer Sie wünscht, dann reicht eine
TOP Police aus deutscher Maklerhand aus.

Ich versuche noch ergänzend sachlich zu formulieren, dass ich schon der
Meinung bin, dass Ihre Einwürfe oft recht belehrend, oberlehrerhaft oder
herablassend herüberkommen. Das bitte, ist subjektiv und eher konstruktiv
gemeint. Damit will ich sagen, das ich verstehen kann, wenn einige Kollegen
hier ziemlich aggressiv mit Kontra reagieren.
Sie verbringen Ihre tägliche Zeit anders, wie wir Makler.
Alleine daraus ergeben sich Diskrepanzen in der Denkweise. Das sollten Sie
berücksichtigen.

Mit besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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16.06.2015 13:00:05

Zustimmung.
Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.06.2015 14:30:11

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

da kommen wir doch etwa zusammen.

Unabhängig vom Tarif (wenn den etwa ein Agent vermitteln würde) sehe ich
aber auch noch die Maklerpflichten: also die Risikoprüfungspflicht und die
Pflicht, der Empfehlung eine ausreichende Zahl Produkte zugrundezulegen. Das
Haftpflichtrisiko speziell in China werden Sie schwerlich genau kennen und
nur deutsche Produkte zugrundezulegen könnte vielleicht doch objektiv als
nicht ausreichend erachtet werden.

Was ist hier Ihr Vorgehen, um etwa dem Vorwurf einer Verletzung von
Maklerpflichten vorzubeugen?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.06.2015 16:02:21

Sehr gehrte Kollegen und Kolleginnen,

von mir der explizite Hinweis auf 61 Abs. 1 VVG (weil er in meiner vorigen
eMail offensichtlich nicht von Jedem gelesen und/oder verstanden wurde bzw.
das Wissen darum bei einigen Listenteilnehmern gänzlich zu fehlen scheint):
" ... auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen
Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien ..."

Das Beratungsprotokolle gesetzlich verpflichtend sind (§ 61 VVG) sei
erwähnt, dito dass Software auch solche Arbeitsabläufe wesentlich
erleichtert.

Das als Hinweis für diejenigen unter uns, die keine Ahnung
a) vom rechtlichen Umfeld (Gesetze, Versicherungsbedingungen,
Maklerverträge),
b) vom Arbeitsalltag (Software & Antragsformulare, Einkommens- &
Kostensituation)
c) und/oder vom Produkt selbst (Leistungen, Vertragswerke, Prämienhöhen)
haben.

Gepostet, weil mindestens ein Listenteilnehmer (nicht nur in diesem Fall)
sehr ahnungslos ist, aber sich dennoch berufen fühlt vermeintlich
(Eigeneinschätzung) schlaue Ratschläge zu geben.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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16.06.2015 16:12:16

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

dazu formuliere ich in die Dokumentation den Hinweis, dass ich in diesem
Fall eine eingeschränkte Marktkenntnis habe, u.a. aufgrund des fehlenden
Zugriffs auf den chinesischen Versicherungsmarkt. Ich verweise noch darauf,
dass sich der Kunde durch eine Haftpflichtpolice vor Ort besser, ABER AUCH
schlechter stellen kann. Ich weiß ja nicht, ob die dort schon was von
Forderungsausfall oder Deliktunfähigkeit etc. in Ihren
Bedingungserweiterungen drin haben. Am besten rät man ihm BEIDE Policen zu
machen!

Ich MUSS das Haftpflichtrisiko in China nicht genauer kennen. DENN:
Versichert ist, auch im Ausland, der "gesetzliche Haftpflichtanspruch
privatrechtlichen Inhalts", und zwar nach den dort geltenden Gesetzen. Das
ist doch ein sehr umfassender Begriff und erfasst das Haftpflichtrisiko.
Wäre ja auch Unsinn eine Auslandsdeckung auf Basis deutschen Rechts
anzubieten.
Wie soll mein Kunde von einem chinesischen Nachbarn auf Basis des deutschen
BGB belangt werden? Der Anspruch wird in China geltend gemacht, gegenüber
meinem Kunden, der auch dort wohnt und wird vor einem chinesischen Gericht
nach dem dortigen Gesetz ausgefochten. Das was dann als gesetzlicher
Anspruch des Geschädigten rauskommt hat der deutsche Versicherer zu leisten,
abzgl. oder ausnehmend eventueller Ausschlüsse die er gemacht hat, wie z.B.
Begrenzung der Anwaltskosten (machen manche für USA) etc.
Ebenso hat er unberechtigte Ansprüche abzuwehren und dafür die Kosten zu
tragen.

Allerdings sehe ich mich als Vermittler unabhängig von meiner Vorgehensweise
definitiv nicht in einem Kellergefängnis verrotten, weder in China noch in
Kolumbien.

Mit besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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16.06.2015 21:36:34

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

eigentlich wollte ich Ihnen auf Ihre Nachricht von gestern Abend 22.49
antworten und Ihnen mitteilen, dass Ihre Wertungen, Ihre Ermahnungen und
Ihre Polemik zwischen den Zeilen, auch wenn Sie offiziell über "die Sache"
sprechen, ebenso persönlich ist wie meine zugegebener Maßen persönlichen
Angriffe an Sie direkt. Während Sie glauben, das sei bei Ihnen
gerechtfertigt , sprechen Sie mir das gleiche Recht auf Unsachlichkeit ab.
Mir geht es auch um die Sache, nämlich um ein konstruktives Forum, dem
stehen Sie aber nach meiner Auffassung oft entgegen.
Nachdem ich aber jetzt die Beiträge der Kollegen gelesen habe, erübrigt sich
weitere Argumentation. Sie wurden aus mehreren Ecken mehr oder weniger
deutlich "abgewatscht" und trotzdem haben Sie erreicht, was Sie meistens
erreicht haben: eine lange Diskusion über ein Thema, was keinem von uns
Vertriebsleuten in dieser Dimension eine Diskussion Wert war. Gratulation,
Sie haben also trotz erheblicher fachlicher Mängel wieder Ihr Ziel erreicht.
Dank der konstruktiven Beiträge einiger Kollegen, die dafür Zeit aufgewandt
haben, die Sie ohne die wieder einmal provokativen Beiträge eines Hr.
[Name ausgeblendet] ganz sicher nicht aufgewendet hätten, ist die Angelegenheit
abschließend geklärt. Ich argumentiere bewußt nicht fachlich (und schon gar
nicht so brilliant wie Hr. Döring), weil jedes noch so richtige Argument bei
Ihnen nur zu neuen abstrusen Thesen führt, ich frage die Person Peter
[Name ausgeblendet], warum er das tut und sage ihm, was mir nicht passt. Sie halten das
für unsachlich und zu persönlich.
Aber auf Sie selbst wirft diese Debatte erneut kein gutes Licht und ich
befürchte, es könnte sein wie mit unerzogenen Kleinkindern: Wenn sie ihren
Willen immer wieder durchsetzen können, werden sie auch nicht aufhören,
genau dies weiter zu versuchen. Oder ist Ihnen diese Blamage doch endlich
mal eine Lehre ?

Was Sie vermutlich jetzt denken, stimmt haargenau: Dieser mein Vortrag ist
selbstgefällig, schulmeisterlich und hier eigentlich Fehl am Platze - genau
wie viele Ihrer Beiträge.
Deshalb erneut der Apell an Sie: Bitte brechen Sie keine Diskussionen um der
Diskussion Willen vom Zaun, schonen Sie unsere Zeit-Resourcen (Sie allein
scheinen unendlich davon zu haben) und hören Sie endlich auf mit Ihren
Belehrungen. Jede Diskussion dieser Qualität, die ja im Übrigen für
jedermann im Archiv nach zu lesen ist, schadet Ihrem Renomee als
Versicherungsmathematiker und Sachverständigem, das scheint Ihnen nicht klar
zu sein. Wenn ich könnte, würde ich jedem Ihrer Auftraggeber Einblick in
dieses Archiv verordnen, damit er sich ein eigenes Bild über Ihren
Sachverstand außerhalb der Versicherungsmathematik und Ihre Fähigkeit zur
Objektivität machen kann. Ich wage keine Prognose, ob und was das für Folgen
haben könnte.

Offengestanden schäme ich mich, hier nach zu treten, aber da Sie die Gründe
für Ihr Verhalten trotz diverser Aufforderungen nicht bereit sind, offen zu
legen, habe ich noch eine geringe Hoffnung, dass die offizielle Kritik über
die Liste (meine persönliche und die meist fachliche aller anderen)
zumindest ein wenig Einsicht vermittelt.

Der Liste schlage ich vor, Beiträge des Hr. [Name ausgeblendet] für z.B. drei oder gar
sechs Monate konsequent einfach zu ignorieren, um ihm die Bühne gar nicht
erst zu bieten, die er scheinbar braucht. Allerdings könnte es sein, dass
ich das nicht mehr erlebe, wenn der Admin das hier liest. Sei's drum.
Vorsorglich Ihnen allen alles Gute für die Zukunft und weiterhin gute
Geschäfte.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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16.06.2015 22:39:11

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

was haben Sie dagegen, dass eine Sache um der Sache willen vertieft
diskutiert und durch viele Beiträge noch besser geklärt wird?

Offenbar war es den Kollegen dann schließlich doch dies wert, dazu
beizutragen, einige Aspekte besser zu beleuchten, auch solche, die es
vielleicht erst gar nicht wollten, und die man erst aus der Reserve locken
muss, etwas Zeit für ein gutes Ziel zu opfern.

Sie sehen also, das Ziel wurde erreicht, und die Qualität nochmal deutlich
erhöht. Ich denke, da haben Sie ja auch mitgeholfen. Den Preis bin ich dafür
gerne bereit zu zahlen.

Und damit haben auch Leser, die mit der Sache nicht so befasst sind, eine
Chance bekommen, noch was dazu zu lernen, ich meine auch solche, die die
Beiträge nur aus ihrer öffentlichen Zugänglichmachung finden, so über
Suchmaschinen oder einen Hinweis im dvb-Pressespiegel.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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17.06.2015 11:43:51

Herr [Name ausgeblendet],
wieder einmal verstehen Sie nur, was Sie verstehen wollen und gehen auf
wesentliche Punkte der Kritik nicht ein. Nicht die Sache um der Sache Willen
diskutieren Sie, sondern führen die Diskussion um der Diskussion Willen, und
das ist es, was hier keiner versteht. Ich weiß nicht, welcher Art Ihr
Problem ist, aber es muß gewaltig sein, dass Sie nicht einmal merken oder
merken wollen, wie Sie etliche Listenteilnehmer nerven. Die Vokabeln, die
für Ihren Zustand in Mails und Telefonaten wohlweislich außerhalb der Liste
gebraucht werden, erspare ich Ihnen lieber.
Die Qualität der Liste wird nicht erhöht, indem Sie ihr geradezu zwanghaft
ein Thema mit provokativen Thesen aufdrängen und Ihre eigene Unkenntnis der
Dinge regelmäßig offenlegen. Auch für die dezenter geäußerte Kritik der
Kollegen haben Sie offenbar kein Gespür. Dass Sie meinen Wunsch nach
Zurückhaltung nach meinen Frontalangriffen ignorieren, kann ich durchaus
verstehen, dass Sie aber auch die derjenigen ignorieren, die Sie schlau
machen, ist recht schäbig. Wie verzweilfelt muß man sein, dass man die
eigene herausposaunte Unkenntnis mit der Ausrede verbrämen will, man wolle
durch die dadurch notwendige Belehrung auch andere an diesem Wissen
teilhaben lassen. Jetzt sind Sie wohl vollends abgehoben. Immerhin haben Sie
jetzt zugegeben, dass Sie die Liste und deren engagierte Teilnehmer
vorsätzlich mißbrauchen zu Zwecken, die nur Sie verstehen.
Vielleicht werden ja die Listenteilnehmer entsprechende Konsequenzen ziehen.

Lucius C.

[Name ausgeblendet]

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17.06.2015 11:47:10

Herr [Name ausgeblendet],

wir haben alle im überwiegenden Masse keine Lust mehr auf von Ihnen
heraufbeschworene Diskussionen zu mittlerweile jeglichen Thema bis ins
kleinste Detail auszuschöpfen . Zumal : Es sind Thematiken die Mangels
praktischen und fachtechnischen Verständnis dafür von Ihrer Person mit
falschen Informationen gefüttert werden . Uneinsichtigkeit und
Beratungsresistenz gehen dem meist mit einher. Es befremdet auch viele ,das
hier der Drang in Richtung Öffentlichkeit
stark ausgeprägt zu sein scheint..

Es gibt mittlerweile Kollegen hier im Forum ,die schon keine Intention mehr
verspüren eine Frage einzustellen, weil Sie genau das erwartet . Manch einer
hat sich deswegen auch schon abgemeldet. Lebhaft ist das Forum auch nicht
mehr ,
da hier die Kollegen einiges anders zu erledigen haben ,als sich den
Diskussion Zwischentönen zu widmen ..

Die Mühe die sich hier die Kollegen machen ,es an den richtigen Stellen zu
klären ist nicht Ihren Thesen gewidmet, sondern einfach nur , nicht ein
falsches Bild in einer Vorsorge entstehen zu lassen ! Respektive der
Arbeitsweise der Vermittler ( und nicht nur Maklern ,wie Sie immer so schön
betonen ..) Respekt und Richtigkeit ausgesprochen wird.

Wer einen öffentlichen Zugang hat und das hier liest , schüttelt
wahrscheinlich mit dem Kopf und fühlt sich nach tagelangen (erzwungenen )
Hin & Her mit noch intensiveren Fragezeichen über dem Kopf behaftet als
vorher . Das Team um Herrn [Name ausgeblendet]schon Fragen vorab klären oder ins
Forum stellen ..aber durch die Diskussion Challenge die jedes Mal hier
stattfindet würde für mich keine Klärung als Laie aufkommen..im Gegenteil !

In vielen Fällen arten Ihre Einwürfe derart aus, weil wir schlussendlich
immer auf das gleiche Lieblingsthema Ihrerseits kommen : Falschberatung ,
Unterstellung von Nichtwissen ,kritische Äußerungen zu Gesellschaften und
Produktwelten
zu unterlassen ..

Eine mehr als zurückhaltende Art bei Themen die nicht Ihr fachliche Gebiet
würde uns allen gut tun.

Hochachtungsvoll

P. Esser

[Name ausgeblendet]

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18.06.2015 10:41:31

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

"Der deutsche Schutz verankert nicht das Recht des jeweiligen Landes."
Woraus schließen Sie das?

Text in § 1 (so oder so ähnlich):
"Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den
Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der
Versicherung eingetretenen Schadensereignisses (Versicherungsfall), das
einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur
Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird."

Ich kann aus der Formulierung keine territoriale oder gar rechtliche
Beschränkung entnehmen - gegenteilig ist dieser Passus nicht eingeschränkt!
Das ist gut so, sonst hätte jeder ins Ausland reisende Urlauber ein Problem
genauso wie diejenigen von uns, die in D wohnen und täglich im Ausland
arbeiten (Grenzgänger, Dienstreisen u.a.m.).

Das es Beschränkungen gibt (Dauer, VS) - kein Thema.
Deswegen wie ausgeführt ins Kleingedruckte (Ausschlüsse) gehen.

Die Bitte:
Behauptungen mit Quellenangaben unterlegen. ;)
Weil Allgemeinplätze zu unnötigen Irrtümern und Diskussionen führen können.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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18.06.2015 10:42:38

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich habe nun noch eine Rückfrage wegen der Behandlung bei der ggf.
ausländischen Versicherungssteuer.

Ich will die Frage an dem Beispiel des japanischen Maklers verdeutlichen,
der für einen Japaner, der nach Deutschland auswandert, eine PHV-Police
eines japanischen Versicherers vermittelt.

Wenn der japanische Versicherungsnehmer den Erst- oder Folgebeitrag
überweist, während er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland hat, unterfällt die Prämie gem. § 1 Abs. 1 Nr,. 1 VersStG der
deutschen Versicherungssteuer.

Gem. § 7 Abs. 1 VersStG ist der Versicherungsnehmer (VN) Steuerschuldner
und, wenn der japan. Versicherer in der EU nicht vertreten ist, auch gem. §
7 Abs. 6 Steuerentrichtungsschuldner. Gem. § 7 Abs. 7 haftet auch ein
Makler, der die Prämie entgegennimmt.

Gem. § 8 Abs. 3 VersStG hat der VN die Steuer binnen 15 Tagen nach Ablauf
des Monats der Prämienzahlung anzumelden und zu entrichten.

Steuerhinterziehung ist in Deutschland gem. § 370 Abgabenordnung strafbar,
ebenso die Beihilfe. Letzteres könnte bspw. dann greifen, wenn der
japanische Makler dem jap. Versicherer nicht den wahren Wohnsitz offenlegt,
sondern eine (Tarn-?)Adresse in Japan angibt. Daran ändert sich auch nichts,
wenn der japanische Makler den VN unwissend zum Steuerhinterzieher macht.
Gesetze muss man schließlich kennen und es ist aussichtslos, sich später auf
Unwissenheit zu berufen.

Entsprechend dürfte für einen deutschen VN, der ins Ausland verzogen ist,
nicht mehr die deutsche, sondern ggf. eine ausländische Versicherungssteuer
zu entrichten sein, wenn er eine Prämie zahlt, während er dort seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Womöglich gilt dies dort auch für
Lebens- und Krankenversicherungen.

Wie stellen Sie denn sicher, dass der VN, der ins Ausland geht, ggf. seinen
Steuerpflichten bei weiter bestehenden Sachversicherungen nachkommen kann?

Wie stellen sich deutsche Versicherer dazu, wenn Sie diese auf die
Wohnsitzverlegung bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hinweisen?

Zieht denn der Deutsche Versicherer, nachdem der VN ins Ausland verzogen
ist, weiterhin die deutsche Versicherungssteuer in voller Höhe ein, und wenn
ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Es könnte ja sein, dass im Ausland eine geringere Versicherungssteuer zu
entrichten wäre, dann würde der VN doch zu viel zahlen, was ein Makler
vielleicht doch beanstanden sollte.

Man kann ja auch nicht einfach eine deutsche Adresse angeben, wo der VN gar
keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und damit beim Versicherer den Irrtum
erzeugen, der VN wäre nicht im Ausland, wo er eigentlich steuerpflichtig für
die Versicherungssteuer wäre.

Welche Lösung bieten hier deutsche Versicherer?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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18.06.2015 10:42:04

Hallo Frau [Name ausgeblendet],
vielen Dank für die Unterstützung.
Bei diesen ausufernden Diskussionen entstehen bei mir oft vielen Fragen, die
diskutiere ich nicht über die Liste. Herrn [Name ausgeblendet]ich nicht böse und
werde die Einwände und Sichtweisen auswerten und eventuell in die Beratung
mit einfließen lassen.

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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18.06.2015 13:07:45

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

zum japanischen Makler und dessen Kunden kann und will ich Nichts sagen -
weshalb sollte ich auch?

Denken wir weiter:
Aus Haftungsgründen (Vermögensschadenshaftpflichtbedingungen) werden mit
Ausnahme von einigen wenigen Industriemaklern "normale" Makler keine Policen
von Versicherern vermitteln die keinen Sitz in der EU haben. Solche
Versicherer sind zu dem nicht "Marktteilnehmer" in D.
Auch so gesehen hat Ihre Frage also keine ("0") praktische Relevanz.

In Steuerdingen würde ich im Zweifel bereits aus Haftungsgründen auf den
Steuerberater verweisen, der hat mehr als eine Annexkompetenz.

Anders verhält es sich beim deutschen Auswanderer.
Da stellt sich ihrer Frage im Zusammenhang mit der Vermittlung einer
deutschen Police so nicht, da ja nach deutschem Recht Alles korrekt abläuft.
Ob es im Auswanderungsland (im Fall Kolumbien) eine vergleichbare
Verkehrssteuer o.ä. gibt wäre dann im Einzelfall zu prüfen, dito ob ein
Doppelbesteuerungsabkommen greift.
Auch hier der Verweis auf die Kernkompetenz des StB.

Das es für Auslandsschäden auch in der PHV eine hohe Relevanz gibt sollte
klar sein:
Millionen deutsche Urlauber genauso wie tägliche Grenzgänger (Wohnsitz D,
Arbeit im wohnsitznahen Ausland) oder aber kurzfristige Auslandseinsätze
(fliegendes Personal, LKW-Fahrer, Bahnangestellte) oder längerfristige
Auslandseinsätze für einen deutschen Arbeitgeber.

Zur Einkommenssituation:
Bei Vermittlung einer PHV ohne SB erzielen Sie je nach Ausgestaltung und
Zielgruppe eine Einnahme von ca. 7 bis 20 EUR p.a.
Nota bene: vor Kosten (Arbeitszeit, Büro, Hard- & Software sowie
Buchhaltung)!
Selbst mit dem Mindestlohn von 8,50 EUR je Stunde (zzgl. ~ 20 Prozent
Sozialversicherung sowie Kosten für Büro & Buchungsvorgänge) ist das
erkennbar nicht kostendeckend, bei schwierigen Fragen wie dem Auswanderer
können Sie eine Meisterstunde von 50 bis 60 EUR ansetzen und erkennen, dass
Sie auch nach 5 bis 10 Jahren nicht in die Gewinnzone kommen werden.

Abschließend von mir nochmals der Hinweis, dass man solch einfache Fragen
wie die des Auswanderers mit handelsüblicher Software (Filter "weltweite
Deckung" setzen) recht einfach recherchieren kann - dafür braucht es keine
Liste sondern nur die Basisausstattung eines Maklerbüros (Vergleichssoftware
für 08/15 Produkte)!

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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18.06.2015 13:08:36

Herr [Name ausgeblendet],

sie haben ja gemerkt, dass ich auf Ihre direkte Mail noch nicht geantwortet habe.
Das liegt daran, dass ich viel zu tun habe.
Dass Sie Ihrer Mail nun Nachdruck verleihen, in dem Sie diese nochmals hier öffentlich einsetzen, gefällt mir nicht gut.
Ich will mich aber mal kurz noch dazu äußern.

DA ICH GAR KEIN JAPANISCHER Makler bin, mit Kunden die nach Deutschland ausreisen und dort bleiben, betreffen mich die meisten Ihrer nun neu aufgeführten Fragen logischerweise nicht und mir erschließt sich, nicht warum Sie diese Fragen stellen.

Auch bin ich KEIN japanischer Makler der die Prämie entgegennimmt.
Selbst hier in Deutschland betreibe ich kein Prämieninkasso und kann daher nicht Steuerentrichtungsschuldner werden.

Da MEIN Kunde nach China gegangen ist, und es dort keine Versicherungssteuer gibt, die dem VN auferlegt wird, sondern nur eine solche, die von der Versicherern vor Ort pauschal vom Beitrag entrichtet wird, und er keine Verträge bei mir abgeschlossen hat, mit einem Versicherer vor Ort, entsteht auch hier kein Problem mit einer nicht abgeführten Steuer.

Es mag sein, das aufgrund der Gesetzeslage, ein deutscher Versicherer, für einen Kunden der mehrere Jahre ins Ausland geht, und seine Private Haftpflicht hier behält, eigentlich keine Versicherungssteuer mehr abführen müsste. Bei Fällen die mich betreffen reden wir derzeit über rund 19€ Steuer pro Jahr.
Mein Kunde kommt ab und zu nach Deutschland zurück, nie absehbar wie lange. Ich belasse es daher dabei wie es ist und grabe da nicht weiter, um mir, dem Kunden und dem Versicherer, sowie dem Finanzamt, dem Chinesischen Staat und vieleicht weiteren Beteiligten einen Aufwand zu ersparen, der unermesslich weit über den eigentlichen Sachverhalt hinaus geht.

So müsste der Versicherer den nicht stattfindenden Abzug sicher auch begründen.
Er würde meines Erachtens den Vertrag kündigen, anstatt vom VN Nachweise über Wohnsitze und Auslandsaufenthalte zu fordern und diese dem Finanzamt vorzulegen.

Ich möchte den Sachverhalt nun nicht mehr weiter vertiefen und theoretisieren.

Wenn Sie selbst in der Sache handfeste Erkenntnisse aus zuverlässiger Quelle ermitteln, bin ich jederzeit dafür offen.

Mit besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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19.06.2015 08:14:55

Guten Tag,



weil ich bislang im "experten-netzwerk" tätig war, bin ich hier im Forum relativ neu. Dort war ich quasi der letzte Mohikaner. Die Mitstreiter haben sich dort alle so zerstritten, dass nunmehr keiner mehr da ist. Hier sehe ich nun die gleiche Gefahr. Gibt es so etwas wie Animostitäten-Wanderung?



Melde mich aber nochmal zusammenfassend zum Thema:



Der Kunde ist ausgewandert und hat keinen Wohnsitz in BRD. Ich gehe davon aus, dass der bestreffende Makler keine Zulassung im betreffenden Ausland hat. Folglich darf er dorthin nicht vermitteln, bzw. tätig werden. Tut er es doch, verstößt er gegen örtliche Gesetze, was ihn vielleicht nicht wirklich tangiert, weil er meint, nicht in Anspruch genommen werden zu können. Dies ist ein Trugschluss aller erster Güte.



Weiterhin wird er auch keine Deckung durch seine VSH haben! Dies ist bereits der erste "Todschlagpunkt".



Da die Belegenheit des Risikos (der Wohnsitz) außerhalb des deutschen Steuerrechts liegt, ist die "Steuerproblematik" ist der nächste Niederschlag!

Der "gemeine Privat-Makler" hat da sicher wenig Berührungspunkte, aber jeder international tätige Makler kennt das Problem, und das ist nicht an die Höhe der Steuerschuld gebunden. Nachzulesen im internationalen Handbuch von AXCO. Dort gibt es alle Hinweise für Versicherungsverträge weltweit und was in welchem Land erlaubt ist. Das dies beachtet werden sollte, habe ich bereits weiter oben, mit dem Hinweis auf das EUGH-Urteil gegeben. Hieran sollten sich Makler und VU tunlichst halten. Makler und VU, die sog. Fronting betreiben kennen die Problematik, dass JEDE einzelne Buchung manuell mit den örtlichen Steuerbehörden abgearbeitet werden muss und das ist bei einem 100 EUR Vertrag wohl völlig unangemessen.



Es ändert auch nichts daran, dass es für vorübergehende und u.U. sogar dauerhafte (ohne zeitliches Limit) Auslandsaufenthalte entsprechende Tarife gibt. Allerdings ist es hier für die Beurteilung - Richtig/Falsch - unerheblich was in den Policen geschrieben steht. Lokales (ausländisches) Recht kann man damit nicht beugen. Nur weil eine Police Mord und Todschlag erlaubt, wird’s vor Gericht noch lange nicht legal. Das Beispiel ist übertrieben, ist aber inhaltlich genau das, worum es geht.



Die hier aktiven "Listenteilnehmer" wollen doch alle kompetente und ehrliche! Makler sein. Warum also wissentlich versuchen, die Gesetze und Vorschriften umgehen? Warum Umgehungstatbestände beschreiben? Genau das schadet im Image der Branche. Wenn dann das Ausland so schön ist, dass jemand dort seinen Wohnsitz nimmt, da wird er doch sicher auch dort einen guten "Versicherungsfuzzi" finden. Oder wollen Sie für 20 EUR Courtage alles aufs Spiel setzen?????



Man muss auch NEIN sagen können.



Mit Gruß

[Name ausgeblendet]

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19.06.2015 08:14:37

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich hatte ZUERST in der Liste geantwortet, nur ist dies dann wohl erst viel
später freigegeben worden (womit ich nicht mehr gerechnet hatte, weil ich
danach die Mail des Listenadmistrators gelesen hatte) - in der Zwischenzeit
hatte ich dann hilfsweise lieber an Sie geschrieben. Sie können dies an den
Sendedaten der beiden Mails auch gut nachvollziehen: 13:21 an die Liste,
13:43 an Sie. Dazwischen habe ich die Mail des Listenadmin von 13:04 gelesen
und nach einigem Warten festgestellt, dass meine Mail an die Liste von 13:21
nicht angekommen war.

Ja ich will da mal weiter recherchieren. Ich habe zwei Kunden angeschrieben,
die lange im Ausland weilten, so in der Schweiz, und angefragt, ob denn
unzulässigerweise 19 % deutsche Versicherungssteuer vom Versicherer
eingezogen wurde, die sie zurückverlangen können - in der Schweiz wären nur
5 % vom VN selbst zu zahlen. Da es auch um VSH-Versicherungen und andere
betriebliche Versicherungen geht, kommt da über die Jahre schon was
zusammen, so dass sich selbst der Aufwand lohnt, zunächst mal nur ein
einfaches Schreiben an den Versicherer. Dann hätte man erstmal handfeste
konkrete Beispiele als Muster, wie dies dann abläuft.

Dass ein Versicherer einen Vertrag ohne entsprechende Vereinbarung kündigen
kann bei Wegzug aus Deutschland glaube ich nicht.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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19.06.2015 15:07:37

Guten Tag,

für die Schweiz geht gar nichts! Siehe hier:

Weltweit gesehen ist jedoch in den meisten Ländern

nur lokal nieder- und zugelassenen Versicherern

gestattet, Versicherungsschutz zu gewähren. Hier

handelt es sich um die sogenannten non-admitted-

Verbotsländer. Mehr als 140 Staaten gehören in

diese Kategorie. Dazu zählen Länder wie: Brasilien,

Russland, Indien und China, die dieser Staatengruppe

auch die Bezeichnung BRIC-Staaten

verliehen haben.

Aber auch die nahe gelegene

Schweiz gehört zu den strengst kontrollierten

non-admitted-Verbotsländern.

Da in diesen Ländern nur Lokaldeckungen zulässig

sind, ist die Einbindung dieser Deckungen in ein

Internationales Versicherungsprogramm schwierig.

Selbst wenn der programmführende Versicherer

über eine lokale Niederlassung in einem nonadmitted

Staat verfügt, ist es fraglich, ob dem lokalen

Kunden auf Grund des gesetzlichen Rahmens die

vom Mutterhaus gewünschte Deckung auch lokal zur

Verfügung gestellt werden kann.

Auch DIC-/DIL-Deckungen aus dem Ausland heraus

sind für ein Risiko in einem non-admitted-

Verbotsland unzulässig.

Derartige Deckungen werden von den betroffenen

Staaten als lizenzloser und damit illegaler Betrieb

von Versicherungsgeschäft betrachtet. Daraus folgt,

dass Auslandstöchter eines deutschen Versicherungsnehmers

in einer deutschen Police auch nicht

als mitversicherte Unternehmen benannt sein

dürfen.

Mögliche Rechtsfolgen aus einer Zuwiderhandlung

reichen von Bußgeldern bis zur Strafverfolgung.

Der Versicherungsvertrag selbst kann von den

Aufsichtsbehörden als nichtig erklärt werden oder

eine Vertragsrückabwicklung angeordnet werden.

Aus rechtlicher Sicht ist daher zu lokalen Deckungen

durch lokal zugelassene Versicherer zu raten.

Quelle: deutsche Rück

Mit Gruß

[Name ausgeblendet]

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19.06.2015 15:07:26

Guten Tag,

Ihr Zitat:

„Dass ein Versicherer einen Vertrag ohne entsprechende Vereinbarung kündigen

kann bei Wegzug aus Deutschland glaube ich nicht.“

ER kann! Haben Sie schon mal an § 80 VVG gedacht?

Ihr Versuch, mittels einfachem Schreiben die Steuerfrage zu klären ist etwas
blauäugig. Wegen ein paar EUR Versicherungsprämie wird sich kaum ein
Schabearbeiter finden, der sich 8 Stunden mit Vertragsänderung und
Steuermitteilungen beschäftigt. Das geht über mehrere Abteilungen und wird
zur never-ending-story. Daher § 80 VVG.

Mit Gruß

[Name ausgeblendet]

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19.06.2015 15:06:54

Hallo Herr [Name ausgeblendet]

Ist auch in anderen Foren so.
Fürchterlich, wie sich verhalten wird und was alles geschrieben wird.
Wir haben aber auch über die Jahre festgestellt, dass von den absolut
sachlichen Anfragen, bis zu den "dümmsten" einfachen Fragen, alles dabei war
und ist.
Es ist doch auch so schön einfach, dem Gegenüber nicht ins Gesicht sehen zu
müssen, geschweige mit ihm, ihr, persönlich zu sprechen.
Ich halte es wie eh und je, ich ruf einfach an und dann sehe ich, was draus
wird.

MfG

[Name ausgeblendet]

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19.06.2015 15:06:11

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

zunächst herzlichen will kommen.

Sodann die Aufgabenstellung:
"Ein Kunde ist nach Kolumbien ausgewandert und benötigt eine Deckung für
Kolumbien und Deutschland.
Die normalen PHV-Deckung sprechen immer von vorübergehend im Ausland.
Welcher Versicherer bieten eine richtige Auslandsdeckung?"

Also:
a) bestehender Kundenkontakt ("Verpflichtung aus Maklermandat")
b) erforderliche Deckung für Deutschland bedeutet unverändert regelmäßige
Aufenthalte in D.
Ob es sich um Urlaube oder mehr handelt und ob hier ein Wohnsitz bestehen
bleibt wäre genauso zu hinterfragen wie die Beibehaltung der deutschen
Staatsangehörigkeit.

Als Makler haben Sie somit die entsprechenden Risiken abzufragen und für
geeigneten Schutz zu sorgen bzw. das Mandat abzugeben.
Der Umstand das es unzählige Policen gibt, die über Zeiträume von eins bis 5
Jahren und einige die zeitlich unbegrenzt weltweite Deckung bieten zeigt
auf, dass das Problem relativ leicht zu handeln ist.
Die Liste hat Ergebnisse (Namen von Anbietern) hervorgebracht und daneben
einige weitere Ergebnisse (klare Risikoanzeige an das VU, Beschränkung der
Haftung mit Blick auf den erforderlichen Aufwand und die Prämienhöhe
/Courtageeinnahme u.a.m.) hervorgebracht.
Das ist gut und dürfte dem Fragesteller geholfen haben.

Das sich fachliche Diskussionen ergeben ist gut und sicher nicht
abträglich - es gibt gerade auch im Streitfall (Juristerei) fast immer
unterschiedliche fachliche Meinungen.
Das es menschelt und persönliche Dinge ausgetragen werden ist normal, wir
sind keine Roboter und das gehört dazu.
Genauso wie ab bestimmten Fortgang moderative Eingriffe gefordert sind,
nicht nur im Internet gibt es "kein Paradies auf Erden", sondern eben auch
Verfehlungen.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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20.06.2015 08:43:11

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

das mit § 80 VVG - Wegfall des versicherten Interesses - kriege ich jetzt
nicht auf die Reihe.

Meinen Sie Abs. 3: "Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes
Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig; dem Versicherer
steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit
begründenden Umständen Kenntnis erlangt."

Dann bräuchte er nicht mal zu kündigen, wegen Nichtigkeit?

Rechtwidriger Vermögensvorteil wäre, dass er in dem Land einen
Versicherungsschutz hat, den der deutsche Versicherer dort legal nicht
erbringen darf?

Da es um Prämien und Versicherungssteuer der vergangenen Jahre ginge und der
VN nach einigen Jahren im Ausland wieder in Deutschland ist, dürfte eine
Beendigung des Versicherungsvertrages kein Risiko mehr darstellen. Bei dem
Aufwand dachte ich nicht an den des Versicherers, sondern nur des Kunden,
der die Sache anstößt. Der Versicherer wird sich wohl oder übel damit
befassen müssen, kann aber darauf verzichten, an den Fiskus selbst bereits
unnötig gezahlte Steuer selbst zurückzuverlangen, die er an den Kunden
zurückzahlt.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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20.06.2015 08:42:54

Hallo dvb,

das ist eine interessante Ansicht: „Pflicht aus Maklermandat“

Ich will behaupten, dass das Maklermandat nicht gilt, wenn der Kunde
„Republikflucht“ begeht, er sich also außerhalb meines Geschäftsgebiets (
nur EU !) dauerhaft ansiedelt.

Dort darf (kann und will) ich nicht tätig sein! Das habe ich bereits
ausführlich dargestellt. Das ist auch die einzige Botschaft, die ich quasi
als letzte Amtshandlung, im Rahmen eines Maklermandats, an den Kunden geben
kann.

Der Kunde kann an seinem neuen Wohnsitz eine PH mit Weltgeltung, also auch
BRD abschließen. Wo ist das Problem?

Ob er weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit hat, ist hier m. E.
versicherungstechnisch ohne Relevanz.

Mit Gruß

[Name ausgeblendet]

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20.06.2015 17:16:46

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich sehe das so: dort, wo nur Versicherungsschutz gegen örtliche
Bestimmungen dargestellt werden können, besteht seitens des VU „fehlendes
versichertes Interesse“. Das dürfte wohl für alle non-admitted-Länder
gelten.

Daraus folgt Nichtannahme oder bei Bestand die Kündigung.

Mit Gruß

[Name ausgeblendet]

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