PHV

22.09.2003 06:48:34

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich habe eine Frage zur privaten Haftpflichtversicherung. Wenn ich mich
recht erinnere, tritt sie bei geliehenen Gegenständen nicht ein. Hier nun meine
Frage: Werden nur Schäden an gewerblich geliehenen Dingen nicht bezahlt oder
gilt das auch dann, wenn ich mir von einer Privatperson (Freund, Nachbar,
Arbeitskollege [Name ausgeblendet].) etwas ausleihe?
Wie sieht es aus, wenn man sich im Geschäft etwas ausleiht, um es zu testen
(z.B. Photoapparat, Elektrogerät), weil man einen solchen Artikel kaufen
möchte? Für diesen Test wird oft nur eine Kaution verlangt. Tritt hier die PHV
für etwaige Schäden ein?
Vielleicht kann mir jemand von Ihnen diesbezüglich helfen.
Vielen Dank schon mal im voraus von
J. [Name ausgeblendet]

[Name ausgeblendet]

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