PHV und Leihe

17.11.2003 09:28:06

Werte Kollegen,

ich benötige Hilfe bei einem Schadensfall.

Ein Kunde von mir feierte in seinem Hof seinen Geburtstag mit annähernd 100
Leuten. Dazu hat er die Getränke auf Komision liefern lassen. Der Händler
hat diese Getränke auch geliefert. Unter anderem in einem Kühlanhänger,
welchen er inkl. der Getränke abstellte. Für diesen Kühlanhänger bestand
kein Auftrag seitens unseres Mandanten.

Während des Abends wurde ein Lagerfeuer entzündet. Allerdings zu nahe am
Kühlanhänger. Durch die Hitzeetwicklung hat sich eine Bordwand verzogen.

Diese Schadensfall wurde der PHV gemeldet. Diese lehnt nun mit der
Begründung ab, dass der Kühlanhänger unentgeltlich geliehen wurde und daher
keine Leistung zu erbringen sei.

Ich denke aber, das ein Leihverhältnis voraussetzt, dass der entleihende das
bewusst tut. Oder sehe ich das falsch ?

Jetzt bin ich auf der Suche nach Gesetzestexten oder Urteilen, die sich mit
dem Thema Leihe beschäftigen. Ich bin für jeden Hinweis zu diesen Texten
oder Ihren Einschätzungen dankbar.

Herzlichen Dank.

[Name ausgeblendet]

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