PKV Heil- und Hilfsmittel II - Selbstverschreibung

11.06.2005 17:22:28

Hallo, werte Kollegen, hallo, Herr [Name ausgeblendet],
vor über 1 Jahr habe ich das Thema Eigenverschreibung bei einem Hörgeräte-
und Optikermeister über diese Liste angefragt (siehe unten).
Nun kommt es, wie es kommen muss: Der Optikermeister schreibt für sich und
seine Ehefrau [Name ausgeblendet] (ganz normale) Rechnung über eine Brille und
reicht diese bei seiner PKV ein. Diese lehnt die Erstattung ab - er soll die
Einkaufsbelege der Brillen einreichen und diese würde ihm die PKV erstatten.
Ich habe mich eingeschaltet und bekam heute den Antwortbrief der PKV:

Wie bereits am 27.05.2005 eingehend besprochen, kann ein Geschäftsinhaber
mit sich selbst kein Schuldverhältnis eingehen. Wir beziehen uns hierbei auf
Par. 241 BGB. Dieser Sachverhalt gilt ebenfalls für die Ehefrau [Name ausgeblendet]
Geschäftsinhabers. Rechnungen des Geschäftsinhabers für den Eigenbedarf sind
demnach in Höhe der Selbstkosten anzuerkennen, die durch
Lieferantenrechnungen oder andere geeignete Selbstkostenbelege nachzuweisen
sind. Eine aktuellere oder abgeänderte Rechtsprechung liegt nicht vor. Aus
diesem Grund ergeben sich für uns keine Hinweise die bisherige
Vorgehensweise zu beanstanden. In diesem Zusammenhang geben wir auch zu
bedenken, daß es dem Versicherungsnehmer obliegt, bei Eintritt des
Versicherungsfalles für die Minderung des Schadens zu sorgen. Dies ist eine
gesetzliche Vorschrift, welche in § 62 des Versicherungsvertragsgesetzes
(WG) festgelegt ist. Wir sind nach wie vor bereit - anhand geeigneter
Unterlagen - unserer Leistungspflicht nachzukommen; dies kann aus den
vorangenannten Gründen ausschließlich in Höhe der Selbstkosten erfolgen."

Wie soll ich jetzt hierauf reagieren?

Danke und viele Grüsse

[Name ausgeblendet]

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