PKV-Kündigung ohne Zusage einer neuen Gesellschaft

24.09.2013 13:55:38

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn jemand, der privat krankenversichert ist, eine neue private Krankenvollversicherung abschließen möchte, es mit der Annahmeerklärung von der neuen Gesellschaft vor dem 30. September 2013 aber nicht klappt, kann dann derjenige trotzdem seine Kündigung gefahrlos aussprechen und für den Fall, dass es mit der neuen Gesellschaft nicht rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2013 klappt, seine alte Versicherung im gleichen Umfang behalten, wie sie bisher bestand?

Oder kann möglicherweise das alte Unternehmen den Versicherungsnehmer in den Basistarif stecken, ihm das Krankentagegeld wegnehmen oder das Krankenhaustagegeld, sofern die letzteren Tarife mitversichert sind?

Wenn die oben genannte gefahrlose Kündigung möglich ist, wo kann ich den Sachverhalt dann nachlesen?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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