PKV nach langer Abstinenz

27.02.2019 12:33:44

Werte Kolleginnen und Kollegen,

mein Mandant ist 54,5 Jahre alt und wegen einer Privatinsolvenz im Jahre 2009 nicht krankenversichert. Zuvor war er in der PKV versichert. Er kennt die Regeln, nach denen er in eine private Krankenversicherung eintreten kann, wenn die ihn überhaupt nimmt. SCHUFA ist inzwischen o. k., Gesundheitszustand auch - ärztliche Untersuchung wäre kein Problem. Nun berichtet mir dieser Mandant, dass ein anderer Makler ihm gesagt hätte, es gäbe zwei Versicherungsgesellschaften am Markt, die keine Strafen bei Abschluss verlangen würden.

Ist das möglich?
Ist das legal?

Darf man sich als Vermittler darauf einlassen?

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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27.02.2019 14:11:52

Hallo Hans,

vielleicht kann Dir Anja Döring hier helfen:
https://kvoptimal.de/
Erreichbar z.B. über Facebook ...

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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27.02.2019 14:20:59

Wichtiger Nachtrag:
Er ist Selbständig und kann deshalb nicht in die GKV.
Zuletzt war er in der PKV.
Hans Anton [Name ausgeblendet]
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Werte Kolleginnen und Kollegen,

mein Mandant ist 54,5 Jahre alt und wegen einer Privatinsolvenz im Jahre
2009 nicht krankenversichert. Zuvor war er in der PKV versichert. Er kennt die Regeln, nach denen er in eine private Krankenversicherung eintreten kann, wenn die ihn überhaupt nimmt. SCHUFA ist inzwischen o. k., Gesundheitszustand auch - ärztliche Untersuchung wäre kein Problem. Nun berichtet mir dieser Mandant, dass ein anderer Makler ihm gesagt hätte, es gäbe zwei Versicherungsgesellschaften am Markt, die keine Strafen bei Abschluss verlangen würden.

Ist das möglich?
Ist das legal?

Darf man sich als Vermittler darauf einlassen?

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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27.02.2019 15:33:32

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

das VVG kennt zwar eine Pflicht des VN, den "Prämienzuschlag" für die
nichtversicherte Zeit zahlen zu müssen, indes keine Pflicht des VR, diesen
auch zu erheben. Das VAG hat dazu gar keine aufsichtsrechtliche Regelung.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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