Penny, Fressnapf, Tchibo - und nun c&a

07.07.2010 14:25:48

"Penny, Fressnapf, Tchibo - und nun c&a
Die Liste der Einzelhandelsunternehmen, die ihren guten Ruf dadurch gefährden, dass sie auch im
Versicherungsvertrieb mitmischen wollen, jedoch die gesetzlichen Vorgaben dabei anscheinend nicht
allzu genau nehmen oder nahmen, ist um einen weiteren Namen länger geworden: c&a.
Im Gegensatz zu rewe / Penny (rechtskräftig verurteilt am 14.05.2008 durch das Landgericht
Wiesbaden), Fressnapf (einstweilige Verfügung Frühjahr 2010) und Tchibo (verurteilt am 30.04.2010
durch das Landgericht Hamburg, noch nicht rechtskräftig), die erst gar keine Registrierung, oder gar
Erlaubnis als Versicherungsvermittler vorweisen konnten (weil sie vielleicht der Auffassung waren,
es handele sich um eine Tätigkeit als Tippgeber), ist die c&a Bank GmbH zwar als gebundener
Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 4. GewO registriert , nahm dafür aber die aus Sicht der
Verbraucher besonders wichtigen Erstinformationen und ihre Beratungspflichten als
Versicherungsvermittler nicht ernst.
Weiterlesen Die unrühmliche Liste Penny, Fressnapf, Tchibo - und nun c&a:
http://www.igvm.de/positionen/penny-fressnapf-tchibo---und-nun-cunda.php"

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...