Pferdehaftpflicht

28.07.2004 11:29:46

Sehr geehrte Kollegen,
einem Kunden von mir ist folgendes passiert:
Er hatte sein Pferd zusammen mit einem anderen Pferd auf einer Koppel.
Das fremde Pferd hat plötzlich ausgetreten und sein Pferd am Bein
verletzt.
Diese Verletzung musste genäht werden.
Nun teilt die gegnerische Haftpflichtversicherung mit sie übernehme nur
50% vom Schaden.
Der Geschädigte müsse "50% auf Grund des Eigenrisikos" selbst tragen.

Kann mir jemand sagen ob dieses Vorgehen der gängigen Rechtsprechung
entspricht oder dies nur eine "Schadenminderungsmaßnahme" des
Versicherers ist.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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