Pflegepflichtbeitrag

18.02.2006 09:04:16

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich erbringe Finanz- und Versicherungsdienstleistungen in der Schweiz. Ein Deutscher Staatsbürger wohnhaft in der Schweiz hat mich betreffend dem Pflegepflichtbeitrag für Deutschland angefragt.

- Die Frage ist, muss ein in der Schweiz lebender und angemeldeter (B-Bewilligung der Schweiz) Deutscher den Pflegepflichtbeitrag während seines Schweizaufenthaltes bezahlen?

- Wenn ja, wie wird die Prämie berechnet?

- Was passiert, wenn trotz einer allfälligen Prämienpflicht keine Beiträge geleistet werden?

Es würde mich freuen, wenn mir eine Fachperson, wenn möglich mit den entsprechenden Gesetzesangaben, meine Fragen beantworten kann. Anderfalls bin ich auch für eine Bekanntgabe einer Fachstelle herzlich dankbar.

Freundliche Grüsse

[Name ausgeblendet]

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