Problem beim Schadensfall

15.03.2004 10:16:29

Hallo liebe Liste,

ein Kunde von mir ist mit seinem Auto in die KfZ-Werkstatt gefahren. Dort
wurde eine Lampe ausgewechselt. Gleichzeitig explodierte die Autobatterie
und meinem Kunden lief die Batterieflüssigkeit über die Kleidung und erlitt
einen entsprechenden Sachschaden von ca. 200 Euro.

Die Werkstatt lehnte die Regulierung ab, da sie behauptet, dafür nichts zu
können und bei einem Lampenwechsel sich der Kunde auch nicht im
Gefahrenbereich aufhält.

Welche Argumente kann ich meinem Kunden (gleichzeitig enger Freund) gegen
die Werkstatt noch geben?

Natürlich soll dies keine Rechtsbeartung werden. Weder von Ihnen, noch von
mir an meinen Freund. Lediglich über ganz private Tipps würde ich mich
freuen :-)

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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