Rückstufung KH bei Wildschaden

20.02.2004 10:13:24

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ein Kunde hatte bei der Vorversicherung einen Wildschaden, bei er von der
Farbahn abkam und ein paar Straßenpfähle „mitnahm“.

Er wurde in der KH hochgestuft, weil die Versicherung an das
Straßenverkehrsamt zahlen musste.

Das habe ich eigentlich als normal hingenommen.

Nun sagt die „Konkurrenz“, der Kunde solle gegen die Vorversicherung
vorgehen, da ihn ja beim Wildschaden kein Verschulden trifft (Ursache des
Schadens).

Lt. AKB zahlt die KH für Schäden durch den Gebrauch des Fz. (im Wesentlichen
spielt die Ursache eine untergeordnete Rolle).

Die Hochstufung erfolgt m. E. nach Leistung der Versicherung, nicht nach
Verschulden, oder?

Sie können mir sicher helfen, der Kunde möchte gern meinen Rat, um nicht
unnötig etwa einen Anwalt zu beauftragen (hat - noch – keine RS). Oder es
gibt im Archiv schon eine Antwort, wer weiß das?

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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