Rücktritt nach Obliegenheitsverletzung (§16 und 20 VVG)

21.08.2004 17:28:12

Hallo liebe Listenteilnehmer,

eine theoretische Frage zum Wochenende:

Ein Kunde hat eine Obliegenheitsverletzung begangen z.B. Vorvertragliche
Anzeigepflichtverletzung durch verschweigen eines Bandscheibenvorfalls.

2 Jahre nach Versicherungsbeginn kommt der Kunde in Krankenhaus, mit dem
gleichen Leiden.
Kausalität ist also gegeben.

Die Versicherung hat 1 Monat nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung
die Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten. (§20 VVG)

Meine Frage jetzt: Ab wann beginnt diese Frist? Beginnt diese mit der
Einreichung der Rechnung. D.h., wenn der Sachbearbeiter nicht prüft ist er
selber schuld, oder erst wenn auf Nachfrage der Versicherung die ärztliche
Stellungnahme angekommen ist?

Ich bin der Meinung, erst nach dem ärztlichen Bericht. Mir gegenüber wurde
aber kürzlich von einem Versicherungsvertreter steif und fest behauptet, die
Frist beginnt mit dem Eingang der Arztrechnung, und die Versicherung müsste
eben prüfen oder sie verwirkt ihr Rücktrittsrecht.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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