Rechtsnachfolge bei Tod des Versicherungsnehmers

03.01.2006 13:58:47

Hallo Liste,

ich habe hier einen etwas verzwickten Fall und freue mich über einen
Gedankenaustausch.

Zur Situation: Eine ältere Dame ist verwitwet und hat ein sog. Berliner
Testament mit ihrem verstorbenen Mann. Da er inzwischen verstorben ist, wird
bei ihrem Ableben alles ihre Tochter erben und die Enkelkinder gehen leer
aus. Dies hat ein Rechtsanwalt so nach Prüfung des Testamentes erläutert und
soll auch keine Diskussion sein.

Die ältere Damen möchte jetzt gerne an ihre Enkelkinder jeweils 50.000,-
Euro verschenken. Soweit kein Problem. Nur möchte sie gerne noch ein wenig
die Finger drauf haben, da sie nicht weis, wie es ihr in den nächsten Jahren
gesundheitlich ergehen wird.

Gesucht wird also eine Art Geldanlage, die auf den Namen der Dame läuft und
im Todesfall nicht in die Erbmasse geht, da ansonsten die Enkelkinder diese
nicht erhalten.

Die örtliche Sparkasse hat folgenden Vorschlag gemacht:

Abschluss einer Fondspolice. VN Oma, VP Enkelkind. In den vertrag wird der
Enkel als Rechtsnachfolger von dem VN bestimmt.
Der Gedanke: Laut Lehrbuch würde dann der Vertrag mit allen Rechten an den
Enkel als Rechtsnachfolger gehen.

Meine Einwände: Mit dieser Konstellation wird bewusst das nicht mehr
änderbare Testament zugunsten der Tochter umgangen und ist in meinen Augen
ein Gestaltungsmissbrauch. In meinen Augen würde der Wert der Fondspolice in
die Erbmasse fallen.

Wie sehen sie das hier?
Haben sie alternative Vorschläge?
Natürlich keine Rechtsberatung, sondern ein allgemeines fachliches Gespräch…
:-)

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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