Rechtsschutz und Streitigkeiten mit Handwerkern

16.08.2019 10:59:45

Guten Morgen in die Runde,

worauf muss ich achten, dass Streitigkeiten mit Handwerkern mitversichert sind?

Reicht der Privat-RS aus? Oder muss auch der Immobilien-RS mitversichert sein?

Im speziellen Fall ist bei einem typischen Makler-RS-Versicherer habe ich folgendes zum Thema gefunden:

§ 29 Rechtsschutz für Eigentümer, Vermieter oder Mieter von
Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken
(1) Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
a) Eigentümer, b) Vermieter, c) Verpächter, d) Mieter, e) Pächter, f) Nutzungsberechtigter
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein
bezeichnet sind. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst:
* Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c),
* Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e) aa)),
* Straf-Rechtsschutz (§ 2 i) bb)),
* Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 k).

NICHT AUFGEFÜHRT IST HIER: §2 d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen
Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz
nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder q) aa) enthalten ist;

FERNER IST ZU BEACHTEN §26 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
(1) d) cc) der genehmigungs-, anzeige- und/oder freistellungspflichtigen
baulichen Veränderung eines Grundstückes,
Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder
Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser
zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt

KLARTEXT: IN DEM MOMENT, IN DEM EIN BAUANTRAG GESTELLT WERDEN MUSS, SIND STREITIGKEITEN MIT HANDWERKERN AUSGESCHLOSSEN.

Oder kennt jemand in der Runde hier einen Versicherer, der dies noch anbietet?
und
2te Frage: Welche Streitigkeiten mit Handwerkern sind denn überhaupt versichert - ohne Bauantrag?

So eine klassische Freitags-Frage!
Sorry

Glück auf!
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26.08.2019 21:09:56

Hallo Kollege,
nach meinem Wissen gibt es keinen Anbieter.
Lediglich die Ausnahme bei der SV Versicherung, wenn dort die Finanzierung gemacht wurde.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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27.08.2019 11:54:34

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
sprechen Sie einmal mit der ARAG.

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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