Rentenanspruch auch für Berufsanfänger
Sehr geehrte Listenteilnehmer,
zur Information:
http://www.lva-rheinland-pfalz.de/internet/lva-rheinland-pfalz/lva16port.nsf/ispvwLaunch/g
Rentenanspruch auch für Berufsanfänger (18.08.2004)
Pressemitteilung Nr. 32/04 vom 18.08.2004
Was viele nicht wissen: Berufsanfänger sind in der gesetzlichen Rentenversicherung umfangreich abgesichert.
Bereits vom ersten Ausbildungstag an sind junge Berufsstarter besonders geschützt, wenn sie einen Arbeits- oder
Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, teilt die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer mit.
Grundsätzlich entsteht ein Anspruch auf Rente zwar erst, wenn eine bestimmte Anzahl von Beiträgen entrichtet wurde - für
Auszubildende kann jedoch ein einziger Beitrag für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung genügen.
Wissenswert ist, dass ohne zusätzliche Kosten im Todesfall auch die Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind;
dies ist bei Azubis aufgrund des Familienstandes natürlich noch recht selten.
Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auch auf unseren Internetseiten
unter http://www.lva-rheinland-pfalz.de abrufen.
----
mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
Auf diesen Beitrag antworten...