Rentenbarwert
07.09.2004 12:44:03
Guten Tag, sehr geehrte Liste,
ein Kunde erhält in einem Jahr aus der Altersversorgungs-Zusage im Alter 63
eine jährl. Rente von EUR 72.000.-- mit 60% Witwenübergang. Er hat ein
Kapitalwahlrecht und möchte wissen,
wie hoch die Kapitalabfindung sein wird bzw. sein könnte.
Ist dann gesucht der Kapitalbarwert oder der Rentenbarwert ?
Gibt es evtl. eine allgemeingültige Formel ?
Hat das etwas zu tun mit "[Name ausgeblendet] 6%" ? ( Kenne ich nur aus den Berechnungen
zum
Pensionsrückstellungswert )
Es gibt hier sicherlich Fachleute, die mir mit einer kurzen Antwort helfen
können - vielen Dank.
[Name ausgeblendet]
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