Rentenbefreiung

07.11.2003 10:27:56

Sehr geehrte Listenteilnehmer/innen,
folgende Aussage habe ich entdeckt:

Gründung einer "Missbrauchs-AG" führt nicht zum Rentenausstieg
- BfA warnt insbesondere Arbeitgeber -

Das ist neu,

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) warnt insbesondere
Arbeitgeber davor, in die "Rentenausstiegsfalle" zu tappen.
"Arbeitnehmer, die meinen, durch die Gründung einer Aktiengesellschaft
einen Ausstieg aus der Versicherungspflicht gefunden zu haben, handeln
missbräuchlich. Dies wird ihre Arbeitgeber später teuer zu stehen
kommen", meint hierzu die BfA.
Hintergrund ist, dass zurzeit viele Medien propagieren, ein sicherer Weg
aus der Rentenversicherung führe über die Gründung einer Aktiengesellschaft.
Die Aussage, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft unterliegen in
allen sonstigen Beschäftigungen oder Tätigkeiten nicht der
Versicherungspflicht, trifft nicht zu, wenn die Aktiengesellschaft
ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurde, ihrer Vorstandsebene den
Weg aus der Rentenversicherungspflicht zu ermöglichen.
Zahlt der Arbeitgeber dann für seinen Arbeitnehmer keine Beiträge mehr
ein, weil dieser nun Vorstandsmitglied geworden ist, so kommt spätestens
bei der nächsten Betriebsprüfung das böse Erwachen. Denn dann muss der
Arbeitgeber die Beiträge für seinen Arbeitnehmer regelmäßig in voller
Höhe selbst nachzahlen.

Gute Geschäfte und einen schönen Tag,

[Name ausgeblendet]

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