SHU Kombi Verträge A&M Gesamt Beitrags-BAP - Bestätigt wird aber nur Teilkündigung ?

11.01.2019 14:31:27

Werte Kollegen,

seit kurzem muss ich mich des Öfteren mit BAP’ s der Aachener & Münchener im
SHU Bereich befassen, mit zum Teil horrenden Beitragssprüngen. Die A&M
verfolgt immer noch die Kombination /eine Vertragsnummer Politik und bezieht
sich in den BAP‘ s auf den lt. Zahlungsweise „Gesamtrechnungsbetrag“ . Zwar
wird in meist 5-6 seitigen Schreiben auch auf Anpassungsmöglichkeiten durch
Dynamiken ( Hausrat / Unfall ) hingewiesen, man gibt aber immer dem Kunden
zu verstehen das es sich um eine nur unter den vorgegebenen
Kombinationsmerkmalen zu Stande gekommen „Gesamtvertrag“ handelt.

Bestätigt werden hier aber nur Teilkündigungen der für den jeweiligen
Bereich angepassten Verträge ( Schadensmehraufwände ) weil ja dann doch,
Überraschung, es plötzlich um rechtliche Einzelverträge handeln würde. Ich
habe schon gegooglet und bekomme widersprüchliche Aussagen wie weiter
verfahren werden sollte bei A&M Verträgen. Die frühe Vorgehensweise bei
Kombi SHU ist mir noch ein Begriff, für die aktuelle Kombiverträge wäre eine
Auffrischung nett.

Hat jemand von den Kollegen eine vernünftige Vorgehensweise bzw. weiß wie
man hier weiter verfahren sollte, bevor wie in einem Fall ein Interessent
der selber kündigte nach der BAP , die Teilkündigung nicht akzeptierte und
schriftlich wiedersprach , weiterhin auf die Gesamtkündigung bestand ,mit
Antwortbriefen durch die A&M überschüttet wurde.. wieder nur die
Teilkündigung Bestätigung fand.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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