Schadenabwicklung Privathaftpflicht -übermäßige Beanspruchung - Definition -
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Liste,
bisher war ich nur eifriger Leser und bedanke mich schon einmal für die
vielen Informationen und Anregungen aus der Praxis.
Heute habe ich ein eigenes Anliegen mit dem ich nicht voran komme:
Eine Kundin hat Ihre Haustür (gemietetes Haus) mit einem Kleber
versehen um mit diesem Dekorationsartikel an der Tür zu befestigen.
Der Kleber war leider deutlich hartnäckig und aggressiv, so dass die Tür
nun renoviert werden musste.
Die Gesellschaft lehnt die Regulierung (Mietsachschaden über PHV )mit
folgender Begründung ab:
„ausgeschlossen bleiben Schäden , die auf Abnutzung, Verschleiß oder
übermäßige Beanspruchung
zurückzuführen sind –genau dies trifft jedoch bei dem gemeldeten Schaden zu.
Eine Entschädigung ist somit
nicht möglich.“
…aus meiner Sicht sind die Begriffe „Abnutzung“, „Verschleiß“ und
„übermäßige Beanspruchung“ mit der
einer Haustür entsprechenden Nutzung (also Öffnen und Schließen und
Schlüssel verwenden) in Zusammenhang
zu bringen. Das einmalige Aufbringen eines falschen (agressiven) Klebers
gehört für mich nicht in den Definitionsbereich
dieser 3 Begriffe.
Hat der eine oder andere von Ihnen eine Meinung dazu oder kann
von ähnlichen Fällen berichten, die mir dabei helfen können, dass die Kundin
den Schaden beglichen bekommt?
vielen Dank
[Name ausgeblendet]
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