Schadenaufstellungen - Grundlagen für Form

06.09.2004 14:44:23

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind in letzter Zeit häufiger damit konfrontiert als früher,
Schadenverläufe von Versicherern vor Erstellung von Angeboten vorlegen zu
müssen. Diese sollen mit Unterschrift bestätigt sein, vorher gibt es kein
Angebot. Man will eventuelle Sanierungen nicht unterlaufen und/oder die
maximal mögliche Prämie erzielen aber ohne sich schlecht verlaufende Risiken
„einzukaufen“. Soweit so gut. Ob das die richtige Art zu Tarifieren ist, sei
dahingestellt.

Wie sind Ihre Erfahrungen hierbei?

Nun gibt es Versicherer, die generell keine Schadenverläufe herausgeben. Ich
hörte, bei der Itzehoer soll das so sein.

Ist Ihnen dazu Näheres bekannt? Gibt es für die Nichtherausgabe eine
rechtliche Handhabe für den Versicherer?

Bei unseren aktuellen Fällen will der Versicherer bestätigte
Schadenverläufe, ist aber nicht bereit, selbst detaillierte herauszugeben.
Man argumentiert mit kartellrechtlichen Bestimmungen, die für die Weitergabe
von Schadenverläufen Einschränkungen vorsehen würden.

Ist Ihnen dazu etwas bekannt? Kann mir jemand hierzu Material zur Verfügung
stellen?

Gibt es Regelungen, in welcher Form – insbesondere in bezug auf die
Detailtiefe – solch ein Schadenverlauf zur Verfügung gestellt werden muß?

Besten Dank

[Name ausgeblendet]

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