Schadenregulierung

29.11.2006 21:42:29

Hallo werte Kollegen,

Situation:
Kunde hat innerhalb von einer Woche 2 Kaskoschäden seinem VR gemeldet. Kunde hat einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. VR schickte einen Sachverständigen, um Umfang des Schadens zu begutachten.
Offensichtlich gibt es Diskrepanzen zwischen dem, was Gutachter "aufgeschrieben" hat und dem was der VR bis jetzt gezahlt hat. Den zweiten Schaden hat der VR immer noch nicht reguliert.
Die Schadenmeldung erfolgte vor 2 Monaten. Kunde hat bis jetzt nur für den ersten Schaden einen willkürlichen
Betrag überwiesen, ohne sich zur starken Schadenskürzung zu äussern. Zum zweiten Schaden schweigt der VR seit Begutachtung durch den Sachverstädigen.

In den AKBs konnte ich auf die folgenden Fragen keine Antwort finden:

1. Welche Fristen sind einzuhalten, wenn eine Schadenregulierung moniert werden soll?
2. Welche Fristen sind einzuhalten, wenn der VN den Schaden doch selbst tragen möchte (= Rückzahlung des regulierten Betrages unter Beibehaltung des bisherigen, d.h. vor der Schadenmeldung bestehenden SFR)?

mfG

[Name ausgeblendet]

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