[Spamverdacht] Aw: GAP-Deckung

12.02.2009 18:28:52

Sehr geehrte Herren,

was bitte wollen Sie denn mit dem Buchwert?? Ein Leasinobjekt gehört
bilanziell in das Vermögen des Leasinggebers und somit auch dessen Buchwert!
Das hat mit dem Zeit- oder vertraglichem Restwert überhaupt nix zu tun.

Und ja, eine Neuwertentschädigung kann, muss aber nicht, die GAPDeckung
überflüsig machen, z.B. wenn eine Anzahlung geleistet wurde. Genaues finden
Sie aber nur heraus, wenn Sie sich den Leasinvertrag ansehen und
nachrechnen.

""Im Rahmen der Fahrzeugvollversicherung und mitversicherter GAPDeckung
ersetzen wir bei Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten
Fahrzeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/ Leasingvertrages den
offen stehenden
Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung,
der Rest- und Altteile sowie der Selbstbeteiligung.""

Nach zwei Jahren stellt sich die Frage, nach der GAPDeckung, dann eben neu.

Gruß

[Name ausgeblendet]

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