Statuswechsel

19.06.2014 18:13:25

Einen schönen guten Tag werte Kollegen,

ich trage mich mit dem Gedanken schwanger, meinen Status von
Mehrfachagent auf Makler zu ändern.

Meine Grundgedanken hierbei sind, mein Geschäft zu
vereinfachen ...

1. Der Kunde ist kaum in der Lage, zwischen Makler und MGA
auf rechtlicher Ebene zu unterscheiden. Oftmals zeigt die
Erfahrung, dass es sogar contra produktiv ist, den
Unterschied im Detail zu erläutern - auch wenn es mit
Einführung der Erstinformation Pflicht geworden ist. Auch
bei Empfehlungen werden wir immer als Makler avisiert.

2. Von der Arbeitsweise her (Produktauswahl, Dokumentation
etc.) gibt es meines Erachtens nach eh nur marginale
Unterschiede. Wie beispielsweise einen Maklervertrag (muss
man den überhaupt machen) oder der eine oder andere Passus
in der Dokumentation.

3. Vereinfachung in der Zusammenarbeit mit VUs. Gerade im
SHU Bereich, wo die eine oder andere Gesellschaft keine
Onlineanträge akzeptiert etc.

4. Thema: Wem gehört der Bestand? Kann ich mit aktuellem
Status meinen Bestand in bspw. 20 Jahren verkaufen?

5. Mehr und mehr hält das Thema Honorarberatung bei uns
Einzug. Auch hier die Problematik mit Produktanbietern bzw.
Servicegesellschaften als MGA, denn meist wird nur der
Makler-Status akzeptiert.

Nun bin ich, was das rechtliche angeht, doch eher grün
hinter den Ohren. So klingen mir immer wieder Sätze in den
Ohren wie "als Makler, bist du vielmehr in der Haftung als
ein MGA." Auch das halte ich nach der mir bekannten
Rechtsprechung eher für ein nettes Gerücht. Denn kommt es
tatsächlich einmal zu einer Haftungsfrage wegen fehlerhafter
Beratung, ist in erster Linie ein umfangreiche und
detaillierte Beratungsdokumentation ausschlaggebend - egal
ob Makler oder MGA. Ist diese unschlüssig und fehlerhaft,
stehe ich genauso in der Haftung. Und ein RA wird wohl erst
einmal an das "schwächere Glied" herangehen, bevor er sich
mit einem VU anlegt. So zumindest mein Gedanke.

Von der administrativen Seite her denke ich, dass ich der
IHK meine Statusveränderung mitteile, meine
Direktvereinbarung informiere und neue Verträge mache,
meinen Pool wechsel (der aktuell als Mehrfachagent
registriert ist), meine VSH aktualisiere und schaue was sich
im Kundenverhältnis ändert.

Summa summarum halte ich einen Statuswechsel langfristig für
einfacher.

Was könnt ihr mir mit auf den Weg geben? Ratet ihr mir zu
oder eher ab? Woran muss ich noch denken? Welche VUs oder
Pools geben hier praktische Unterstützung - ohne das ich
jetzt zu einem spezialisierten Anwalt laufen muss?

Mit besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...


20.06.2014 18:50:15

Falls die Mail untergegangen ist ;-)))

Einen schönen guten Tag werte Kollegen,

ich trage mich mit dem Gedanken schwanger, meinen Status von
Mehrfachagent auf Makler zu ändern.

Meine Grundgedanken hierbei sind, mein Geschäft zu
vereinfachen ...

1. Der Kunde ist kaum in der Lage, zwischen Makler und MGA
auf rechtlicher Ebene zu unterscheiden. Oftmals zeigt die
Erfahrung, dass es sogar contra produktiv ist, den
Unterschied im Detail zu erläutern - auch wenn es mit
Einführung der Erstinformation Pflicht geworden ist. Auch
bei Empfehlungen werden wir immer als Makler avisiert.

2. Von der Arbeitsweise her (Produktauswahl, Dokumentation
etc.) gibt es meines Erachtens nach eh nur marginale
Unterschiede. Wie beispielsweise einen Maklervertrag (muss
man den überhaupt machen) oder der eine oder andere Passus
in der Dokumentation.

3. Vereinfachung in der Zusammenarbeit mit VUs. Gerade im
SHU Bereich, wo die eine oder andere Gesellschaft keine
Onlineanträge akzeptiert etc.

4. Thema: Wem gehört der Bestand? Kann ich mit aktuellem
Status meinen Bestand in bspw. 20 Jahren verkaufen?

5. Mehr und mehr hält das Thema Honorarberatung bei uns
Einzug. Auch hier die Problematik mit Produktanbietern bzw.
Servicegesellschaften als MGA, denn meist wird nur der
Makler-Status akzeptiert.

Nun bin ich, was das rechtliche angeht, doch eher grün
hinter den Ohren. So klingen mir immer wieder Sätze in den
Ohren wie "als Makler, bist du vielmehr in der Haftung als
ein MGA." Auch das halte ich nach der mir bekannten
Rechtsprechung eher für ein nettes Gerücht. Denn kommt es
tatsächlich einmal zu einer Haftungsfrage wegen fehlerhafter
Beratung, ist in erster Linie ein umfangreiche und
detaillierte Beratungsdokumentation ausschlaggebend - egal
ob Makler oder MGA. Ist diese unschlüssig und fehlerhaft,
stehe ich genauso in der Haftung. Und ein RA wird wohl erst
einmal an das "schwächere Glied" herangehen, bevor er sich
mit einem VU anlegt. So zumindest mein Gedanke.

Von der administrativen Seite her denke ich, dass ich der
IHK meine Statusveränderung mitteile, meine
Direktvereinbarung informiere und neue Verträge mache,
meinen Pool wechsel (der aktuell als Mehrfachagent
registriert ist), meine VSH aktualisiere und schaue was sich
im Kundenverhältnis ändert.

Summa summarum halte ich einen Statuswechsel langfristig für
einfacher.

Was könnt ihr mir mit auf den Weg geben? Ratet ihr mir zu
oder eher ab? Woran muss ich noch denken? Welche VUs oder
Pools geben hier praktische Unterstützung - ohne das ich
jetzt zu einem spezialisierten Anwalt laufen muss?

Mit besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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20.06.2014 19:15:58

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

evtl. wäre die Fb-Gruppe "Der Versicherungsmakler" was für sie. Wir sind
weit über 1000 Kollegen und es ist auch richtig was los dort.

Gruß

[Name ausgeblendet]

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