Steuerliche Frage

21.10.2015 12:56:20

Hallo Kollegen

muss für 2014 Bilanz erstellen

Habe Provisionen Leben auf den Haftungszeitraum verteilt gebucht. Ferner habe ich

die Stornoeinbehalte bei den Gesellschafen als Erlöse eingebucht.

Nun kann ich, nach Auskunft, noch eine Pauschal-Wertberichtigung bilden.

Frage: In welcher Höhe und von welcher Ausgangssumme ?

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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22.10.2015 07:55:13

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

"Habe Provisionen Leben auf den Haftungszeitraum verteilt gebucht."

Wenn Sie vertraglich lediglich Anzahlungen auf künftige Provisionen erhalten
haben, die nur bei Prämieneingang verdient sind, dürfen sie die Provisionen
künftiger Jahre, auf die Sie nur einen Vorschuss schon erhalten haben,
passivieren. Dann aber dürfen Sie keine Pauschalwertberichtigung mehr
zusätzlich für Storno bilden.

Umgekehrt, wenn Sie lediglich noch haften, also die Provisionen schon
ausgezahlt wurden (nicht nur als Vorschuss) und bei Storno lediglich
anteilig zurückzahlen müssen, müssen Sie die kompletten Provisionen
versteuern, und dürfen lediglich für das zu erwartende Storno noch eine
Pauschalwertberichtigung passivieren.

Beides zusammen geht nicht (außer Sie haben mit Versicherern entsprechend
unterschiedliche Vereinbarungen).

Vgl.:

http://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bilanzierung-von-mit-dem-risiko-de

Frage an alle: welches Softwarepaket ist denn zu empfehlen, damit man als
Makler seine Bilanz selbst machen kann, ohne einen Steuerberater bezahlen zu
müssen?

Welche Erfahrungen gibt es hinsichtlich des Finanzamtes mit selbstgemachten
Bilanzen?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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22.10.2015 07:54:45

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

die Frage ist nicht abschließend zu beantworten. Es kommt nämlich auch
auf den aktuellen Agentur- oder Courtagevertrag an.

1. Die Lebenprovision (der Stornoeinbehalt) muss grds. in einer Summe im
aktuellen Jahr als Forderung erfasst werden, auch wenn sie den
kompletten Zeitraum umfasst.

2. Was ist unter "auf den Haftungszeitraum verteilt gebucht" zu verstehen ?

3. Eine Pauschal-Wertberichtigung gibt es im Versicherungsbereich nicht.
Evtl ist hier die sog. Stornorückstellung gemeint. Diese orientiert sich
ganz kurz gefasst an den Stornoquoten der Vergangenheit in Bezug auf das
aktuelle Haftungsvolumen.

4. Solche Punkte sollten vom Steuerberater geprüft und erstellt werden,
da sie das Risiko großer Steuerforderungen beinhalten.

Gruß

[Name ausgeblendet]

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