Studentische PKV
Werte Kollegen,
zum Thema studentische Krankenversicherung habe ich heute mal einen (rein
theoretischen) Sachverhalt zur Klärung:
Ein Student entscheidet sich zu Beginn des Studiums zur privaten
studentischen Krankenversicherung. Nach ein paar (sagen wir nach 4) Jahren
entscheidet der Student, dass er keine Lust aufs Studieren mehr hat. Er
möchte viel lieber in ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis
wechseln. Da er aber noch nicht weiss, ob ihm das Arbeiten gefällt,
entscheidet er sich, sich zunächst noch nicht exmatrikulieren zu lassen!
Natürlich meldet er sich nun bei der GKV an, da er ja in der Hauptsache
Arbeitnehmer ist!
Was passiert nun, wenn sich der liebe Mann nach ein paar (sagen wir nach 4)
Monaten dazu entscheidet, doch wieder weiter zu studieren?!?
MUSS er sich privat versichern?
MUSS die private Versicherung ihn aufnehmen?
Was, wenn er sich zwar privat versichern MUSS, ihn aber aufgrund seines
Gesundheitszustandes keine Private mehr versichern WILL?
DARF er dann nicht mehr studiern???
Wäre eine Anwartschaft (heutzutage bei den meisten Versicherern leider nur
noch in der Ausführung "GROß" zu erhalten) sinnvoll, wenn man bedenkt, dass
dabei ja Altersrückstellungen gebildet werden, die dem Studenten ja
überhaupt nichts bringen?!?
Sollte (und kann) er sich anstatt als Student nicht einfach als Arbeitsloser
melden und praktisch arbeitslos studieren?!?
Ich freue mich auf Ihre Antworten und hoffe, der Sachverhalt wird
"gebührend" besprochen!!!
Freundliche Grüße
[Name ausgeblendet]
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