THV-Schaden Hund-Kfz "Mitverantwortung"

08.02.2004 02:22:56

Hallo, liebe Kollegen,
ich habe einen Schadenfall, der tagtäglich passiert. Das Besondere ist wohl
die Schadenbearbeitung
der Haftpflichtkasse Darmstadt, die sicherlich einige interessiert.

Der Fall: Ein Hund läuft seinem Herrchen weg. Er läuft vor ein Kfz und
richtet dabei an dem Kfz
einen Schaden an. Aufgrund der Gefährdungshaftung ist der Fall m.E. klar.

Die HK Darmstadt meint aber wörtlich:
"Die Forderung ist nicht voll zu befriedigen, weil eine Mitverantwortung
vorliegt. Bei Berücksichtigung
aller Umstände, die zum Schadeneintritt führten, ist eine Mithaftungsquote
in Höhe der einfachen Betriebsgefahr
von 25 % als angemessen anzusehen.
Gemäss § 7 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz ist der Halter des Fahrzeuges
verpflichtet den Schaden zu ersetzen,
der bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges entsteht (Betriebsgefahr).
Aus § 7 Abs. 2 StVG geht hervor, dass die Ersatzpflicht ausgeschlossen ist,
wenn der Unfall durch höhere Gewalt
verursacht wird.
Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von aussen durch elementare
Naturkräfte oder Handlungen dritter
Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und
Erfahrung unvorhersehbar ist und nicht
verhütet werden kann.
Das der Unfall durch höhere Gewalt eingetreten ist, müssen Sie beweisen. Der
Beweis ist nicht geführt worden.
Im übrigen stehen hier zwei Gefährdungshaftungen gegenüber. Zum einen die
Haftung des Fahrzeughalters/-führers
zum anderen die so genannte Tiergefahr. Entsprechend ist ihr Anspruch nicht
voll zu befriedigen."

Übrigens hatte ich vor 2 Monaten einen ähnlichen Vorgang, den die
DBV-Winterthur ohne dieses Geschwafel
anstandslos reguliert hat.
Auch meine bisherige Argumentation für den Abschluss einer THV basiert auf
der Gefährdungshaftung.
Demnächst kann wohl jeder eine Einschränkung machen (falls die Argumentation
der HKD so Bestand haben kann):
"Falls Ihr Hund von einem PKW an- oder überfahren wird, bekommt der
Kfz-Halter eine Mitschuld von 25 %!"

Wie in vielen Schadenfällen hat ein Versicherer natürlich immer die
Möglichkeit, irgendwo eine Mitschuld des
Geschädigten zu konstruieren.
Natürlich wird der Geschädigte einen Anwalt bemühen (würde ich in diesem
Fall auch) und die Angelegenheit
gerichtlich klären.

Wenn Ihr an ähnliche Schadenfälle aus Eurem Bestand zurückdenkt - habt Ihr
schon einmal solch eine
Begründung einer Mithaftung von einem Versicherer bekommen?

Bin auf Eure Reaktionen gespannt .....

viele Grüsse

[Name ausgeblendet]

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