Teilkaskovers. / Teileliste
Hallo Kollegen (innen),
einer unserer Mandanten hat vergangenheitsbedingt seine KFZ Versicherung bei einem Direktversicherer im Jahre 2001 eingedeckt.
Bei einem Einbruch in dessen hochwertigem Fahrzeug wurde unter anderem die HIFI-Anlage, welche in dem Navi-System integriert ist, entwendet.
Die Versicherung rechnet hier nun gemäß der Teilesliste, zitiert hier die AKB Fassung 09.01, Unterversicherung von 75% an.
Meiner Meinung nach beträgt a) die von dem VR zitierte Grenze € 3.000,00 und nicht € 1.000,00. Desweiteren scheint mir nicht korrekt, daß die HIFI-Anlage identisch dem Navi-System behandelt wird.
Auch sehe ich hier eine Falschberatung durch das Call-Center des Direktversicherers, da bei Abschluß des Vertrages (immerhin ein Neufahrzeug mit € 50.000,-- Neupreis) nicht auf diese Haftungslücke hingewiesen wurde.
Welche Meinung haben Kollegen zu diesem Fall?
Viele Grüße
[Name ausgeblendet]
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