Teilkaskovers. / Teileliste

20.07.2004 20:10:06

Hallo Kollegen (innen),

einer unserer Mandanten hat vergangenheitsbedingt seine KFZ Versicherung bei einem Direktversicherer im Jahre 2001 eingedeckt.

Bei einem Einbruch in dessen hochwertigem Fahrzeug wurde unter anderem die HIFI-Anlage, welche in dem Navi-System integriert ist, entwendet.

Die Versicherung rechnet hier nun gemäß der Teilesliste, zitiert hier die AKB Fassung 09.01, Unterversicherung von 75% an.

Meiner Meinung nach beträgt a) die von dem VR zitierte Grenze € 3.000,00 und nicht € 1.000,00. Desweiteren scheint mir nicht korrekt, daß die HIFI-Anlage identisch dem Navi-System behandelt wird.
Auch sehe ich hier eine Falschberatung durch das Call-Center des Direktversicherers, da bei Abschluß des Vertrages (immerhin ein Neufahrzeug mit € 50.000,-- Neupreis) nicht auf diese Haftungslücke hingewiesen wurde.

Welche Meinung haben Kollegen zu diesem Fall?

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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