Traifwechsel § 178f VVG

05.03.2005 20:05:21

Hallo Listenteilnehmer,

Wer hat konkrete Erfahrungen mit Einschränkungen des Tarifwechselrechts nach
§ 178f VVG - insbesondere Höchsteintrittsalter?

Ich habe mehrmals festgestellt, dass PKV-Unternehmen Tarifswechsel nach §
178f VVG bei Älteren ablehnen, wenn der neue Tarif ein Höchsteintrittsalter
vorsieht. In den bisherigen Fällen hat sich der Versicherer davon überzeugen
lassen, dass dies so nicht mit dem Gesetz vereinbar ist und den Tarifwechsel
schließlich durchgeführt. In einem aktuellen Fall äußert sich DKV jedoch
schriftlich (das Schreiben habe ich unter dem untenstehenden Link auf meiner
Seite eingestellt), dass das Höchsteintrittsalter (hier 55 im Tarif VH)
auch für den Tarifwechsel gelte.

Dies ist zunächst einmal schon deshalb nicht korrekt, weil der gesetzliche
Tarifwechselanspruch allenfalls durch eine nicht gegebene
Versicherungsfähigkeit eingeschränkt werden kann - das Höchsteintrittsalter
tangiert aber nicht die Versicherungsfähigkeit, denn der Kunde kann ja auch
bei Überschreiten des Höchsteintrittsalters noch im Tarif versichert bleiben
(das wäre z. B. in Ausbildungstarifen der Fall, wenn diese mit 34 enden).
Ferner wäre es dann ein Leichtes für jeden Versicherer, allen über
65-jährigen jeden Tarifwechsel unmöglich zu machen, indem in jedem Tarif ein
Höchsteintrittsalter von 65 festgelegt wird. Dies ist natürlich nicht die
Absicht des Gesetzgebers bei 178f VVG gewesen.

http://www.tarif-optimierung.de/themen/Tarifwechsel.html

Gibt es dazu bei den Teilnehmern Erfahrung in weiteren Einzelfällen oder
Äußerungen von Versicherern?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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