UWG - Pressemitteilung des BMJ

07.07.2004 18:18:55

Sehr geehrte Leser/innen,

das BMJ hat am heutigen Tage folgende Pressemitteilung verschickt, für deren Inhalt ich keine Gewähr übernehme und nicht verantwortlich bin:

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Berlin, 07. Juli 2004

Neues Wettbewerbsrecht verkündet

Heute ist die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden ( einsehbar unter www.bundesanzeiger.de ). Das Gesetz tritt am 8. Juli 2004 in Kraft.

Das Gesetz liberalisiert das bisherige Wettbewerbsrecht und setzt die mit der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung begonnene Modernisierung der wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen fort. "Den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und Verbraucherrechte sichern ist das Motto dieser Reform. Die Novelle schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und denen der Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

Kernbereich der Liberalisierung ist die Aufhebung des Sonderveranstaltungsverbots. Die bisherigen Vorschriften über Schlussverkäufe und Jubiläumsverkäufe (bisher § 7 UWG) und Räumungsverkäufe (bisher § 8 UWG) fallen weg. Rabattaktionen werden in einem weiteren Umfang als bisher zulässig. Sommer- und Winterschlussverkäufe werden auch nach der Reform des UWG weiterhin möglich sein, sogar in einem größeren Rahmen als bisher. Denn: Der Handel entscheidet selbst, ob und wann solche Sonderverkäufe stattfinden sollen. Er kann sie zeitlich flexibel und regional unterschiedlich gestalten und ist dabei auch nicht mehr auf den Verkauf von Saisonartikeln beschränkt.

Die Novelle des Wettbewerbsrechts unterstützt zudem die verbraucherfreundliche Politik der Bundesregierung. So ist die Telefonwerbung im privaten Bereich nur dann zulässig, wenn der Adressat zuvor eingewilligt hat. "Der Schutz der Privatsphäre muss hier Vorrang vor den Interessen einzelner Wirtschaftszweige haben. Anrufe zuhause sind nur dann zulässig, wenn der Adressat zuvor eingewilligt hat - etwa im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Sonst läuft der Verbraucherschutz leer", sagte Zypries. Eine erhebliche Verbesserung des Verbraucherschutzes stellt auch der neu eingeführte Gewinnabschöpfungsanspruch dar. Wer zahlreiche Verbraucher vorsätzlich um kleine Beträge prellt und so zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern wettbewerbswidrige Gewinne erwirtschaftet, wird diese künftig nicht behalten können. Damit wird unseriösen Geschäftemachern das Handwerk gelegt und sichergestellt, dass sich vorsätzliche Unlauterkeit nicht lohnt.

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Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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