Unfallvers mit "Bestandsschutz"

21.09.2017 09:53:06

Guten Tag werte Kollegen,

ein Pool wirbt mit einer offenbar leistungsfähigen Unfallversicherung mit folgender Besonderheit:

"Bestandsschutz für die Provision: wird der Kunde durch einen anderen Makler betreut, bleibt die Provision bei Ihnen"

Abgesehen davon dass das ein netter Gag ist, denn der betreuende Makler wird dann halt umdecken, ich wusste nicht, dass sowas geht, habe aber auch nichts dazu gefunden, außer dem traditionell gewachsenen Handelsbräuchen.

Wer kann etwas dazu sagen, gibt es noch weitere Anbieter die so verfahren?

Besten Dank,

Ihr

[Name ausgeblendet]

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21.09.2017 11:15:26

Ja, die neue leben hier müssen Sie als Makler zwei Anträge stellen - automatisch geht da nix, die Hamburg Mannheimer, in Teilen die LKH
und wahrscheinlich noch viel mehr

Glück auf!

[Name ausgeblendet]

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21.09.2017 11:44:05

Hi,
das ist total simple und usus :-)

Deckt ein Makler den Vertrag um bekommt er eine Nachricht:
Gerne berücksichtigen wir Ihre Vollmacht und korrespondieren mit Ihnen und
lassen Ihnen einen aktuelle Abschrift zu kommen ...
Bei dem Vertrag XY handelt es sich um einen besonderen Rahmenvertrag mit
Sonderkonditionen.
Bitte berücksichtigen Sie das wir Ihnen keine Courtage zahlen.

Und wo geht die Courtage hin? Zum alten Vermittler = Pool und der erfüllt
damit sein Versprechen.

Ist doch nichts anderes als wie wenn wir auf einen Vertrag von Sondergruppen
wie Lufthansa, Bayer, Podologen, Hebammen etc. stoßen.

Mfg

[Name ausgeblendet]

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21.09.2017 12:11:57

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

dies ist doch m.E. generell so: soweit die Folgeprovisionen
Abschlussprovisionen für die ursprüngliche Vermittlung sind, und nicht
Vergütungen für laufende Betreuung, müssen sie beim ursprünglichen
Vermittler bleiben.

Oder nimmt Ihnen jemand laufende Abschlussfolgecourtagen weg, nur weil
jemand anderes die Betreuung übernommen hat?

Derjenige, der neu betreut, hat allenfalls Anspruch auf
Betreuungsprovisionen, wenn es die gibt. Manchmal sind dies 40 % der
Folgeprovisionen, so dass dem Vermittler 60 % der Folgeprovisionen
verbleiben, weil so wie die Prämien weiter gezahlt werden, diese
Abschlussprovisionen durch den ursprünglichen Abschluss verdient sind.

Und die 40 % können doch auch bis auf Null reduziert werden.

Beim Pool kommt hinzu: sofern der Versicherer Betreuungsprovisionen zahlt,
und der Pool diese für sich behalten sollte, also ohnehin nicht an Makler
auszahlt, kann sich durch wechselnde Betreuung daran ja auch nichts ändern.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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