*Unfallversicherung* Geisteskrankheit

04.09.2003 18:40:31

Sehr geehrte Listenteilnehmer/innen,

vielen Dank an die Liste und die hilfreichen Mails.

Der Tipp Bruderhilfe (Konzept der Lebenshilfe) ist sicher ein sehr guter,
wenn ziemlich schwerwiegende geistige Behinderungen vorliegen. Maximale
Inv.-VS: 40.000 €; Tod bis max. 10.000 €; Unfall-KHT 15 €; Unfälle durch
Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (m. Ausnahme von Trunkenheit) sowie
durch Schlag-, epileptische oder andere Krampfanfälle gelten mitversichert;
Manko: Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung löst keine Leistung aus.
VD generell ein Jahr.

Die Recherche hat ergeben, dass - wie vermutet - sehr unterschiedlich mit
dem Begriff der Geisteskrankheit umgegangen wird. Für diverse VR käme aber
nach einer Anfrage eine eventuelle Übernahme in Betracht, wenn z. B. der
Taxe im Behindertenausweis nicht zu hoch angesetzt ist; bisher einige
Lippenbekenntnisse, sobald wir ein spruchreifes Ergebnis bei einem VR
durchgesetzt haben, melde ich mich erneut (- wäre dann vermutlich nicht zu
verallgemeinern, vielleicht interessiert es aber jmd.). Ich wollte mich an
dieser Stelle primär bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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