Urteil BU
Sehr geehrte Kollegen,
ein Kunde von mir fragt mich ob den im Grunde jeder Antrag auf BU
schon deshalb hinfällig wäre, weil Vorerkrankungen sowieso
ausgeschlossen sind. Ganz gleich ob diese im Antrag angegeben werden
oder nicht.
Er bezieht sich da auf folgendes Urteil:
Zitat:
... "Außerdem ist in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nur diejenige Berufsunfähigkeit
versichert, die während des Versicherungsverhältnisses entsteht; bereits bestehende Leiden, die
nach ihrem Erkennen zur Offenbarung der Berufsunfähigkeit führen, sind nicht versicherbar
(OLG Frankfurt, Urteil vom 30.06.1982 - 7U29/82 u.a.) "...
Ein Vertriebsmitarbeiter, der in seiner Firma für die BAV zutändig ist
hat ihm davon erzählt.
Das Urteil selbst ist ja schon 20 alt.
Ich habe schon sämtliche Quellen angezapft die mir so eingefallen sind
und auch im Internet recherchiert. Leider habe ich dazu aber auch gar
nichts gefunden.
Kennt jemand von Ihnen dieses Urteil und kann mich hier mit
Informationen besorgen. (Vielleicht hatte das Urteil ja keinen
Bestand, weil es vor dem BGH wieder andersrum lautet).
Danke und schoene Woche noch.
--
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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