VVG Frage

30.01.2015 16:26:00

Guten tag werte Kollege,

wer kann mir zum § 169 VVG ABSATZ 6 etwas sagen. Gibt es kommentare zu diesem absatz? Wofür soll er gut seinß

Besten dank für Ihre Hilfe,

Ihr

[Name ausgeblendet]

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30.01.2015 16:31:10

Um eine Insolvenz/Schieflage zu vermeiden, bzw. einen Ansturm der Kunden die
Ihre Police sofort auflösen wollen, kann der Versicherer zunächst 1 Jahr
ohne weitere staatliche Erlaubnisse, den Rückkaufswert herabsetzen. Besteht
der Kunde auf der Kündigung muss er also nur so viel auszahlen wie er
(willkürlich, bzw. erforderlich) den Wert herabgesetzt hat. Der Kunde erhält
später auch keine Nachzahlung ... also könnte man das wie einen Anleihekurs
betrachten.

Es schützt das System, ist wie die lange Bindung bei einem offenen
Immobilienfonds.
Aber es sollte natürlich fairerweise auch mehr kommuniziert werden. Wenn
schon wir Makler oft nichts davon wissen, dann ist es definitiv zu
unbekannt. Allerdings auch verständlich, dass die Anbieter damit nicht auf
Plakaten rumlaufen.

Schönes Wochenende.

[Name ausgeblendet]

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30.01.2015 18:05:27

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich habe zu dem Thema zwar schon ein paar Beiträge für Versicherte in
diversen Medien veröffentlicht.

Auch weil sich daraus ausnahmsweise, wenn ein Makler nicht darüber
aufgeklärt hat, und den Rückkaufswert etwa als absolut garantiert
herausgestellt hat, eine Möglichkeit der Haftungsinanspruchnahme ergibt.
Etwa wenn der Kunde, der es merkt, dies nicht akzeptiert, seinen Vertrag
dann noch rechtzeitig aber mit Nachteilen kündigt, oder davon zurücktritt.
Wäre er belehrt worden, so hätte er eine solche Lebensversicherung ja ggf.
gar nicht abgeschlossen, und damit keinen Schaden infolge Kündigung und
Rückzahlung sogar des garantierten Rückkaufswertes gehabt.

Ich bin aber immer davon ausgegangen, dass Makler darüber keine Belehrung
benötigen, weil wenn ein Makler sachgemäß arbeitet, er keine Haftung
fürchten muß. Allenfalls könnte es ein paar Ausnahmen geben, wie in jedem
Beruf.

Schließlich steht es seit 2008 deutlich lesbar im
Versicherungsvertragsgesetz. Ich meine, es wird hier in der Liste wohl kaum
jemanden geben, den man darüber belehren muß oder sollte - für die meisten
wäre es Zeitverschwendung, das lesen zu müssen. Makler sind nicht daran
gehindert, die Informationslücken, die der Versicherer bietet, selbst
auszufüllen.

Natürlich kann nach der auf ein Jahr befristeten Herabsetzung eine neue
ebenso befristete Herabsetzung folgen.

Ich habe dies u.a. gerade erst vor wenigen Wochen wieder für ca. 25 sehr
interessierte Noch- und ehemalige Makler in einem Seminar in Göttingen
referiert, die sich von einem Bundesverband organisiert als Sachverständige
in Versicherungsfragen weiterbilden lassen, um sich für die steigende
Nachfrage von Gerichten, Anwälten und Privat nach Sachverständigengutachten
in Versicherungs- und Maklerhaftungsfragen zu qualifizieren.
Selbstverständlich stehen diese nicht nur Versicherungsnehmern und
Gerichten, sondern genauso auch als Privatgutachter für Makler zur
Verfügung, um sich gegen ggf. auch sachverständig untermauerte
Haftungsinanspruchnahme zu wehren, so wie ich öfters sogar im Auftrag von
VSH-Versicherungen von Maklern.

Es ist klar, dass dies oft nur die Schlimmen Fälle sind, die einem auf dem
Schreibtisch landen, nicht die Regel. Aber bei rund 250.000 Vermittlern
bleibt bei Honoraren von ca. 1.500 bis 5,000 EUR pro Fall auch dann noch
genug, damit einige hundert Sachverständige halbwegs davon leben können.

Wenn jemand Interesse an solcher Fortbildung hat, bitte hier melden, mit dem
ausdrücklichen Einverständnis, die Kontaktdaten an den entsprechenden
Sachverständigen-Bundesverband weiterzugeben. Es gibt dort auch die
Möglichkeit, sich ohne Sachverständiger zu werden, zertifizieren zu lassen.

Ich denke, alle die sich dazu weiterbilden, tun der überwältigenden Mehrzahl
der Kollegen, die sachgemäß arbeiten, einen Gefallen, indem schwarze Schafe
künftig effizienter tendenziell aus dem Markt eliminiert werden.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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30.01.2015 20:38:18

Werter Kollege [Name ausgeblendet],

vielen Dank für die fachliche Auskunft zum § 169 Absatz 6 , die uns allen am
Freitag Abend erspart hat im 216 § umfassenden VVG nachschlagen zu müssen ,
somit ins Büro zu eilen ..Ich hatte es gerade auch nicht mehr plastisch im
Kopf abrufbar , mag dies am heutigen langen Tag gelegen haben ..

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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30.01.2015 20:54:02

http://www.gdv.de/2008/01/reform-des-versicherungsvertragsrechts-vvg/

http://dejure.org/gesetze/VVG/61.html

..und schon ist alles gut !

An anderer Stelle würde ich es persönlich begrüßen

[Name ausgeblendet]

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30.01.2015 23:57:39

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

was wollen Sie uns mit diesen Links sagen - mit der Frage nach § 169 VVG
ABSATZ 6 haben sie ja wohl nichts zu tun? - und was ist schon alles gut?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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31.01.2015 10:30:27

Herr [Name ausgeblendet],

vorab eine Frage :

Haben Sie für Ihren Beruf alle Gesetzmäßigkeiten immer und überall , in
jeder Lebenslage abrufbereit ? Immer ? Ohne
Ausnahme ?

Hochachtungsvoll

[Name ausgeblendet]

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31.01.2015 11:17:01

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

was hat diese Antwort mit meiner Frage zu tun?

nochmal:

Sie schrieben:

"http://www.gdv.de/2008/01/reform-des-versicherungsvertragsrechts-vvg/

http://dejure.org/gesetze/VVG/61.html

..und schon ist alles gut !"

und meine Frage war:

"was wollen Sie uns mit diesen Links sagen - mit der Frage nach § 169 VVG
ABSATZ 6 haben sie ja wohl nichts zu tun? - und was ist schon alles gut?"

Versuchen Sie doch bitte nicht auf ein anderes Thema mit Gegenfragen
auszuweichen, denn auf solches lasse ich mich nicht ein, schon weil es
vermutlich auch hier niemand interessiert.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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31.01.2015 12:25:31

Herr [Name ausgeblendet],

beantworten Sie doch erst einmal diese Frage ,dann wird sich für Sie schon
die Lösung aufzeichnen .

Sie brauchen auch nicht immer alles nochmals einstellen ,ich kann der Sache
und ihren Fragen schon folgen !

Hochachtungsvoll

P. Esser

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

was hat diese Antwort mit meiner Frage zu tun?

nochmal:

Sie schrieben:

"http://www.gdv.de/2008/01/reform-des-versicherungsvertragsrechts-vvg/

http://dejure.org/gesetze/VVG/61.html

..und schon ist alles gut !"

und meine Frage war:

"was wollen Sie uns mit diesen Links sagen - mit der Frage nach § 169 VVG
ABSATZ 6 haben sie ja wohl nichts zu tun? - und was ist schon alles gut?"

Versuchen Sie doch bitte nicht auf ein anderes Thema mit Gegenfragen
auszuweichen, denn auf solches lasse ich mich nicht ein, schon weil es
vermutlich auch hier niemand interessiert.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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31.01.2015 13:13:20

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich beantworte Ihre Frage nicht, weil dies neben dem Thema liegt und ich
mich nicht in etwas verwickeln lasse, über das Sie sich nachher wieder
aufregen und was hier in der Liste niemanden interessiert.

Es wird aber sicher interessieren, was Sie mit Ihren 2 Links gemeint haben,
mit den "schon alles gut" sein soll, oder hat es sonst jemand in der Liste
verstanden und kann es erklären?

Somit steht Ihre Antwort jetzt noch aus.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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31.01.2015 13:41:10

Liebe Listenteilnehmer,

fängt dieser Kindergartensandkastenkram schon wieder an?
Papa Papa der spielt mit meinem Schippchen und der böse hat gesagt....
Man könnte meinen dass manchen hier langweilig ist.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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31.01.2015 14:43:59

Hallo in die Runde,

vielleicht meint Herr [Name ausgeblendet], dass der Umstand der möglichen Absenkung
des Rückkaufswerts durchaus in die Dokumentation gehört oder im Zweifelsfall
aufgenommen werden kann, und dadurch alles gut ist. Für uns weil enthaftend,
und für den Kunden weil aufgeklärt.

Man könnte es ja auch auf ein Standardisiertes Merkblatt beim Abschluss von
Kapitalgebundenen Produkten schreiben und in der Doku darauf verweisen dass
dieses ausgehändigt und gelesen wurde....

Wie auch immer, so erkläre ich mir die Links.

Mit besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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31.01.2015 16:17:58

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ja, vermutlich meint er das, weil wenn ein Makler sachgemäß arbeitet, dann
läuft er auch kein Haftungsrisiko.

Wenn ich zur Begutachtung, ob sich etwa die Fortführung oder besser die
Kündigung oder eine Beitragsfreistellung einer Lebensversicherung lohnt, vom
VN einen LV- oder RV-Vertrag zur sachverständigen Überprüfung vorgelegt
bekomme, dann weise ich stets auch auf die beliebige und jederzeit mögliche
Kürzungsmöglichkeit nach § 169 (6) VVG hin.

Und sofern der VN sich überrascht zeigt oder gar meint, wenn er das gewusst
hätte, hätte er sein Geld lieber sicher auf der Bank angelegt, weise ich ihn
darauf hin, dass ihm der Makler dies eigentlich gesagt haben müsse, und sich
dies evtl. aus der schriftlichen Beratungsdokumentation ergeben könnte -
ansonsten der Makler gerichtlich die Beweislast über sachgemäße Beratung
trägt. Evtl. könne es dann eine Schadenersatzpflicht des Maklers geben,
entweder wegen späterer Kürzung, oder weil der VN den Vertrag gleich
kündigt, weil er ihn so niemals hätte abschließen wollen. Allerdings gebe es
auch eine Verjährung bei Beratungsfehlern, weshalb die Einschaltung eines
Anwalts - gerne mit Empfehlung - und ggf. eine rechtzeitige
Feststellungsklage zur Haftung wegen möglicher künftiger Schäden in Erwägung
gezogen werden sollte.

Immerhin könnte ja z.B. die LV bei einer Bank verpfändet worden sein, und
diese angesichts gekürzter Rückkaufswerte neue Sicherheiten verlangen, und
andernfalls das Darlehen kündigen und alle Sicherheiten verwerten.

Ob Kunden das vielleicht nur nutzen, weil ihnen der Abschluss der LV/RV
wegen der derzeit niedrigen Verzinsung leid tut, kann man nur spekulieren.

Also ich bei meiner Begutachtung lasse mit ausreichend Zeit und habe alles,
was ich brauche, rechtzeitig dafür parat. Und ich lass selbstverständlich
nichts aus - das darf ich ja gar nicht, ich hafte ja schließlich auch. Jeder
kümmert sich um das, was seine berufliche Aufgabe ist, so gut wie nur irgend
möglich.

Dies vielleicht auch als Antwort auf die Frage von Herrn [Name ausgeblendet] "Haben Sie
für Ihren Beruf alle Gesetzmäßigkeiten immer und überall , in jeder
Lebenslage abrufbereit ? Immer ? Ohne Ausnahme ?"

Nein, natürlich nicht, wenn jemand meint, zwischen Tür und Angel eine
Antwort zu bekommen, dann bekommt er keine, weil um sorgfältig zu arbeiten
muss man sich Zeit nehmen. Die nehme ich mir auch und berechne jede Stunde
beim Honorar.

Dass die Kollegen in der Liste da betroffen sind, glaube ich nicht, weil
diese ganz sicher alle sachgemäß arbeiten und somit keine solchen
Haftungsfälle befürchten müssen. Es sind immer nur die schlimmen
Extremfälle, die bei mir landen.

Vermutlich verstehen Sie Herrn [Name ausgeblendet]richtig: wer als Makler sachgemäß
arbeitet, klärt Kunden korrekt auf, dokumentiert dies und schon ist alles
gut - im Grunde ganz einfach. Um die übrigen - die schlimmen Fälle - ist es
nicht schade.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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31.01.2015 16:27:08

1. "wer kann mir zum § 169 VVG ABSATZ 6 etwas sagen."
Offensichtlich eine Menge Leute.
Manchmal ist es sinnvoll Fragen so zu stellen, dass man das tatsächliche
Interesse erkennt.
Dann kommen mehr zielgerichtete Antworten.

2. "Gibt es kommentare zu diesem absatz?"
Selbstverständlich, einer sollte in jedem Maklerbüro stehen.
Hier steht beispielsweise der Klassiker (Prölss/Martin) und der widmet der
Vorschrift des § 169 VVG mehr als 16 Seiten.

3. "Wofür soll er gut seinß"
Bereits die erste Fassung des VVG von 1908 hatte Vorschriften die auf diese
Thematik "Rückkaufswert" Bezug nahmen.
1994 und 2007 wurde reformiert.
Letztlich tragen die §§ 165, 168 & 169 VVG n.F. dem Umstand Rechnung, dass
Lebensversicherungsverträge sehr lange laufen und sich während der Laufzeit
erhebliche Veränderungen in den Beweggründen des Versicherten ändern können.

Im übrigen gibt es Suchmaschinen.
"169 Abs. 6 VVG" bringt jede Menge verwertbare Antworten.
Einfach VORHER nachschlagen, lesen und ERST DANN zielgerichtet fragen ...

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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31.01.2015 23:54:47

Herr [Name ausgeblendet],

na, warum so feindselig ? Glauben Sie mir es hat etwas mit der Thematik zu
tun !

Ihre Erwartungshaltung ist doch durch die direkten / indirekten
Meinungsäußerungen Ihrerseits das geantwortet wird, es dabei Klever weise
meist darum geht, ob man seinen "Berufsprofession" beherrscht oder nicht
( Ihrer Auffassung nach wohl nicht ,wenn man den Sinn eines § erfragt egal
aus welcher Begründung auch immer) ..somit ist die Frage nach ihrer eignen
Reputation für mich eine logische Konsequenz , wenn Sie immer der Einzige
sind im Forum der die der meiner Kollegen anzweifelt !

Was die Liste wirklich nicht mehr interessiert sind unentwegte Fingerzeige,
Belehrungen oder rechtliche Androhungen die durch angebliches Fehlverhalten
hervorgerufen werden ! Das sie die Antworten schuldig bleiben sobald es um
ihre Person geht überrascht nicht..Sehr schade .

Wir halten mal fest , das Sie derjenige sind ,der sich hier ständig aufregt
(siehe die letzten Diskussionen zur DEVK oder dem Provisionsneuregularien
der Lebensversicherer gegenüber den Vermittlern nach der LVRG Reform ) und
nur noch der Admin sie stoppen konnte ! Alle anderen Fragen in letzter Zeit
konnten ohne das sie aus dem Ruder liefen mit sehr guten Antworten geklärt
werden ..

Schauen Sie mal in die Antworten meiner Kollegen ,die die Links richtig
interpretieren und aber auch gleichzeitig auf den
nächsten Kindergarten verweisen , den ich ausdrücklich mit dieser Antwort
vorzeitig beenden möchte und wenn Sie der
Profi sind ,den sie gerne immer von sich aus vorweisen , dies mit dieser
Antwort so hinnehmen und auch stehen lassen
können !

Vielleicht ist nicht jede (Nach)Frage , jedes Statement der Kollegen oder
meiner Person so hitverdächtig , das man (auch
indirekt ) nicht sofort immer das Schlimmste annehmen muss , zumal dies nur
von ihrer Seite aus so wahrgenommen wird !

Zu Anfang war die Wertschätzung ihres Fachwissen in Sachen PKV bei allen
vorhanden hier im Forum ...Vielleicht ist reelle Hilfestellung und
Understatement eine Maxime für die nächsten Antworten ?

Damit sollten wir es wirklich bewenden lassen . Es wäre sehr freundlich wenn
sie dies auch so sehen würden.

Hochachtungsvoll

P. Esser

[Name ausgeblendet]

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01.02.2015 10:54:36

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Ihre erste Frage zeigt, dass Sie da etwas missverstanden haben.

Ich bin vielmehr Freund aller Makler, erst recht derer in der Liste, die ja,
wie oft genug herausgestellt, sachgemäß arbeiten und gar keine
Haftungsprobleme haben - und damit ist alles schon gut. Davon konnte ich
mich ja oft genug überzeugen bzw. wurde in aller Deutlichkeit überzeugt.
Wenn ich mich daher mit schlimmen Haftungsfällen von anderen Maklern., die
unsachgemäß arbeiten, befasse, tue ich diesen sogar einen Gefallen - dafür
sollten Sie dankbar sein. Zumal wenn ich jetzt auch noch mithelfe,
bundesweit andere Sachverständige auszubilden, um die Nachfrage von Privat
und Gerichten in Maklerhaftungsfällen zu befriedigen, damit sie sachgemäß
beurteilt und einer gerechten Lösung zugeführt werden, zum Nutzen aller -
auch gerade der Makler selbst.

Es ist nicht mein Problem, wenn Sie etwas herauslesen, was ich gar nicht
gesagt habe.

Den Rest habe ich jetzt nicht mehr gelesen, weil ich keine Zeit habe, mich
damit zu befassen. Es interessiert hier sicher auch niemanden, und ich
erspare allen weitere Ausführungen dazu. Damit beende ich die Diskussion,
denn in der Sache selbst ist doch schon alles gesagt und ausreichend
geklärt. Wenn Sie es jetzt wieder falsch verstehen, kann ich es auch nicht
ändern.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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01.02.2015 10:54:23

"Etwa wenn der Kunde, der es merkt, dies nicht akzeptiert, seinen Vertrag
dann noch rechtzeitig aber mit Nachteilen kündigt, oder davon zurücktritt.
Wäre er belehrt worden, so hätte er eine solche Lebensversicherung ja ggf.
gar nicht abgeschlossen, und damit keinen Schaden infolge Kündigung und
Rückzahlung sogar des garantierten Rückkaufswertes gehabt."

Ernsthaft:
Kein Mensch kauft ein Auto um es nach kurzer Zeit mit hohem Wertverlust zu
verkaufen.
Kein Mensch kauft eine Police um sie in Folge vorzeitig zu kündigen
In allen diesen Fällen treten für jeden Normaldenkenden (und das ist der
rechtliche Maßstab) erkennbar hohe Verluste ein - und zwar schon bei
Vertragsabschluss erkennbar.
Es vergeht doch keine Woche ohne Schlagzeile zum Thema Lebensversicherungen,
die Medien sind voll davon.

Die §§ 165, 168 & 169 VVG stellen also zunächst eine Privilegierung des
vertragsuntreuen Versicherungsnehmers dar.
Als eine Grenze ist der § 169 Abs. 6 VVG zu sehen.
Er stellt das Wohl der vertragstreuen Versichertengemeinschaft vor das
Interesse des vertragsuntreuen einzelnen Versicherungsnehmers.
Ein guter und vollkommen richtiger solidarischer Grundsatz.

Die Vorschrift zieht dabei enge Grenzen und lässt dies nur in bestimmten
Situationen zu.
Diese könnte man jetzt diskutieren, d.h. die aufsichtsrechtliche Komponente
genauso wie die unternehmensindividuellen Gestaltungsmöglichkeiten.
Hier wäre die fachliche Diskussion angesagt - aber die hat keiner gesucht
oder gar eröffnet, Ausnahme vielleicht ganz zart durch die Links vom
Kollegen Esser.

Der Kollege [Name ausgeblendet]die aus seiner Sicht möglichen "Geschäftsideen"
auf.
Dabei geht er keinesfalls auf die Thematik Aufsicht oder gar Möglichkeiten
des Versicherers ein - was ein Zugewinn für die Liste wäre.
Sei es ganz theoretisch oder gar praktisch, beispielsweise "Ist schon ein
Versicherer in diesem Zusammenhang unangenehm aufgefallen?"
Nein, er bohrt das Brett an der dünnsten Stelle um auf Haftungsrisiken,
Fachaufsätze und Fortbildungsmaßnahmen aufmerksam zu machen:
"Es ist klar, dass dies oft nur die Schlimmen Fälle sind, die einem auf dem
Schreibtisch landen, nicht die Regel. Aber bei rund 250.000 Vermittlern
bleibt bei Honoraren von ca. 1.500 bis 5,000 EUR pro Fall auch dann noch
genug, damit einige hundert Sachverständige halbwegs davon leben können."
Also lediglich "Werbung in eigener Sache" - das ist eine als redaktioneller
Beitrag getarnte Mogelpackung. Der Hinweis auf einen angeblich großen Markt
und hohen Einnahmen pro Fall kommt mir sehr bekannt vor: Strukturvertriebe
ködern so ihre "Mitarbeiter".

Das Leben da draußen ist in der großen Mehrzahl anders - auch wenn die
Medien das nicht wiedergeben.
Der Schutz gegen die Risiken Berufsunfähigkeit, Todesfallabsicherung der
Familie und Langlebigkeit (Altersbezüge) ist abseits der heilen Beamtenwelt
ein zunehmend ernstes Thema.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist methodisch falsch aufgestellt (keine
Kapitaldeckung bei rückläufiger Bevölkerungsentwicklung, kürzerer
Lebensarbeitszeit und längerer Lebenserwartung) und wird immer weniger
leisten können und für Selbstständige ohnehin ein ganz wichtiges Thema.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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01.02.2015 12:19:39

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

die Realität ist:

viele kaufen eine Police wegen der damit verbundenen Erwartungen, um sie bis
zum Ende durchzuhalten, aber 75 Prozent kündigen sie vorher, meist schon in
den ersten Jahren, mit hohem Verlust. Oft aus einer Notlage, und oft auch,
weil sie von ihr enttäuscht sind, bspw. weil die Überschüsse bis auf Null
zurückgehen.

Viele glauben dann, dass der Versicherer sich verrechnet haben müsste, und
gehen zum Anwalt, zum Verbraucherschutz, oder kommen auch zu mir. Wenn sich
dann irgendein Ansatz findet, wo der Makler falsch beraten hat, sagt der
Kunde (oder der Anwalt legt es ihm in den Mund) dass er niemals die Police
abgeschlossen hätte, wenn er richtig beraten worden wäre, und daher der
Makler für den durch die Kündigung entstandenen Schaden haftet. Rechtlich
hilft da die sogenannte "Vermutung beratungsrichtigen Verhaltens." Das ist
die Realität, und nicht selten gibt ein Makler oder Finanzberater selbst,
der den Vertrag schlecht macht, um etwas anderes verkaufen zu können, den
Anstoß dazu, damit der Kunde die Hoffnung hat, dass er sich zusätzlich noch
einen Schadenersatz beim ursprünglichen Vermittler holen kann.

Manche großen Vertriebe und teils ehemaligen Makler, die sich von der
Lebensversicherung abgewendet haben, verbünden sich allerdings mithilfe
spezialisierter Verbraucher-Anwaltskanzleien mit ihren früher vermittelten
LV-Kunden, um z.B. die Rückabwicklung durch Widerruf auch noch längst
gekündigter Lebensversicherungen wegen falscher oder unterbliebener
Widerrufsbelehrung durchzusetzen. Mit allen herauszugebenden
versicherungsmathematisch berechenbaren Nutzungen kann sich dann eine
Gesamtforderung bis zu mehr als dem dreifachen des erhaltenen
Rückkaufswertes ergeben, selbst wenn der schon bei mehr als 60 % der
gezahlten Beiträge lag. Schlau daran ist, dass man den Kunden so auf den
Versicherer ansetzt und von der Idee abbringt, dass man womöglich als Makler
falsch beraten hätte.

Die Folgen der Niedrigzinspolitik der EZB lässt mittlerweile viele daran
zweifeln, ob Kapitaldeckung ein erfolgreicheres Modell als ein
Umlageverfahren sein kann. Die laufenden Renten in der gesetzlichen
Rentenversicherung werden z.B. immer noch regelmäßig erhöht, die
Privatrenten je nach Garantiezins aber zunehmend nicht mehr. Der
Zusammenbruch des Umlageverfahrens ist bisher ausgeblieben - Nahles hat
solches Schlechtreden der gesetzlichen Rente kürzlich deutlich kritisiert.
Hingegen mag die BaFin sich angesichts der Niedrigzinspolitik nur noch
dahingehend äußern, dass die Lebensversicherung noch kurz- bis
mittelfristig - auf rund 10 Jahre - ihre reinen Garantiezusagen erbringen
kann. Dazu hilft, dass es sich nicht um eine individuelle Kapitalanlage,
sondern um eine kollektive Veranstaltung handelt, wie kürzlich der Entwurf
zum LVRG und die BaFin nochmal ausdrücklich klargestellt haben.

Dazu gehört auch mit der angesprochene § 169 (6) VVG.

Gerade dass die Lebensversicherung kollektiv funktioniert und keine
individuelle Kapitalanlage ist, ist ihre Stärke.

Wer eine individuelle Kapitalanlage möchte, darf keine Lebensversicherung
abschließen - so sagte es neulich die BaFin-Präsidentin, und fügte hinzu,
dass die Kunden auf die Entscheidung für einen Telefontarif mehr Mühe
verwenden als für die Entscheidung zu einer Lebensversicherung. Sie
unterlassen es aber, vor dem Abschluss dazu ausreichend Fragen zu stellen.

Es ist daher auch klar, dass die Kunden großenteils selbst schuld sind, wenn
sie nachher enttäuscht sind und ihre Lebensversicherung daher kündigen. Es
liegt aber in der menschlichen Natur, dass man lieber einen anderen
Schuldigen hätte, als sich selbst - zumal wenn der dann auch noch für den
Schaden haften soll. Und daher greifen sie gerne nach dem Strohhalm, den
ihnen der "Verbraucheranwalt" hinhält, indem er - wenn irgendwie möglich -
den Schuldigen und den für Schadenersatz haftenden z.B. in Form des
beratenden Maklers präsentiert, oder auf wegen Nachlässigkeit des
Versicherers noch möglichen Widerruf abstellt.

Den Anwalt muss es für seinen Mandanten nicht interessieren, dass das übrige
Versicherungskollektiv dafür zahlt. Den BGH und den europäischen Gerichtshof
hat es ja auch nicht interessiert.

Wie sollte jetzt der Makler sich verhalten?

Sollte er versuchen, beim Kunden Verständnis für die kollektive Idee der
Lebensversicherung zu wecken, damit dieser davon Abstand nimmt, seine
eigenen selbstsüchtigen individuellen Interessen gegen das Kollektiv
durchzusetzen und sich zu dessen Lasten - insbesondere der Vertragstreuen -
zwar legal, aber aus Sicht des Kollektivs doch irgendwie verwerflich zu
bereichern? Weil er ja mehr haben will als das, was ihm nach der kollektiven
Grundlage der Lebensversicherung auch unter Gleichbehandlungsaspekten
zusteht - wenn er auch von deutschen Gerichten dieses Mehr zugesprochen
erhält?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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01.02.2015 13:55:48

Herr [Name ausgeblendet],

dies noch bitte zum Abschluss und dann folge ich ihrem Wunsch der Beendigung
:

ich habe überhaupt nichts missverstanden und interpretiere auch in ihre
Antworten nicht hinein .Ich und alle anderen können ihnen auch bei langen
Antwortinterpretationen folgen. Wenn Sie von sich selber zum wiederholten
Male behaupten "Freund / Sprachrohr der Makler und fleißiger
"Mit-Diskutierer in Maklerforum " zu sein , vor allem derer die "sachgemäß"
arbeiten , haben sie es aber immer wieder geschafft im dvb Forum z. Bsp.
meinen Kollegen Döring , Behn, [Name ausgeblendet] ect. inkl. meiner Person
Unsachmäßigkeit in der Arbeitsweise oder nach zitierten Äußerungen zu
unterstellen , bis hinzu das dies Abmahnungsfähig wäre..nun wiederum einem
Kollegen unterstellen das er etwas nicht wüsste , weil er den
Sinn eines § hinterfragt .

Dankbar ? Dafür ? Ich denke wenn wir hier uns alle in PKV Gutachter Foren
anmelden und jeden Tag ihre Berufsgruppe diskreditieren würden ,gleichzeitig
ihnen aufzeigen wie per Buchstaben getreuen Gesetz es richtig zuhaben sein
muss , wir uns noch alle noch als "Sprachrohr der PKV Gutachter" bezeichnen
, ohne auch nur einen Tag im genannten Beruf tätig gewesen zu sein ,noch ein
bisschen Werbung für Seminare machen, hätten sie auch kein Verständnis mehr
dafür !

Sie nehmen sich immer die Zeit alles zu lesen , sie haben sich aber nie die
Zeit genommen mit meinen Kollegen oder mit
mir persönlich in Kontakt zu treten um nicht alles immer im Forum hoch zu
kochen .. Ich habe dies schon öfters getan und
kann mich nur bedanken dafür , das die genannten Kollegen mich an ihrer
sachgemäßen Arbeits & Vorgehensweise haben
im Gespräch teilhaben lassen ..Ich schließe hier nicht zwingend aus
Meinungen im Forum direkt auf die Arbeitsweise eines Kollegen.

Ich begrüße

[Name ausgeblendet]

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01.02.2015 14:09:35

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

wenn ich sage, die Diskussion ist für mich beendet, dann ist das keine
Bitte, sondern ich meine das dann auch so, sie ist sie für mich beendet und
alles weiter wird ungelesen gelöscht.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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01.02.2015 20:05:58

"75 Prozent kündigen sie vorher, meist schon in den ersten Jahren, mit hohem
Verlust. Oft aus einer Notlage, und oft auch, weil sie von ihr enttäuscht
sind, bspw. weil die Überschüsse bis auf Null zurückgehen."

So mag Ihre berufliche Realität aussehen - formulieren Sie diesen beleglosen
Allgemeinplatz bitte nicht als "Marktwahrheit".
Meine betriebliche Realität sieht gänzlich anders aus - Storno gegen Null.
Repräsentativ dürften beide Zahlen nicht sein - auch wenn sie im Guten und
im Schlechten haltbar sind.

Ich gehe davon aus, dass seriöse Profis in den Zeiten unterbrochener
Erwerbsexistenzen ihren Kunden empfehlen Risikoabsicherungen und
Sparvorgänge getrennt voneinander anzugehen.
Läuft es schlecht (Beruf, Scheidung etc.) kann der Sparvorgang unterbrochen
werden ohne die Risikoabsicherung zu gefährden und bei Bedarf auf vorhandene
Liquidität zurückgegriffen werden. Ich fahre mit diesem Konzept jedenfalls
seit 20 Jahren gut.

Wenn Lebensversicherer aktuell größte Schwierigkeiten haben nach Kosten für
Risikoschutz und Administration Renditen für Ihre Kunden zu erwirtschaften
gibt es bei seriöser Betrachtung nur einen Schuldigen:
Der Finanzminister - er steht für die wirtschaftliche Unfähigkeit aller
deutschen Regierungen der letzten 50 Jahre.
Die Zinsen sind doch weltweit nur deswegen so niedrig, damit die Staaten
überhaupt noch bedienen können.
Haben Sie ihren Kunden schon empfohlen Vater Staat als eigentlich Schuldigen
dieser Misere zu verklagen?

Eine der vielen politischen Lügen ist die Kapitalmarktsituation auf Banken,
Versicherungen und die Vermittler zu schieben.
Dass das bei nicht geringen Teilen der Bevölkerung funktioniert können wir
täglich nachlesen.
Wir nähern uns mit großen Schritten den Zuständen der Weimarer Republik.
Der unzufriedene Mob geht zunehmend auf die Straße (mangels Arbeit haben ja
immer mehr Zeit dafür), Links- & Rechtsextremisten haben längst Ihre eigenen
Kampfeinheiten ("Schwarzer Block") und Ihre eigenen Medientruppen.
Die Folgen sind bekannt ...
Was helfen würde wären glaubwürdige Intellektuelle mit Ausstrahlungskraft
und dem Willen unbequeme Wege für uns alle zu gehen.
Ich sehe bislang kaum welche, weder in Politik noch in der Wirtschaft.

Zu den goldenen Aussichten für Gutachter:
Wer bezahlt denn das bestellte Konzert?
Haben Sie nicht mitbekommen was sich bei den AVBs der
Rechtsschutzversicherer getan hat?
Im Extremfall gewinnt der Mandant von RA & Gutachter den Prozess (der Kläger
streckt das Geld vor) und geht leer aus, weil der Vermittler oder der
Versicherer keine ausreichenden Mittel haben!
Ich kenne mehr als genug Fälle, in denen Familien durch "Bankberater" (also
nicht durch unseriöse Vermittler) ruiniert wurden und trotz guter Aussichten
keinen Prozessfinanzierer für den Gang durch die Instanzen (und der dauert
schon Mal ein Jahrzehnt) finden.
Genau diese Warnhinweise kommen von seriösen RAe & Gutachter an Ihren
angehenden Mandanten:
Kein Jus ohne Schuss ...
Wer will solche Mandate, wer will im Erfolgsfall so lange auf sein Geld
warten - das ist die traurige Realität.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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01.02.2015 22:50:10

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ja, wenn Sie keine Kapitallebens- und Rentenversicherungen mehr vermitteln,
dann trifft sie auch das Storno dieser langfristigen Verträge nicht.

Wer noch eine LV/RV aus früherer Zeit hat, fährt aber auch bei 2 %
steuerfreier Beitragsrendite mit Überschüssen ab jetzt bis zum Ablauf nicht
schlecht, jedenfalls stellt sich die Frage nach sicheren Alternativen.

Gestern in der FAZ wurden z.B. Banksparpläne russischer Banktöchter in
Österreich empfohlen, mit 3 % Verzinsung. Den Risikoschutz, falls man ihn
überhaupt braucht, solle man sich dann bei einem Direktversicherer für ab
2,19 EUR mtl. holen. Bei solcher Alternative lohnt sich dann fast schon die
Kündigung einer bestehenden Lebensversicherung.

Wie der Kunde Anwalt und Gutachter bezahlt, ist ehrlich gesagt sein Problem,
oder der Anwalt kümmert sich darum. Offenbar zahlen es immer noch die
meisten Rechtsschutzversicherer - jedenfalls gibt es wohl noch genug, oder
etwa nicht? Wenn die konkrete nicht zahlt, kann sich der Anwalt gleich
nochmal was verdienen, entweder über die Deckungsklage, oder indem er den
diese Versicherung vermittelnden bzw die Vorversicherung kündigenden Makler
verklagt, wenn sich im Beratungsprotokoll dazu keine Warnhinweise finden.

Ich selbst habe mit meinen Honoraren nie Probleme. Manche bezahlt der Anwalt
sogar selbst und hat es rasch über den höheren Streitwert wieder heraus, den
ich gutachterlich meist gegenüber einer anwaltlichen Berechnung ermittle,
weil ich dann doch noch fachlich einiges mehr bemerke.

Die meisten Aufträge kommen aber ohnehin von irgendwelchen immer neuen
Firmen, die die Versicherungsverträge übernommen haben, welche derzeit wie
Pilze aus dem Boden schießen. Dazu gehören auch Finanz- und Anlageberater,
die mithelfen, die Lebensversicherungen zu kündgen, um das Geld vermeintlich
besser woanders anzulegen, und solche Chancen nutzen, damit der kündigende
Kunde zum einen die Hoffnung hat, dass statt des Verlustes bei der
Lebensversicherung mittels Widerruf ein Überschuss herauskommt, zum anderen
dann noch mehr Geld in den neu zu vermittelnden Finanzprodukten anlegen
kann.

Andere Aufträge kommen z.B. von Kunden, die selbst (sogar ganz ohne Anwalt)
sich außergerichtlich mit dem Widerruf an ihre Lebensversicherung gewendet
haben, und bereits ganz ohne große Gegenwehr statt eines Rückkaufwerts in
Höhe ca. des halben Beitrags von diesem ihre vollen Beiträge zzgl. Zinsen
abzgl. lediglich der verbrauchten Risikobeiträge zurückbekommen haben.
Diese Leute schwimmen also im Geld - und so leicht wie sie es nach Widerruf
selbst noch viele Jahre nach der Kündigung bekommen haben, glauben sie - und
liegen damit richtig - bei einer Überprüfung durch einen Sachverständigen
müsse doch sicher noch mehr herauszuholen sein.

Die Lebensversicherer haben ja für diese Widerrufs-Fälle schon MiIliarden an
Rückstellungen gebildet - man muss sie sich als Kunde nur abholen, wenn man
nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt wurde, was nicht selten der
Fall war. Urteile dazu gibt es kaum - es wird alles außergerichtlich
verglichen, und ohne Sachverständigen rechnen die Lebensversicherer schon
mal deutlich ungünstiger als sie tatsächlich zu zahlen bereit sind, wenn der
Kunde ein Sachverständigengutachten präsentiert.

Zur Stornoquote hat der GDV Ende 2013 gemeldet: "Besonders erfreulich ist
jedoch die Entwicklung der Stornoquote, die mit 3,48 Prozent den niedrigsten
Wert seit über 20 Jahren aufweist ". Wenn Sie jetzt also nach einem Jahr
noch 96,52 % bestehende Verträge rechnen, davon im nächsten Jahr wieder nur
96,52 %, dann kommen Sie selbst mit diesen bereits niedrigen
marktdurchschnittlichen Stornoquoten bei Verträge mit 40 Jahren Laufzeit auf
nur noch 25 %, die am Ende noch ungekündigt übrig bleiben. Das ist
Marktrealität. Und wenn ein Kunde zu einem der o.g. Finanzberater kommt,
dann ist die Stornoquote nahe 100 %, auch Realität.

Mit dem von Draghi verursachten Niedrigzinsniveau wird man sich ohne Politik
oder EZB dafür haften lassen zu können, wohl erstmal die nächsten Jahrzehnte
abfinden müssen. Die Situation wird ja auch nicht dadurch besser, dass man
Schuldige präsentiert, die dafür eher noch von Ihresgleichen gelobt werden.

Warum soll denn der Haftpflichtversicherer des Vermittlers nicht am Ende
zahlungsfähig sein? Ich hatte neulich einen Fall begutachtet, wo der Makler
eine optimale Finanzierung vermitteln sollte, und dann zur
Tilgungsaussetzung eine Kapitallebensversicherung vermittelt hat. Der
solvente Kunde konnte dem Gericht erklären, dass er die Todesfalleistung
nicht gebraucht hätte und es eine Rentenversicherung mit Rückzahlung der
Beiträge im Todesfall auch getan hätte, die aber bei Ablauf 1,9 Mio. mehr
gebracht hätte. Am Ende gab es einen gerichtlichen Vergleich und der
VSH-Versicherer des Maklers zahlte 1,6 Mio. Euro Schadenersatz.

Es gibt genug Kunden, die das Geld haben, um Anwälte und Gutachter zu
bezahlen. Die anderen interessieren mich nicht. Neulich wollte einer sogar
wegen 600 EUR verhandeln, ob er die in Raten zahlen darf - dem habe ich
gesagt, er solle doch woanders sich einen Gutachter suchen. Er meinte dann,
er sei Hartz IV-Empfänger und es gäbe dafür keinen anderen Gutachter,
seitdem Herr [Name ausgeblendet]beim BdV geworden ist. Ich habe
ihm dann gesagt, dass dies nun wirklich nicht mein Problem ist.

Es ist doch genau genommen gut, wenn es eine Vielzahl kleiner Kunden gibt,
die im Lebensversicherungskollektiv die Zahlungen für die anderen mit
finanzieren können. Wenn Sie heute einen Laden für Luxusschmuck haben, dann
muss es Sie sich auch nicht interessieren, wo die Hartz IV-Empfänger ihre
Eheringe herkriegen. Wer will denn solche Kunden haben, die nicht wissen,
wie sie eine Rechnung bezahlen sollen? Da stimme ich mit Ihnen vollkommen
überein, wie übrigens auch sonst (soweit ich mich entsinne).

Aber noch eine Frage: Wenn sie sagen, dass "seriöse Profis in den Zeiten
unterbrochener Erwerbsexistenzen ihren Kunden empfehlen Risikoabsicherungen
und Sparvorgänge getrennt voneinander anzugehen.", dann sehe ich da die
Kapitallebensversicherung betroffen.

Aber wie stehen Sie denn zur Vermittlung von Rentenversicherungen, solange
die nur ein Langlebigkeitsrisiko absichern? Sehen Sie denn Möglichkeiten,
die Kapitalanlage in der Rentenversicherung vom Langlebigkeitsrisiko
getrennt abzusichern? Vielleicht auch nur dadurch, dass in jungen Jahren
andere Kapitalanlage praktiziert wird und das Langlebigkeitsrisiko erst im
Alter - z. B. erst ab Alter 80 oder 85 - abgesichert wird, davor vielleicht
ein Entnahmeplan, der nur feste 15 oder 20 Jahre reichen muss?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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02.02.2015 10:15:31

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

"Gestern in der FAZ wurden z.B. Banksparpläne russischer Banktöchter in
Österreich empfohlen, mit 3 % Verzinsung."
Russische Banktöchter lasse ich mir gerne auf der Zunge zergehen ...
... ich würde so etwas nicht vermitteln.
Es zeigt nur wie gefährlich Medien sind. Wetten nächste Woche steigen die
Abschlusszahlen und in ein paar Jahren kommen die blutigen Nasen?
Gier (Rendite) und Geiz (Kosten & Steuern) machen blind und Anleger die so
zu ködern sind sind erfahrungsgemäß die leichteste Beute.
Da können wir bei der Deutschen Rentenversicherung anfangen
(Lehman-Brothers), bei unzähligen Stadtkämmerern weitermachen
(Cross-Boarder-Leasing, Fremdwährungsdarlehen), und dann die ganze Palette
von größeren und kleineren Unternehmen und UnternehmerINNen bis hin zu
Managern, freien Berufen und leitenden Angestellten und nicht zu vergessen
Künstlern & Sportlern durchkauen. Der eine oder andere Kollege [Name ausgeblendet]
Sicherheit auch ein Lied von seiner eigenen Gier singen. ;)

"Mit dem von Draghi verursachten Niedrigzinsniveau ..."
Das Rezept ist ca. 20 Jahre alt (1995), es wird mit zunehmender
Staatsverschuldung nur massiver gefahren:
http://www.markt-daten.de/charts/zinsen/staatsanleihen-g20.htm
Schauen Sie primär auf die USA, auf Japan, GB, F, D (Sonderthematik Wende)
und die Eurozone.
Bis 1995 lag das langjährige Mittel für Staatsanleihen bei über 6 Prozent
Verzinsung, das ist ein Boden mit dem eine KLV gut leben kann.

"Aber wie stehen Sie denn zur Vermittlung von Rentenversicherungen ..."
Versicherung ist Absicherung. Abzusichern sind in biometrischer Reihenfolge
Erwerbseinkommen, ggf. (Familie) die Hinterbliebenenversorgung und/oder
Gläubiger (Kredite), und erst (!) ab dem Zeitpunkt des Ruhestandes das
Langlebigkeitsrisiko.
Ist doch ganz einfach für Jedermann/-frau [Name ausgeblendet], oder?
Wie man Kapital anlegt?
a) horizontale & vertikale Risikodiversifizierung
b) zu niedriges Risiko bringt wenig und ist doch immer noch rentabler als
ein zu hohes Risiko.
c) Je näher der Entnahmezeitpunkt rückt, desto weniger Risiko sollte
eingegangen werden.

"ja, wenn Sie keine Kapitallebens- und Rentenversicherungen mehr vermitteln,
dann trifft sie auch das Storno dieser langfristigen Verträge nicht."
Ich vermittele viel Risiko-BU (auch da gibt es Rückkaufswerte), aber
durchaus auch KLV und ab der Entnahmephase gerne auch Rentenversicherungen.
Sehr niedrige Stornoquoten erreiche ich auch im Bereich PKV, d.h. die Quote
liegt nicht am (gänzlich) fehlenden Umsatz. ;)
Erreichbar ist so etwas aber nur in dem man zurückhaltend verkauft,
Unternehmen und Tarife sehr sorgfältig unter langfristigen Gesichtspunkten
auswählt und Kunden "einbremst" und "die Augen öffnet".
Das kostet ganz klar zunächst Umsatz, zahlt sich auf Strecke allerdings auch
aus!

"Den Risikoschutz, falls man ihn überhaupt braucht, solle man sich dann bei
einem Direktversicherer für ab 2,19 EUR mtl. holen."
Solche Sprüche sind mit Verlaub für die Tonne. Was bekommen Sie für 26 EUR
jährlich, was bleibt dem Versicherer nach den Kosten für 12 Lastschriften
und Verwaltung zur Risikoabsicherung?
Es sind doch die Direktversicherer, die regelmäßig die höchsten
Beschwerdequoten haben und wir hatten hier schon Diskussionen zu
unglaublichen Rücktrittsargumenten (Anfechtung nach § 119 BGB) ...
... und abgesehn davon fehlt dem Laien regelmäßig ein umfassender
Sachverstand um seinen Bedarf zu erkennen und die dafür geeigneten Produkte
zu erkennen.

Das web 2.0 ist ein geeignetes Mittel den Verbraucher dergestalt zu
schützen, dass er am Ende dem Krähenkreislauf aus Staat, Banken und
Versicherungen alleine gegenübergestehen wird.
Der Staat macht die Schulden, die Banken bringen Sie in Umlauf und die
Versicherungen kaufen die für KLV & KRV auf. Als Gegenpol bleiben dann die
am staatlichen Tropf hängenden Verbraucherschützer übrig ...
... jedenfalls sobald die unabhängigen Vermittler durch das früher oder
später kommenden Courtageverbot vom Markt verbannt sind und der
Eigenvertrieb der Produktanbieter unter anderer Flagge weitersegelt.
Quo vadis?

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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02.02.2015 13:06:14

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

das klingt äußerst vernünftig - und ist es auch.

Wenn ich jetzt aber z.B. lese, und dazu gibt es ja auch Beispiele mit
Zahlen, an vielen Stellen, und viele gerade auch Kunden glauben dies auch:

"Wann sollte eine Rentenversicherung abgeschlossen werden?
Man sollte die private rentenversicheurng so jung wie möglich abschliessen.
Durch den Zinseszinseffekt kann so mit einem geringem Beitrag eine hohe
Rente erzielt werden.
Die lange Laufzeit wirkt sich hierbei günstig auf den Zinseszinseffekt aus.
Am Besten ist es, die private Rentenversicherung schon zu Beginn des
Berufslebens abzuschliessen und sich damit den geringen Beitrag zu sichern.
"

http://www.vergleich-rentenversicherung-top.de/hinweise.php#wann-abschliessen

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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02.02.2015 13:34:07

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

solche und andere Empfehlungen machen es einfach Kunden argumentativ zu
überzeugen.
Weil man ihm sehr einfach transportieren kann, dass er
a) erst mit Eintritt ins Rentenalter das Problem bekommt nicht zu wissen ob
er 66 oder 105 Jahre alt wird (Langlebigkeitsrisiko)
b) solange die Lebenserwartung steigt und bei entsprechenden Korrekturen der
Sterbetafeln diese Tatsache immer wieder in die Rentenhöhe eingepreist
werden muss er in der Ansparphase ein zweites Mal (sofern er der
gesetzlichen Rentenversicherung angehört) die Generationen vor ihm sponsert
(wenn auch bei weitem nicht so heftig wie in der GRV - aber die wird ja
zunehmend auch vom Steuerzahler gesponsert).
c) er vorher andere, dringlichere biometrische Risiken abzusichern hat.

Wo und wie man Geld für später anspart kann ja jeder selbst entscheiden.

Wenn Vater Staat immer wieder Anreize schafft Altersvorsorgeprodukte zu
fördern dann hat das einen einfachen Grund:
Er braucht jemand, der seine Schuldpapiere langfristig aufkauft.
Letztlich eine Rechenaufgabe was im Zeitpunkt eines Schuldenschnitts
(beispielsweise 50 Prozent) günstiger ist.

Nie vergessen:
Vater Staat kümmert sein Geschwätz von Gestern wenig und er verstößt dann
schon Mal gegen elementare Rechtsgrundsätze.
So wurden 2004 Auszahlungen der BAV für GKV-Versicherte gem. § 229 SGB V
beitragspflichtig, machte im Mittel 15 Prozent weniger Auszahlung auch für
alle Verträge die vorher abgeschlossen wurden ...
P.S.:
Das BVerfG hat eine Klage dagegen erst gar nicht angenommen!

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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