Verbotene Provisionsweitergabe

04.03.2005 14:31:08

Liebe Kollegen!

Ich denke schon lange über das Thema "verbotene Provisionsweitergabe" nach. Nicht das ich dies machen möchte * Nein * aber was fällt darunter? Ist es schon Provisionsweitergabe wenn ich meinem Kunden für den Abschluss einer Versicherung z.B. einen Reisegutschein gebe? Oder ist darunter nur Bargeld zu sehen * sprich nach dem Motto, wenn Du heute unterschreibst bekommst Du 100 €. Darf man Aktionen fahren wie ......im Monat März Ihre BU bei uns * dafür 1 Jahr auf unsere Kosten Haftpflicht versichert........

Ich habe z.B. von einem großen Direktversicherer einmal Post bekommen in welcher für den Abschluss einer KLV ein Pre-Paid-Handy geboten wurde.

Ich frage mich auf der anderen Seite sowieso, ob es nötig ist solche Anreize zu setzten, da man ja eigentlich durch das Angebotene Versicherungsprodukt glänzen sollte. Auf der anderen Seite ist dies sicherlich ein zusätzlicher Anreiz für Kunden und ggf. auch als Wertschätzung für diesen zu sehen.

Kurz gesagt * wo sind die Grenzen?

Gruß

[Name ausgeblendet]

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