Vermittlerrichtlinie - Scheinselbständigkeit?

19.05.2004 11:18:25

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie tauchen immer neue Fragen
auf.
Wer bis dato als HGB84er für einen Makler tätig war, bekommt ja ab 15.01.04
(sofern er die Voraussetzungen erfüllt) den Maklerstatus nach neuem §34 d.
Folgerichtig (?) schliesse ich daraus, dass daraufhin eine Tätigkeit als
HGB84er im Versicherungsbereich nicht mehr möglich sein wird. So weit so
gut. Reicht dann der ehemalige HGB84er weiterhin als "Untermakler"
ausschließlich bei seinem alten Makler Geschäft ein, stellt sich
automatisch für beide die Frage nach der Scheinselbständigkeit, oder?
Als Handelsvertreter war man von der Scheinselbständigkeit ja letzten Endes
doch nicht betroffen - aber als Makler???

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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